Urheberrecht - Logo

Hi @ll,

folgender fiktiver Fall,der mti den weiten des Urheberrechts zu tun hat.

Hier das Beispiel:
"Ein Verein lebt von der Dynamik die seine Mitglieder mitbringen. Da ist es ganz normal, dass sich die Mitglieder auf verschiedene Art und Weise einbringen.

Stellen wir uns vor, das eines Mitglieder hat nun ein „Logo“ entworfen hat. Dieses Logo ist auf Briefköpfen, Urkunden und natürlich auf auf „Trainigsbekleidungen“ drauf.

Nicht nur das - stellen wir uns weiter vor, das Mitglied hat nun auch die Internetseite erstellt und mit „eigenen“ Grafiken ergänzt.

So weit - so gut!

Nun jetzt die schlimmste VORSTELLUNG!!!

Das Mitglied trennt sich (im Streit) vom Verein - und ist NICHT Kooperativ!!!

Es untersagt die weitere Verwendung des LOGOS und LÖSCHT die Internetseite!!!"

Da bei der Erstellung keine Vereinbarung über die Nutzung udgl. getroffen wurde nun meine Frage:

Dürfte das Logo vom Verein weiterverwendet werden oder kann die weitere Benutzung untersagt werden???

Danke für eure Tipps!

LG MrMOON

… Hier das Beispiel:

… Stellen wir uns vor, das eines Mitglieder hat nun ein „Logo“

entworfen hat. Dieses Logo ist auf Briefköpfen, Urkunden und
natürlich auf auf „Trainigsbekleidungen“ drauf.

… usw. …

LG MrMOON

Hallo MrMoon,

ob es ein Urheberrecht auf Logos gibt weiß ich nicht genau. Ich wollte einmal ein Logo schützen, so das es von Fremden nicht genutzt werden kann. Der Schutz kostet richtig viel Geld. Möglicherweise ist es immmer noch solange „ungeschützt“, solange niemand ein Recht eintägt.
Was ist also, wenn eine Fa./Anderer nun unser Logo einträgt und nutzt?
Kann er uns die Nutzung unseres Logos verbieten?
Nur dann, wenn wir nicht nachweisen können, das wir das LOGO deutlich vor der Anmeldung des Anderen nicht nachweisen können.
Dies ist aber durch alte Schriften / Spendenquittungen möglich.
Hilft dir das weiter?
Werner

Hallo Werner,

danke erstmal für deinen Tipp!!!

Ein erster kleiner Schritt, der mir aber schon mal sehr hilfreich ist.

Kleiner Nachtrag - das Logo in meinem Beispiel ist (vermutlich) nirgendwo geschützt…

Kann siche die Person in meinem Fall auf „geistiges Eigentum“ (vglb. mit dem Recht des Fotografen am Bild) berufen oder so???

THX!

MrMOON

Hallo,

Urheberrecht und Nutzungsrecht müssen unterschieden werden. Das Urheberrecht liegt immer! beim Urheber und ist nicht übertragbar. Im Gegenteil dazu das Nutzungsrecht, welches sehr wohl übertragbar ist. Jeder angestellte Gestalter/Entwickler entwirft jeden Tag Unmengen „geistigen Eigentums“, das Nutzungsrecht wird aber üblicherweise per Arbeitsvertrag an den Unternehmer abgetreten.
Es ist also die Frage zu klären ob das Logo vom Vereinsmitglied im Auftrag entwickelt wurde ggf. gegen eine Aufwandsentschädigung und das uneingeschränkte Nutzungsrecht an den Verein abgetreten?

Wohl eher nicht.
Dann ist nämlich immer noch der Urheber auch Nutzungsberechtigter, darf also auch die Nutzung untersagen oder gegen Gebühr erlauben.