Urheberrecht - Internet

UrhG
Hallo nochmal Raúl,

ich zitiere aus dem Urheberrechtsgesetz:

§ 12
Veröffentlichungsrecht

(1) Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.

Das komplette Gesetz kannst Du hier nachlesen:

http://transpatent.com/gesetze/urhg.html

Gruß
Paula

Hi Exc,

daß im vorliegenden Fall das Urheberrechtgesetz bereits seufzt, ist mir vollkommen klar. Ich habe versucht herauszustellen, daß es mir eben nicht um einen etwaigen Gesetzesbruch geht sondern um die Folgen.
Es wurde Schadensersatz genannt, ich frage nach dem Schaden, der entstanden sein soll und bekomme von einigen als Antwort nur Elogen darüber wie pflichtwidrig und ignorant ich gehandelt und auf jeden Fall gegen das Urheberrechtgesetz verstoßen habe. Meine Frage wurde demzufolge nicht beantwortet sondern einige teilten mir lediglich mit, was ich nicht gefragt habe weil schon bekannt. Ich habe es vermieden, unmittelbar nach dem Bruch des Gesetzes zu fragen, weil die meisten hierzu nur rein theoretische Angaben machen können, weil sie nicht aus der Branche sind. Nicht überall, wo an einem Gesetz gekratzt wurde, stehen Schlächter. Das Bereitstellen von Hörproben wird bespielsweise von vielen Labels auch ohne vorherige Genehmigung geduldet.
Es gab auch Leute, die meine Frage verstanden haben und antworteten, daß sie die Antwort nicht wissen oder daß ein Schaden beispielsweise nachgewiesen werden muß. Das hilft mir wesentlich weiter als der xte Vortrag darüber, daß ich u.U. gegen das o.g. Gesetz verstoßen habe.

Saludos,
Raúl

Das würde mich einmal interessieren.

Wenn Du Dich mit Musik näher beschäftigen würdest, wüßtest Du das viele Label auch ohne Genehmigung Hörproben (RealAudio) tolerieren. Dies gilt insbesondere für Spartenmusik, wo es z.B. nicht einmal Sony für nötig hält, CD’s mit Kopierschutz zu versehen, während die das bei Pop-Musik fleißig tun. Folge: Man verhält sich konkludent.

Das GESETZ ist REALITÄT !!!
doch es geht darum, sonst würdest Du ja auch nicht im Recht
Brett posten, sondern im Plauderbrett.
den Schaden kannst du nicht beurteilen.

Danke für Deine Mühe aber Du hast meine Frage nicht verstanden.
ES GING UM DEN SCHADEN und nicht um einen etwaigen Rechtsbruch.

Bedenke auch wie wichtig der Schutz geistigen Eigentums ist,
sonst gibt es keine Kulturgesellschaft (außer durch Mäzenen
beeinflusste Kunst). Das gilt auch fürs Internet, und dessen
weiterer Entwicklung.

Danke für diesen Hinweis aber darum ging es nicht. Ich ignoriere nicht die Rechte der Künstler, ich habe sogar teilweise deren eigene Zustimmung zur Veröffentlichung, weil die wie ich und viele andere Liebhaber meiner Lieblingsmusik den Werbeeffekt erkennen und nicht wie andere nur nach dem Rechtsbruch (nach dem ich NICHT gefragt habe) schreien.

Saludos,
Raúl

Hallo Marco,

nein, ich habe keine Werbung auf meiner Seite. Die besteht nur aus Enthusiasmus und vielen Stunden unbezahlter Arbeit.

Ich weiss zwar nicht was Spartenmusik

Spartenmusik ist grob gesagt das Gegenteil von populärer Musik. Weltmusik ist z.B. Spartenmusik.

aber wenn Sony sich
für Dich interessiert, dürften die auch von der Gema vertreten
werden.

Nein, werden sie nicht (s. http://www.ifpi.de).

Du musst schon schreiben, dass du
die Combo X mit dem Titel Y (Jahr 1XXX) ins Internet stellen
möchtest.

Wie und was man denen schreiben muß, sollten die einem dann aber auch mitteilen und nicht auf Tauchstation gehen. Damit signalisieren die nach außen, daß man nicht für sie interessant ist. Folge: Konkludentes Verhalten der anderen Seite!

Mal zur Klärung: Mich erwartet kein Verfahren oder ähnliches. Ich bin lediglich aufgefordert worden, bestimmte Hörproben zu löschen. Wir (d.h. ich und andere Musikliebhaber dieser Richtung, die im Internet Hörproben anbieten) versuchen dies nun mit den Labels und Verwertungsgesellschaften zu erörtern.

