Urheberrecht - Internet

Frohe Ostern liebe Experten,

mit welcher (Geld)Strafe hätte ich zu rechnen, wenn mich bspw. die Fa. Sony wegen des Einbindens von (ca. 1.000) RealAudio-Hörproben (eine Minute - keine Pop- sondern Spartenmusik) in eine Homepage belangen möchte?

Dank im voraus,
Raúl

… du würdest nimmer glücklich sein ;(

gruss vom

showbee

Kann mich meinem Vorredner nur anschließen.

Neben der Geldstrafe von der du redest wegen Urheberrechtsverletzung kommt auch noch höchst wahrscheinlich Schadenersatz hinzu.

Gruß ivo

Hallo Raúl,

nimmt man Dich zunächst außergerichtlich in Anspruch, fordert man Dich auf, eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben. Darin ist gewöhnlich eine Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung enthalten. Sie liegt in den meisten Fällen bei ca. 6.000,00 €. Außerdem wärest Du verpflichtet, die Anwaltskosten zu zahlen, die sich aus dem in Ansatz gebrachten Streitwert ergeben. Vermutlich würden diese nicht unter 10.000,00 € liegen. Schadenersatz ist nicht ausgeschlossen, wäre allerdings schwer zu beziffern.

Möglicherweise nimmt man Dich aber auch sofort gerichtlich im Wege einer einstweiligen Verfügung in Anspruch. Anträge in solchen Angelegenheiten lauten in der Regel auf Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft.
Hier kämen die Gerichts- und Anwaltskosten hinzu.

Das sind natürlich alles nur grobe Angaben, da ich die Bedeutung der Sache für den Kläger nicht abschätzen kann, aber auf jeden Fall wäre es ein sehr teurer Spaß! :wink:

Gruß
Paula

Möglicherweise nimmt man Dich aber auch sofort gerichtlich im
Wege einer einstweiligen Verfügung in Anspruch. Anträge in
solchen Angelegenheiten lauten in der Regel auf Zahlung einer
Geldstrafe in Höhe von 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft.
Hier kämen die Gerichts- und Anwaltskosten hinzu.

d.h.,man müsste an Sony 250.000,-- Zahlen??
ist eine solche Summe in De überhaupt erwirkbar???
Zweifel ich an,wobei man ja,wie du schon angemerkt hast, einen Schaden nur sehr schwer beziffern kann.

Das sind natürlich alles nur grobe Angaben, da ich die
Bedeutung der Sache für den Kläger nicht abschätzen kann, aber
auf jeden Fall wäre es ein sehr teurer Spaß! :wink:

>>ohja,und wie sich die fragestellung anhört schläft er nach diesen Antworten erstmal nichtmehr gut:frowning:((

Viele Grüsse
S…

hängt auch vom Zeitraum ab
den Sie dir nachweisen können.
wenn du dich kooperativ zeigst wirds zu keiner Strafe kommen,
„nur“ zu einer Schadensersatzforderung, die in etwa das doppelte ausmacht, wie die Nutzungsgebühr betragen hätte wenn du gefragt hättest.
die Gebühren findest du sicher im Netz bei einer Verwertungsgesellschaft.

andererseits bei 1000 Verletzungen, würde ich als Verwertungsgesellschaft schon den Staatsanwalt einschalten.
nochdazu ist es ja wahrscheinlich, das du den Schadensersatz nicht bezahlen kannst.
Ulrich

Frage

d.h.,man müsste an Sony 250.000,-- Zahlen??
ist eine solche Summe in De überhaupt erwirkbar???

wie kommst Du darauf das eine solche Summe nicht erwirkbar sein sollte?

Zweifel ich an,wobei man ja,wie du schon angemerkt hast, einen
Schaden nur sehr schwer beziffern kann.

