Hallo. Wieder ich.
Angenommen, einem AN wurde gekündigt. Er war in einer Filmproduktionsgesellschaft in leitender Position als Animator und Projektleiter tätig.
Der AN möchte sich nunmehr selbständig machen als Freier und auch als Agentur. Das Bildmaterial aller Arbeiten besitzt er natürlich als nicht gekennzeichnetes Material (nicht gekennzeichnet im Sinne von, es fehlt das Logo des EX-AG´s).
Dieses Material will der EX-AN nun auf die Homepage stellen und auch per DVD / CD und Mappe verteilen.
Im Impressum ist eindeutig vermerkt, dass das Material im Angestelltenverhältnis von Firma XY entstanden ist und teilweise Rechten Dritter unterliegt. Sonst sind keine weiteren Kennzeichnungen vorgesehen.
Frage : Inwieweit ist hier eine Kennzeichnungspflicht notwendig? Der EX-AN benötigt ja eigenes Akquisematerial, hat an dem Material zur Herstellung massgeblich mitgewirkt und würde sich ja selber zur Konkurrenz verweisen, wenn er überall angeben müsste, woher das Material stammt.
Wer weiss Rat?
Gruss, Simbabwe
Dieses Material will der EX-AN nun auf die Homepage stellen
und auch per DVD / CD und Mappe verteilen.
Hallo Simbabwe, mir ist da nicht so ganz klar, wer die Urheberrechte an dem „Material“ hat. Doch wohl die Firma oder irre ich da?
Im Impressum ist eindeutig vermerkt, dass das Material im
Angestelltenverhältnis von Firma XY entstanden ist und
teilweise Rechten Dritter unterliegt.
Rechten 3.? Sind die denn namentlich genannt? Braucht man von denen nicht auch ne Genehmigung? Liegt die vor?
Der EX-AN benötigt ja eigenes Akquisematerial, hat
an dem Material zur Herstellung massgeblich mitgewirkt
Mitgewirkt. Ja schon, aber die Rechte an dem Material hat er doch deswegen nicht(?) *grübel*
würde sich ja selber zur Konkurrenz verweisen, wenn er überall
angeben müsste, woher das Material stammt.
Was meinst du mit „würde sich selber zur Konkurrenz verweisen“?
MfG
Dieses Material will der EX-AN nun auf die Homepage stellen
und auch per DVD / CD und Mappe verteilen.
Hallo Simbabwe, mir ist da nicht so ganz klar, wer die
Urheberrechte an dem „Material“ hat. Doch wohl die Firma oder
irre ich da?
Naja, streng genommen habe ja ich als Erzeuger die Urheberrechte, aber wie bei jedem Vertrag in der Medienbranche gibt der Arbeitnehmer alle Rechte an den AG ab.
Der AN will ja aber jetzt aufgrund Selbständigkeit sein Potential zeigen, also darf er ja die Arbeiten ungefragt veröffentlichen, sofern Sie generell schon der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden , z.Bsp auf der Homepage des EX-AG oder auf Messen. Mir geht es darum, ob mein Material extra gekennzeichnet werden muss, da ich vertraglich ja als früherer Arbeitnehmer die Rechte abgeben musste. Das Urheberrecht kann man ja nicht nehmen, aber das „Vermarktungsrecht“ schon - sofern man AN bleibt.
Im Impressum ist eindeutig vermerkt, dass das Material im
Angestelltenverhältnis von Firma XY entstanden ist und
teilweise Rechten Dritter unterliegt.
Rechten 3.? Sind die denn namentlich genannt? Braucht man von
denen nicht auch ne Genehmigung? Liegt die vor?
Die sind im Impressum alle namentlich benannt. Eine Genehmigung liegt nicht vor. Grundsätzlich darf ich das ja, wie gesagt, zeigen. Nur inwiefern sind die Materialen kennzeichnungspflichtig oder genügt der Eintrag im Impressum. Darum gehts.
Der EX-AN benötigt ja eigenes Akquisematerial, hat
an dem Material zur Herstellung massgeblich mitgewirkt
Mitgewirkt. Ja schon, aber die Rechte an dem Material hat er
doch deswegen nicht(?) *grübel*
würde sich ja selber zur Konkurrenz verweisen, wenn er überall
angeben müsste, woher das Material stammt.
Was meinst du mit „würde sich selber zur Konkurrenz
verweisen“?
Naja, wenn auf jedem Bild und in jedem Video in grossen Lettern prangt, dass das Material Copyright von Firma XY ist, dann schaut ja eventuell ein potentieller Kunde von mir auch auf die Seite meines EX-AG´s, obowhl ich die Sachen ja erstellt habe. Auf dessen Seiten finden sich dann die gleichen Projekte, und möglicherweise wird er auch den EX-AG mit einer Angebotsanfrage erfreuen - will ich ja natürlich somit verhindern.
MfG