Hallo und Guten Tag!
Gibt es ein „Recht am Bild“ in bezug auf z.B. Landbesitz?
Wenn ich zum Beispiel ein Photo von einem Regenbogen
über einer Wiese mache, darf ich dieses dann ausdrucken,
einrahmen und verkaufen ohne den Eigentümer der Wiese
zu fragen?
Hat er ein Recht „am Bild des Eigentums“?
Wie ist es bei Häusern oder Autos (Kennzeichen retuschiert, klar)?
Oder bei Strommasten oder Türmen?
Etwas anderes:
Wenn ich Bilder aus dem Internet ohne Passwort oder Login
downloaden kann und diese Bilder dann in einer von mir verfassten
Broschüre (z.B. über Pilzkunde) verwenden möchte:
Genügt es, wenn ich die Quelle des Bildes im Sinne eines
Zitatverweises angebe oder muss ich in jedem Einzelfall
den Erzeuger des Bildes fragen?
Wie lange muss ich warten, wenn dieser sich auf meine E-Mail
nicht meldet? Wenn ich das Bild laden kann und nur seine
E-Mail-Adresse habe, was soll man denn dann machen?
Er hat ja bereits „veröffentlicht“, somit sollte es meiner
Meinung nach genügen, wenn ich die Quelle - soweit ergründbar -
unter (oder besser noch: in) dem Bild nenne, oder?
Mit den besten Grüßen: Eugen Pawlowski