Das sind natürlich alles nur grobe Angaben, da ich die
Bedeutung der Sache für den Kläger nicht abschätzen kann,

Naja dazu gibts denk ich Sachverständige, die das Gericht sicher hinzuziehen wird.

auf jeden Fall wäre es ein sehr teurer Spaß! :wink:

>>ohja,und wie sich die fragestellung anhört schläft er
nach diesen Antworten erstmal nichtmehr gut:frowning:((

Im übrigen spielt es bei Urheberrechtsverletzungen keine Rolle, ob der Rechtsverletzer wirtschaftlich sinnvoll gehandelt hat.
das heist er kann nicht als Ausrede vorbringen, das er damit ja kein Geld verdient hat.
und einen noch besseren Schlaf wünscht Ulrich

Hallo Sven,

d.h.,man müsste an Sony 250.000,-- Zahlen??
ist eine solche Summe in De überhaupt erwirkbar???

In diesem Zusammenhang kurz etwas zum einstweiligen Verfügungsverfahren:
Das einstweilige Verfügungsverfahren ist ein Verfahren, welches sich zunächst darauf richtet, möglichst schnell einen Rechtsanspruch zu sichern oder ein streitiges Rechtsverhältnis einstweilig zu regeln.
Das heißt also, dass zunächst nur eine vorübergehende Regelung getroffen wird, die allerdings ohne zeitliche Begrenzung ist. Wird die einstweilige Verfügung durch den Unterlegenen nicht anerkannt und nicht durch die sogenannte Schlusserklärung beendet, schließt sich in der Regel das sogenannte Hauptsacheverfahren an, in welchem der Rechtsstreit dann endgültig geregelt wird. In einem solchen Hauptsacheverfahren wird dann auch erstmals der Beklagte gehört, d. h. es findet eine mündliche Verhandlung statt. Sinnvoll ist es auch, nach Erlass der einstweiligen Verfügung, aus der sofort die Vollstreckung betrieben werden könnte, Vollstreckungsschutz zu beantragen.
Gegen die im Hauptsacheverfahren ergehende Entscheidung sind die gängigen Rechtsmittel wie Berufung und evtl. später die Revision möglich.

Die Summe als solche ist in diesen Verfahren nichts Ungewöhnliches. Oft werden die Verfahren allerdings im Wege des Vergleichs auf niedrigerer Basis abgeschlossen. Darauf sollte man sich allerdings nicht verlassen. Ich habe schon erlebt, dass ein kleiner Schuheinzelhändler bei seiner Bank einen Kredit über 250.000,- DM beantragen musste, um die Kosten des Verfahrens zu begleichen.

Gruß
Paula

habe gut geschlafen
Sorry, daß ich mich nicht eher gemeldet habe aber irgendwie bekomme ich von w-w-w keine Benachrichtigungsmail mehr.

Danke erst einmal für Eure Auskünfte. Die klingen zwar nicht sehr beruhigend aber so schwarz male ich die Situation auch noch nicht.

Wofür wollten die den Schadensersatz beanspruchen? Welcher Schaden entsteht denn, wenn im Internet Liedausschnitte (ca. eine Minute) von minderwertiger Qualität (60fache und höhere Kompression = RealAudio) zur Verfügung gestellt werden? Wer brennt sich denn so etwas???

Außerdem guckt mal bei Amazon oder einschlägigen CD-Versandhändlern im Internet, die haben auch solche Hörproben.
Wenn man diesen Hörproben noch Informationen zu den CD’s, Neuerscheinungen und Links zu den Händlern beifügt, dürfte man unter Zugrundelegung des gesunden Menschenverstandes doch eher davon ausgehen, daß es sich hier um (kostenlose) Werbung als um Rechtsverletzung handelt oder wie seht Ihr das?

Bin gespannt auf weitere furchteregende Nachrichten :wink:
Raúl

in der tat

Wofür wollten die den Schadensersatz beanspruchen? Welcher
Schaden entsteht denn, wenn im Internet Liedausschnitte (ca.
eine Minute) von minderwertiger Qualität (60fache und höhere
Kompression = RealAudio) zur Verfügung gestellt werden? Wer
brennt sich denn so etwas???

