wenn man ein Werk von Goethe herausbringen/herausgeben möchte - abgesehen von den rechtlichen Bedingungen für Herausgeber -
möchte ich folgendes wissen:
da der Autor länger als 70 Jahre tot ist, kann ich doch ohne Probleme den Text verwenden? (solange ich eine Textversion vewende, die etwa bei einem fremdsprachlichen Text auch älter ist)?
Sorry, aber im Bezug auf Urheberrecht kann ich leider nicht weiterhelfen.
Trotzdem viel Glück - es wird sich sicherlich noch ein Fachmann/Fachfrau zu diesem Thema finden.
Du hast vollkommen recht: da Goethe mehr als 70 Jahre tot ist, sind seine Texte gemeinfrei. Etwas anderes ist es, wenn Du zum Beispiel aus einer historisch-kritischen Ausgabe auch die Fußnoten übernimmst - die unterlägen dann wieder dem Urheberrecht (falls deren Autoren noch nicht 70 Jahre tot sind).
Den letzten Satz in der Klammer verstehe ich allerdings nicht - Goethe ist doch nicht „fremdsprachlich“? - Evtl. nochmal posten, damit keine Unklarheiten bleiben.
Beste Grüße
Renate
das Stichwort fremdsprachlich bezog sich auf einen Gedankensprung meinerseits (auf Marlowes Faustus).
Und es ging mir um die jeweilige Übersetzung - wenn der Übersetzer auch länger als 70 Jahre tot ist, ist es auch gemeinfrei, ja?
Egal, ob ein copyright im jeweiligen buch des Verlages drin steht?
danke für die Hilfe
Cornelia
Liebe Cornelia,
meines Wissens gilt die 70-Jahre-Klausel auch für Übersetzer. Aber wenn Du ganz sicher gehen willst, dann ruf doch mal die Rechtsabteilung des Deutschen Bühnenvereins an (0221 208120). Die haben Juristen für Urheberrecht an der Hand.
Beste Grüße
Renate
ich bin z.Zt leider krank und kann kaum schreiben, ich weiß ds mit dem URHEBERRECHT auch nicht auf ANHIEB und müßte im INTERNET forschen, es faällt mir schwer am Schreibtisch zu sitzen LIEBE Grübe, Briegitte ENGEK-behrendt