Danke für den Hinweis,
Raúl

Hallo Stefan,

Es muß also wohl selbst bei Amazon von der Plattenfirma
autorisiert werden.

Das sieht auf Anhieb so aus. Ich würde auch nie auf die Idee kommen, privat zu Pop-Musik Hörproben ins Netz zu stellen. Da ist die Musikmaschinerie viel zu empfindlich und verbrennt sich Amazon auch nicht gerne die Finger. Etwas anderes ist es bei Spartenmusik, die man in den übrigen Medien kaum findet. Hier versprechen sich viele Labels durch die Hörproben einen Werbeeffekt für ihre Produkte und tolerieren diese - trotz der Rechtslage - und davon „profitiert“ auch Amazon. Was kann einem Label besseres passieren, als daß jemand kostenfrei für die Werbung macht und die CD auch noch verkauft!

Danke für den Hinweis,
Raúl

Hallo nochmal,

ich habe Dein Anliegen durchaus so verstanden, wie Du hier schreibst. M.E. wurde die Antwort aber auch gegeben:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Ansonsten sei noch erwähnt, daß Sony und die anderen großen Unterhaltungskonzerne keinen Spaß mit Urheberrechtsverletzungen kennen, so hirnrissig das mitunter auch sein mag. Deine Argumentation („Verkaufsförderung“) leuchtet den meisten normalen Menschen sicher ein. Dennoch geht z.B. Paramount mit allen privaten Hompages ins Gericht, die urheberrechtlich geschützte Elemente auf ihren Star Trek-Seiten verbaut haben, und wenn es dabei nur um ein Logo oder ein Photo aus einer Serienfolge handelt.

Eine rechtlich verbindliche Aussage bekommst Du hier nicht, daß ist Dir wahrscheinlich auch klar. Die sicherste Methode, eine Hausnummer zu bekommen, ist wahrscheinlich, daß Du Dich an Sony direkt wendest. Wenn Du das nicht möchtest, um z.B. keine schlafenden Hunde zu wecken, ist das verständlich. Dann wird die tatsächliche Information allerdings auch erst erfolgen, wenn es zu spät ist.

Eines solltest Du nicht vergessen: Sony hat auch in Deutschland ein paar Mitarbeiter, die gelegentlich auch das Internet nutzen dürften. Sollte einer von diesen auf Deine Seite geraten, ist es nur eine Frage der Intelligenz und der Loyalität des Mitarbeiters, ob er/sie das Gesehene/Gehörte an die entsprechenden Stellen im Unternehmen weitergibt.

Gruß
Christian

Ansonsten sei noch erwähnt, daß Sony und die anderen großen
Unterhaltungskonzerne keinen Spaß mit
Urheberrechtsverletzungen kennen, so hirnrissig das mitunter
auch sein mag.

Das denken wir auch, nur haben die Verwertungsgesellschaften sich über Jahre hinweg nicht für Spartenmusik im Netz interessiert. Die kleineren Labels meckerten bislang auch nicht.

Deine Argumentation („Verkaufsförderung“)
leuchtet den meisten normalen Menschen sicher ein. Dennoch
geht z.B. Paramount mit allen privaten Hompages ins Gericht,
die urheberrechtlich geschützte Elemente auf ihren Star
Trek-Seiten verbaut haben, und wenn es dabei nur um ein Logo
oder ein Photo aus einer Serienfolge handelt.

Machen die das auch bei dem Film XY, den fast kein Mensch kennt und mit dem sie trotzdem Geld verdienen möchten???

Eines solltest Du nicht vergessen: Sony hat auch in
Deutschland ein paar Mitarbeiter, die gelegentlich auch das
Internet nutzen dürften. Sollte einer von diesen auf Deine
Seite geraten, ist es nur eine Frage der Intelligenz und der
Loyalität des Mitarbeiters, ob er/sie das Gesehene/Gehörte an
die entsprechenden Stellen im Unternehmen weitergibt.

Scheinbar stehen Sony-Mitarbeiter nicht auf Spartenmusik, sonst hätten sie mich in den zweieinhalb Jahren bestimmt schon „entdeckt“. Nein im Ernst, Sherlock Holmes spielt nicht Sony sondern die Verwertungsgesellschaft, zu der Sony gehört (http://www.ifpi.de).

Saludos,
Raúl

Das würde mich einmal interessieren.

Mich würde das immer noch interessieren, warum du eine HP mit 1000 Hörproben machst, ohne was davon zu haben.
also poste doch den Link

Wenn Du Dich mit Musik näher beschäftigen würdest, wüßtest Du
das viele Label auch ohne Genehmigung Hörproben (RealAudio)
tolerieren.