Außerdem guckt mal bei Amazon oder einschlägigen
CD-Versandhändlern im Internet, die haben auch solche
Hörproben.

rehi raul,

aber die muessen sicherlich ne menge ablatzen! wenn ich daran denke, das ein kleiner kneipier um die ecke im jahr knapp 300 ? an die gema abdrücken muss, nur das er das radio im saal anmachen darf … und nur radio, CD, MC, LP kosten extra!!!

umso öffentlicher eine „vorstellung“ wird, umso teurer wird sie in der regel. ich tippe bei deinen 1.000 stückchen da auch schon auf mindestens einen tausender p.a. …

frag mal bei der gema nach und schreib mal das ergebnis!

gruss vom

showbee

Sorry, daß ich mich nicht eher gemeldet habe aber irgendwie
bekomme ich von w-w-w keine Benachrichtigungsmail mehr.

Danke erst einmal für Eure Auskünfte. Die klingen zwar nicht
sehr beruhigend aber so schwarz male ich die Situation auch
noch nicht.

Wofür wollten die den Schadensersatz beanspruchen? Welcher
Schaden entsteht denn, wenn im Internet Liedausschnitte (ca.
eine Minute) von minderwertiger Qualität (60fache und höhere
Kompression = RealAudio) zur Verfügung gestellt werden? Wer
brennt sich denn so etwas???

Na das könnte man bei jeder Urheberrechtsverletzung sagen.
Meistens haben eben Leute die weder schöpferisch tätig sind noch dazu damit nicht Ihren Lebensunterhalt verdienen müssen, nichtmeinmal ein Unrechtsbewustsein.
zusätzlich ist es ja Rufschädigend, das in minderer Qualität reinzustellen.
Da würd ich als Urheber erst recht rotieren.
Aber versuche Dir wenigstens vorzustellen, das du selbst was komponiert hast, und es stellt jemand kostenlos ins Netz, und dann womöglich noch in mieser Qualität, diese Aussage alleine zeigt, das Du nur von Deinem Verständniss ausgehst, und Dich gar nicht in die Lage des geschädigten hineindenken willst.
Auch wenn sich niemand diese minderwertige Qualität brennt, hast du trotzdem nicht das Recht ohne der Einwilligung der Urheber oder der Inhaber der Nutzungsrechte, geistiges Eigentum fremder zu veröffentlichen.
Sei es um Werbung für irgenwas zu machen oder auch nur um sich zu profilieren.

Außerdem guckt mal bei Amazon oder einschlägigen
CD-Versandhändlern im Internet, die haben auch solche
Hörproben.

ja aber sicher nicht einfach ohne eine Nutzungsvereinbarung getroffen zu haben.

Wenn man diesen Hörproben noch Informationen zu den CD’s,
Neuerscheinungen und Links zu den Händlern beifügt, dürfte man
unter Zugrundelegung des gesunden Menschenverstandes doch eher
davon ausgehen, daß es sich hier um (kostenlose) Werbung als
um Rechtsverletzung handelt oder wie seht Ihr das?

wie alle anderen das sehen ist unerheblich, es geht nur darum wie es der Rechteinhaber sieht, er kanns, wenn er lustig ist, Dir einfach auch nachsehen, es ist sein Recht. Ob ers einklagt oder verschenkt ist seine Entscheidung.
Eine Verwertungsgesellschaft wird das aber kaum machen, da Sie ja die Interessen, Ihrer Mitglieder wahrzunehmen hat.
Dazu sind ja die Künstler bei Verwertungsgesellschaften.

Bin gespannt auf weitere furchteregende Nachrichten :wink:

geniese das Leben solange es noch geht:wink:
Ulrich

1 „Gefällt mir“

aber die muessen sicherlich ne menge ablatzen!

Müssen sie nicht. Das wäre so, als wenn Tchibo dafür Geld verlangen würde, daß das ZDF einen Werbespot von Tchibo ausstrahlt.

wenn ich daran
denke, das ein kleiner kneipier um die ecke im jahr knapp 300
? an die gema abdrücken muss, nur das er das radio im saal
anmachen darf … und nur radio, CD, MC, LP kosten extra!!!

