warum hast Du es überhaupt getan?
Das würde mich einmal interessieren.
Und manche Leute können nicht differenzieren zwischen dem
Gesetzeswortlaut und der Realität. Das Bereitstellen solcher
Liedausschnitte und das Hinzufügen von weiteren Informationen
hat einen enormen Werbeeffekt für die Labels (zum Nulltarif).
Das GESETZ ist REALITÄT !!!
wenn Du das nicht wahrhaben willst, müsstest Du Auswandern.
das hilf Dir aber in diesem Fall nix, da die Urheberrechtsgestze international ziemlich ähnlich sind.
zusätzlich ist es ja Rufschädigend, das in minderer Qualität
reinzustellen.
Da würd ich als Urheber erst recht rotieren.
Sorry aber das ist bloße Theorie. Jeder, der sich mit Musik
beschäftigt, kennt das Real-Format und dessen Eigenschaften.
Da rotiert niemand, jedenfalls ist mir keine Klage gegen
Amazon oder ähnliche Versandhändler bekannt, die
Real-Hörproben ins Netz stellen.
Aber versuche Dir wenigstens vorzustellen, das du selbst was
komponiert hast, und es stellt jemand kostenlos ins Netz, und
dann womöglich noch in mieser Qualität, diese Aussage alleine
zeigt, das Du nur von Deinem Verständniss ausgehst, und Dich
gar nicht in die Lage des geschädigten hineindenken willst.
Worin - und das war ja meine Ausgangsfrage - ist der Künstler
geschädigt?
Einminütige Hörproben im Real-Format senken
sicherlich nicht den Absatz von CD’s. Ganz im Gegenteil, sie
erhöhen der Werbeeffekt, weshalb die allermeisten Label solche
Hörproben bislang toleriert haben.
Kann ja sein, das nix passiert. aber ist das bei Dir der Fall?
Auch wenn sich niemand diese minderwertige Qualität brennt,
hast du trotzdem nicht das Recht ohne der Einwilligung der
Urheber oder der Inhaber der Nutzungsrechte, geistiges
Eigentum fremder zu veröffentlichen.
Sei es um Werbung für irgenwas zu machen oder auch nur um sich
zu profilieren.
Geht ja auch nicht um den Gesetzeswortlaut sondern darum,
welchen Schaden ein Künstler durch o.g. Hörproben hat.
doch es geht darum, sonst würdest Du ja auch nicht im Recht Brett posten, sondern im Plauderbrett.
den Schaden kannst du nicht beurteilen.
ja aber sicher nicht einfach ohne eine Nutzungsvereinbarung
getroffen zu haben.
an dieser Stelle finde ich es eigentlich Unverschämt von Dir, obwohl DU eine kostenlose gute Information erhältst, nicht Richtig zu zitieren.
diese meine Antwort, bezog sich darauf ob Amazon oder ähnliche Internetvertriebe, das einfach so oder mit Erlaubnis machen.(nachzulesen 2 Treads vorher).
Und das stimmt eben nicht, wie gesagt das Fernsehen zahlt
nicht an Unternehmen Gebühren, damit es Werbespots der Firmen
ausstrahlen kann.
also auch dieser Vergleich hinkt heftig, oder hat dich der Rechteinhaber beauftragt miese Werbung zu machen.
Hat wer Sendezeit bzw. Webspace bei Dir bezahlt?
Obwohl Dich die Gesetze ja anscheinend nicht interessieren,
hast Du geltendes Recht mißachtet und damit bereits die Rechteinhaber geschädigt.
der Schaden kann, muss aber nicht Materiell entstanden sein. Ebenso muss auch dein Gewinn nicht Materiell gewesen sein
Ich hab Dir lediglich versucht so gut und verständlich zu Antworten, wie es mir möglich ist, damit Du für Dich den Nutzen ziehen kannst und größeren Schaden für Dich vermeiden kannst.
Bedenke auch wie wichtig der Schutz geistigen Eigentums ist, sonst gibt es keine Kulturgesellschaft (außer durch Mäzenen beeinflusste Kunst). Das gilt auch fürs Internet, und dessen weiterer Entwicklung.
falls dein Page noch aktiv ist, setz doch einmal den Link
Ulrich
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