Urheberrecht & Internet

Hallo,

ich hatte am gestrigen Abend eine sehr lange Diskussion mit einem Bekannten und wir konnten beide nur Halb-Wissen beisteuern und daher möchte ich die Frage gern hier posten, damit wir doch noch rausfinden, wer Recht hatte:smile:

Nehmen wir einmal an X betreibt eine Webseite, auf der es möglich ist Filme online anzusehen. Da X gern alles legal gestalten möchte, kauft er natürlich die Filme bei den Produzenten (bzw. der Vertriebesgesellschaft) ein. Wir nehmen an, dass es eine spezielle Lizent sein muss und die normale DVD aus dem Supermarkt nicht ausreicht. Ist das korrekt?
Wenn man auf der Webseite nun die Filme zum Anschauen (NICHT zum Download!) anbietet, reicht es aus lediglich eine Lizenz zur Wiedergabe zu erlangen, oder müssen noch weitere Dinge wie GEMA bezahlt werden?
Wie ändert sich das ganze, wenn für das Anschauen der Filme dann Geld verlangt?

Ich hoffe, ihr könnt unser Problem verstehen und jemand kennt sich auf dem Gebiet ein wenig aus. Wir haben gestern Abend schon ein wenig Google bemüht, aber dieses Gebiet scheint ein wahrer Paragrafen-Dschungel zu sein:smile:

Viele Grüße,
MazeB

Hallo MazeB,

eine Lizenz zum Anschauen ist keine Lizenz zum Veröffentlichen, und wenn ich mir eine CD oder DVD kaufe, darf ich sie nicht in die Welt streuen.

Ansonsten ist das für alle genauso noch ungeklärtes Neuland wie für jeden Diskutierenden. Im Fall von Kino.to wird argumentiert, dass auch nur Streaming bereits eine Vervielfältigung ist, da es auf dem heimischen PC zwischengespeichert wird.

Dass GEMA-Gebühren fällig werden, sieht man ja im Fall Youtube. Hier sieht man aber auch, dass es Verhandlungssache ist. Unsere GEMA kriegt da offenbar den Hals nicht voll genug und mittlerweile beschweren sich auch schon Musikkonzerne, weil deren Spots in Deutschland immer noch nicht angesehen werden dürfen, während überall sonst auf der Welt Vereinbarungen mit den Verwertungsgesellschaften zustande kamen.

Ein kostenpflichtiges Anbieten hat dementsprechend dann Einfluß auf die Gebühren, wenn die GEMA eine Möglichkeit sieht, mehr einzusacken.

Aber eine unerlaubte Veröffentlichung kann natürlich auch ganz unabhängig von der GEMA zu Ärger mit den Rechteinhabern führen.

Gruß!

Horst

Hallo,

Dass GEMA-Gebühren fällig werden…

Also die GEMA hat mit Filmen wirklich nichts zu tun…

Gruß

S.J.

Kommt darauf an …

Also die GEMA hat mit Filmen wirklich nichts zu tun…

… ob die Filmnutzungsrechte die Musik beinhalten, oder ob das (daher haben manche Filme in einem anderen Land andere Musik!) getrennt ist.

Gruß

Stefan

Hai!

Wir nehmen
an, dass es eine spezielle Lizent sein muss und die normale
DVD aus dem Supermarkt nicht ausreicht. Ist das korrekt?

Ja das ist korrekt.

aber dieses Gebiet scheint ein wahrer Paragrafen-Dschungel zu sein:smile:

Aber da haben Paragraphen gar nichts mit zu tun. Der Betreiber der
Web-Seite setzt sich mit demjenigen in Verbindung der die
Verwertungsrechte hat und dann vereinbaren die Beiden einen Deal.
Es wird Filme geben da bekommt man die Lizenz für ein paar Euro
(z.B. meinen letzten Urlaubsfilm :smile: ) und es wird Filme geben die
du gar nicht erwerben kannst, weil dir niemand irgendwelche weiteren
Nutzungrechte verkauft (z.B. Avatar 3D).

Dies ist alles Verhandlungssache, und wenn die GEMA irgendwelche
Rechte an Musikvideos hat dann muß man halt mir denen verhandeln.

Es gibt keinen Paragraphen der sagt ob und wie ich dir Nutzungsrechte
für mein Urlaubsvideo verkaufen muß.

Der Plem