Das ist etwas anderes. Hier verdient jemand an der Musik. Die Nutzung von geschützter Musik zu kommerziellen Zwecken ist naturgemäß gebührenpflichtig.

frag mal bei der gema nach

Habe ich vor 2 1/2 Jahren gemacht. Angerufen, angemailt, Fragebogen ausgefüllt…keine Antwort. Daher scheint die das wohl nicht zu interessieren. Geht ja auch nicht um Pop- sondern Spartenmusik.

Saludos,
Raúl

Na das könnte man bei jeder Urheberrechtsverletzung sagen.
Meistens haben eben Leute die weder schöpferisch tätig sind
noch dazu damit nicht Ihren Lebensunterhalt verdienen müssen,
nichtmeinmal ein Unrechtsbewustsein.

Und manche Leute können nicht differenzieren zwischen dem Gesetzeswortlaut und der Realität. Das Bereitstellen solcher Liedausschnitte und das Hinzufügen von weiteren Informationen hat einen enormen Werbeeffekt für die Labels (zum Nulltarif).

zusätzlich ist es ja Rufschädigend, das in minderer Qualität
reinzustellen.
Da würd ich als Urheber erst recht rotieren.

Sorry aber das ist bloße Theorie. Jeder, der sich mit Musik beschäftigt, kennt das Real-Format und dessen Eigenschaften. Da rotiert niemand, jedenfalls ist mir keine Klage gegen Amazon oder ähnliche Versandhändler bekannt, die Real-Hörproben ins Netz stellen.

Aber versuche Dir wenigstens vorzustellen, das du selbst was
komponiert hast, und es stellt jemand kostenlos ins Netz, und
dann womöglich noch in mieser Qualität, diese Aussage alleine
zeigt, das Du nur von Deinem Verständniss ausgehst, und Dich
gar nicht in die Lage des geschädigten hineindenken willst.

Worin - und das war ja meine Ausgangsfrage - ist der Künstler geschädigt? Einminütige Hörproben im Real-Format senken sicherlich nicht den Absatz von CD’s. Ganz im Gegenteil, sie erhöhen der Werbeeffekt, weshalb die allermeisten Label solche Hörproben bislang toleriert haben.

Auch wenn sich niemand diese minderwertige Qualität brennt,
hast du trotzdem nicht das Recht ohne der Einwilligung der
Urheber oder der Inhaber der Nutzungsrechte, geistiges
Eigentum fremder zu veröffentlichen.
Sei es um Werbung für irgenwas zu machen oder auch nur um sich
zu profilieren.

Geht ja auch nicht um den Gesetzeswortlaut sondern darum, welchen Schaden ein Künstler durch o.g. Hörproben hat.

ja aber sicher nicht einfach ohne eine Nutzungsvereinbarung
getroffen zu haben.

Und das stimmt eben nicht, wie gesagt das Fernsehen zahlt nicht an Unternehmen Gebühren, damit es Werbespots der Firmen ausstrahlen kann.

Raúl

Hallo Raul,

aber die muessen sicherlich ne menge ablatzen!

Müssen sie nicht. Das wäre so, als wenn Tchibo dafür Geld
verlangen würde, daß das ZDF einen Werbespot von Tchibo
ausstrahlt.

wenn ich daran
denke, das ein kleiner kneipier um die ecke im jahr knapp 300
? an die gema abdrücken muss, nur das er das radio im saal
anmachen darf … und nur radio, CD, MC, LP kosten extra!!!

Das ist etwas anderes. Hier verdient jemand an der Musik. Die
Nutzung von geschützter Musik zu kommerziellen Zwecken ist
naturgemäß gebührenpflichtig.

Hast Du irgendwas in Richtung Werbung auf der HP ? Partnerprogramm etc. ? Wenn ja, dann bist Du dem Kneipier gleichgestellt.

frag mal bei der gema nach

Habe ich vor 2 1/2 Jahren gemacht. Angerufen, angemailt,
Fragebogen ausgefüllt…keine Antwort. Daher scheint die das
wohl nicht zu interessieren. Geht ja auch nicht um Pop-
sondern Spartenmusik.