Ja das ist ja alles möglich hab ich hab dir auch geschrieben das es sein kann das man es dir gratis genehmigt.
Dies gilt insbesondere für Spartenmusik, wo es

z.B. nicht einmal Sony für nötig hält, CD’s mit Kopierschutz
zu versehen, während die das bei Pop-Musik fleißig tun. Folge:
Man verhält sich konkludent.

Das GESETZ ist REALITÄT !!!
doch es geht darum, sonst würdest Du ja auch nicht im Recht
Brett posten, sondern im Plauderbrett.
den Schaden kannst du nicht beurteilen.

Danke für Deine Mühe aber Du hast meine Frage nicht
verstanden.
ES GING UM DEN SCHADEN und nicht um einen etwaigen
Rechtsbruch.

Naja das kann man so nicht sagen, immerhin fühlst Du Dich ja nach wie vor berechtigt, trotz der Aufforderung durch die Rechteinhaber, für diejenigen „Werbung“ zu machen.
offenbar würdest du also mit heiler Haut aus der Sache rauskommen, wenn Du nun einsehen würdest, das es deren Rechte sind.
Da sich die Forderung der Rechteinhaber anscheinend nur darauf beschränkt, die Unterlassung zu fordern, ist für Dich ja noch kein so großer Schaden entstanden.
Also mein Rat: Hörproben schleunigst vom Server nehmen, und dann
verhandeln bzw. fragen ob Du die Proben gratis ins Netz stellen darfst. Über das Erscheinungsbild und die Aufmachung der Page, musst du Dich natürlich mit den Rechteinhabern abstimmen.

Bedenke auch wie wichtig der Schutz geistigen Eigentums ist,
sonst gibt es keine Kulturgesellschaft (außer durch Mäzenen
beeinflusste Kunst). Das gilt auch fürs Internet, und dessen
weiterer Entwicklung.

Danke für diesen Hinweis aber darum ging es nicht. Ich
ignoriere nicht die Rechte der Künstler, ich habe sogar
teilweise deren eigene Zustimmung zur Veröffentlichung,

Na dann ist ja alles in bester Ordung, vorausgesetzt sie haben die Rechte nicht abgetreten. Also dann lass Dir die Zustimmung schriftlich geben, und die Künstler bzw. Du sendest eine Kopie an die Verwertungsgesellschaft.

die wie ich und viele andere Liebhaber meiner Lieblingsmusik
den Werbeeffekt erkennen und nicht wie andere nur nach dem
Rechtsbruch (nach dem ich NICHT gefragt habe) schreien.

zu der Summe, die Dich andernfalls erwartet, hab ich Dir schon mitgeteilt, daß diese etwa das doppelte, ausmacht von dem was üblicherweise dafür zu bezahlen ist, wenn vorher gefragt wird.
Ebenso hat man Dich informiert was eine Unterlassungsklage bzw. einstweilige Verfügung kosten kann.

Den Betrag, in genauen Euro, wirst du erst am Prozeßende erfahren, diese Feststellung ist bei so einem Prozeß immer für beide Seiten sehr spannend, da es sehr schwer abzuschätzen ist,
was Sachverständige und Richter letztlich bestimmen.

Du sitzt rechtlich wie du wahrscheinlich gemerkt hast am kürzeren Ast, deshalb mußt du, wenn es geht, die Sache außergerichtlich lösen, und dazu gehört sicher auch den Server abzuräumen.

Der tatsächlich materielle Schaden ist schwer einzuschätzen, vielleicht ist auch gar keiner entstanden.
Nur das solltest Du erst einmal außer acht lassen, weil es Dir nicht hilft. Deshalb hat Dir das auch niemand geschrieben, wie Du es so gerne hören würdest.

Der relevante Schaden sind die dafür zu bezahlenden Gebühren x 2
immerhin sind diese Gebühren nicht bezahlt worden und somit ein Schaden.

Und merke, selbst Werbeprofis geht manchmal mit einer Kampagne ein Schuß nach hinten los, deshalb ist es völlig unakzeptabel, wenn irgendwer ohne vom Werbekonzept (CI , CD) auch nur irgendeine Ahnung zu haben plötzlich „Werbung“ macht.

Ulrich

Saludos,
Raúl

Hast du nur annähernd eine
Ahnung, wieviel Arbeit es den Geschädigten macht, solche Unmengen an Rechtsverletzungen aufzuspüren, die Beweise zu sichern, außergerichtliche Verhandlungen zu führen, Prozesse vorzubereiten, zu führen, die Urheberschaft zu beweisfähig vorzulegen usw.
Da ist es doch klar, das man zuerst mit den Großen beginnt die man auch leichter findet und wo sich der Aufwand rechtfertigt.
glaub mir das ist alles kein Spaß.

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