Ich weiss zwar nicht was Spartenmusik ist, aber wenn Sony sich für Dich interessiert, dürften die auch von der Gema vertreten werden. Ansonsten ist es in D wohl so (Quele: telepolis-artikel), dass du der Gema nachweisen musst, dass der Künstler nicht von ihr vertreten wird.
Es könnte allerdings dein Glück sein, wenn Du den Briefwechsle vorliegen hast, mglst noch mit Antwortschein. Denn dann hättest Duu deine Bringepflicht erfüllt und wärest aus dem Schneider. Die Frage ist ob die Briefe hinreichend substanziell sind. Wenn Du eine Anfrage im Sinne ‚Ich möchte Spartenmusik ins Internet stellen, was wollen Sie dafür ?‘ stellst, richt dass nicht. Du musst schon schreiben, dass du die Combo X mit dem Titel Y (Jahr 1XXX) ins Internet stellen möchtest.

Schreib mal, wie sich die Sache entwickelt. gern auch per mail.

Tschuess Marco.

Verboten
Kurze Antwort auf eine langen Thread: Es ist verboten! Solange du nicht die schriftl. Erlaubnis der jeweiligen Plattenfirmen hast, kannst du es vergessen!

Dass ist auch das, was dich von den legalen Seiten (wie Amazon, wom …) dann unterscheidet! Die fehlende Erlaubnis!

Gruß
Falke

warum hast Du es überhaupt getan?

Das würde mich einmal interessieren.

Und manche Leute können nicht differenzieren zwischen dem
Gesetzeswortlaut und der Realität. Das Bereitstellen solcher
Liedausschnitte und das Hinzufügen von weiteren Informationen
hat einen enormen Werbeeffekt für die Labels (zum Nulltarif).

Das GESETZ ist REALITÄT !!!
wenn Du das nicht wahrhaben willst, müsstest Du Auswandern.
das hilf Dir aber in diesem Fall nix, da die Urheberrechtsgestze international ziemlich ähnlich sind.

zusätzlich ist es ja Rufschädigend, das in minderer Qualität
reinzustellen.
Da würd ich als Urheber erst recht rotieren.

Sorry aber das ist bloße Theorie. Jeder, der sich mit Musik
beschäftigt, kennt das Real-Format und dessen Eigenschaften.
Da rotiert niemand, jedenfalls ist mir keine Klage gegen
Amazon oder ähnliche Versandhändler bekannt, die
Real-Hörproben ins Netz stellen.

Aber versuche Dir wenigstens vorzustellen, das du selbst was
komponiert hast, und es stellt jemand kostenlos ins Netz, und
dann womöglich noch in mieser Qualität, diese Aussage alleine
zeigt, das Du nur von Deinem Verständniss ausgehst, und Dich
gar nicht in die Lage des geschädigten hineindenken willst.

Worin - und das war ja meine Ausgangsfrage - ist der Künstler
geschädigt?

Einminütige Hörproben im Real-Format senken

sicherlich nicht den Absatz von CD’s. Ganz im Gegenteil, sie
erhöhen der Werbeeffekt, weshalb die allermeisten Label solche
Hörproben bislang toleriert haben.

Kann ja sein, das nix passiert. aber ist das bei Dir der Fall?

Auch wenn sich niemand diese minderwertige Qualität brennt,
hast du trotzdem nicht das Recht ohne der Einwilligung der
Urheber oder der Inhaber der Nutzungsrechte, geistiges
Eigentum fremder zu veröffentlichen.
Sei es um Werbung für irgenwas zu machen oder auch nur um sich
zu profilieren.

Geht ja auch nicht um den Gesetzeswortlaut sondern darum,
welchen Schaden ein Künstler durch o.g. Hörproben hat.

doch es geht darum, sonst würdest Du ja auch nicht im Recht Brett posten, sondern im Plauderbrett.
den Schaden kannst du nicht beurteilen.

ja aber sicher nicht einfach ohne eine Nutzungsvereinbarung
getroffen zu haben.

an dieser Stelle finde ich es eigentlich Unverschämt von Dir, obwohl DU eine kostenlose gute Information erhältst, nicht Richtig zu zitieren.
diese meine Antwort, bezog sich darauf ob Amazon oder ähnliche Internetvertriebe, das einfach so oder mit Erlaubnis machen.(nachzulesen 2 Treads vorher).

Und das stimmt eben nicht, wie gesagt das Fernsehen zahlt
nicht an Unternehmen Gebühren, damit es Werbespots der Firmen
ausstrahlen kann.

also auch dieser Vergleich hinkt heftig, oder hat dich der Rechteinhaber beauftragt miese Werbung zu machen.
Hat wer Sendezeit bzw. Webspace bei Dir bezahlt?

Obwohl Dich die Gesetze ja anscheinend nicht interessieren,
hast Du geltendes Recht mißachtet und damit bereits die Rechteinhaber geschädigt.
der Schaden kann, muss aber nicht Materiell entstanden sein. Ebenso muss auch dein Gewinn nicht Materiell gewesen sein

Ich hab Dir lediglich versucht so gut und verständlich zu Antworten, wie es mir möglich ist, damit Du für Dich den Nutzen ziehen kannst und größeren Schaden für Dich vermeiden kannst.
Bedenke auch wie wichtig der Schutz geistigen Eigentums ist, sonst gibt es keine Kulturgesellschaft (außer durch Mäzenen beeinflusste Kunst). Das gilt auch fürs Internet, und dessen weiterer Entwicklung.

falls dein Page noch aktiv ist, setz doch einmal den Link

Ulrich

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Bücher zum Thema Recht allgemein

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Hörproben bei Amazon
Hi,

Außerdem guckt mal bei Amazon oder einschlägigen
CD-Versandhändlern im Internet, die haben auch solche
Hörproben.

Also hier kenne ich ein Gegenbeispiel: Bei Amazon werden nicht zu jeder CD die Hörproben reingestellt. Bei den Kuschelrock-CD’s stand längere Zeit z.B. mal ein Hinweis „Leider erlaubt uns die Fa. XY nicht, Hörproben zu den CD’s ins Netz zu stellen“ (mitlerweile gibt es da übrigens Hörproben - habe grade nachgesehen).

Es muß also wohl selbst bei Amazon von der Plattenfirma autorisiert werden.

Gruß
Stefan

Hi Raúl,

Schadenersatz muss nachgewiesen werden. Und fällt meist schwer. Mehr kann ich dazu leider nicht sagen.

Alles Gute wünscht
…Michael

Hallo nochmal,

frag mal bei der gema nach

Habe ich vor 2 1/2 Jahren gemacht. Angerufen, angemailt,
Fragebogen ausgefüllt…keine Antwort.

hättest du als Vollkaufmann der Gema einen Vertrag gemacht, und die hätten nicht geantwortet, wäre der meines Wissens nach sogar gültig gewesen. Nur der Nachweis, dass die den auch bekommen haben, obläge dir. Aber was den Aspekt betrifft, wissen die Rechts-Experten sicher noch mehr.

Alles Gute wünscht
…Michael

Hallo,

mal ne Frage: Warum hast Du eigentlich hier gefragt? Alle Teilnehmer der Diskussion sagen Dir, daß es teuer werden kann und Du glaubst es nicht und führst die abstrusesten Gegenbeispiele an (Werbung bei Tchibo oder im TV).

Wofür die Arbeit für Dich und die Anderen, wenn Dir die Antworten ohnehin gleichgültig sind?

Es ist doch tatsächlich so einfach: Sämtliche Rechte liegen beim Rechteinhaber und nicht bei Dir. Solange Du mit dem Recheinhaber keine irgendwie geartete Vereinbarung getrofen hast, verstößt Du gegen Urheberrechtsgesetze, so albern und/oder unsinnig Dir das vorkommen mag. Und als Konsqequenz kann Dich das teuer zu stehen kommen, wenn der Rechteinhaber diese Rechtsverletzung wahrnimmt.

Gruß
Christian