Mal angenommen, jemand fotografiert in einem öffentlichen Verkehrsmittel eine lustige Werbung eines Unternehmens, auf dem drei Personen abgebildet sind. Das Foto wird in das Chatprofil eingestellt, ohne die Gesichter unkenntlich zu machen. Plötzlich taucht im Chat jemand auf, der darum bittet, das Foto umgehend herauszunehmen und behauptet, er sei derjenige auf dem Foto und er hätte das Urheberrecht. Die Veröffentlichung bzw. Nutzung des Fotos zu privaten Zwecken hätte er nie erlaubt. Muss derjenige das Urheberrecht beweisen und wenn ja, wie? Schließlich könne das ja jeder behaupten.
Soweit ich weis muss dies löschen du kannst einen nachweis erfragen wenn er das aber nicht zustimmt ist es sein recht dazu es zu verweigern sollte das der fall sein würde ich dieses bild raus nehmen urheberrechtsklagen können sehr tuer werden.
Hallo!
und behauptet, er sei
derjenige auf dem Foto und er hätte das Urheberrecht.
Was denn nun? Reklamiert er nun eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechtes oder seines Urheberechtes?
Die
Veröffentlichung bzw. Nutzung des Fotos zu privaten Zwecken
hätte er nie erlaubt.
Sofern es sich nicht um eine 1-zu-1-Reproduktion handelt, sondern wirklich die Anzeige im Gesamten fotografiert wurde, dürfte auch keine Verletzung des Urheberrechts vorliegen. Auch eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes kann ich mir bei der Abbildung einer öffentlichen Anzeige nur schwer vorstellen.
Gruß,
Max
Muss derjenige das Urheberrecht beweisen
und wenn ja, wie? Schließlich könne das ja jeder behaupten.
hallo,
ich würde mich
a) mit den Gepflogenheiten dieses Forums vertraut machen
b) mit der Zeichensetzung, der Verwendung der Shift-Taste und
c) mit den Eigentümlichkeiten von Urheberrecht und Kollegen
Und dann wieder posten.
Gruß
Richard
Hallo,
Sofern es sich nicht um eine 1-zu-1-Reproduktion handelt,
sondern wirklich die Anzeige im Gesamten fotografiert wurde,
dürfte auch keine Verletzung des Urheberrechts vorliegen.
Echt? Werbung darf man auch ohne Erlaubnis weiter verbreiten? Und sogar gegen den ausdrücklichen Willen dessen, der einen Teil (das Foto) dazu geliefert hat? Gibt man automatisch seine Urheberrechte auf, wenn man etwas veröffentlicht?
Gruß
loderunner (ianal)
Hallo!
Echt? Werbung darf man auch ohne Erlaubnis weiter verbreiten?
Das habe ich nicht geschrieben. Würde ich auch nicht, denn es stimmt nicht, was Du ebenso weißt wie ich.
Und sogar gegen den ausdrücklichen Willen dessen, der einen
Teil (das Foto) dazu geliefert hat?
Und auch das habe ich nicht geschrieben. Aus dem gleichen Grund. 
Gibt man automatisch seine
Urheberrechte auf, wenn man etwas veröffentlicht?
Und das würde ich noch viel weniger schreiben.
)
Die Frage bleibt jedoch, ob durch das Abfotografieren einer Werbetafel Schutzrechte nach dem Urheberrecht verletzt werden. Mal ehrlich: Wenn ich heute ein Bild vom Stachus in München mache, verletzte ich dann die Schutzrechte der Grafik-Designer von McDonald’s, Hugendubel und Osram? Mit Sicherheit nicht. Wenn ich die berühmte Leuchtreklame am Picadilly fotografiere, brauche ich dazu eine Erlaubnis? Mit Sicherheit auch nicht.
Der Übergang von der Reproduktion/Vervielfältigung zum eigenständigen Bildwerk ist mit Sicherheit fließend. Wenn ich die Kamera exakt waagrecht exakt in der Mitte vor das Plakat halte, so daß ich nur das Plakat und nichts als das Plakat ablichte, dann dürfte es sich eindeutig um eine Reproduktion handeln. Sobald aber so etwas wie „Perspektive“, „Rand“ und „Umgebung“ dazukommen, ist es nicht mehr so eindeutig. Eine Werbetafel, als Werbetafel fotografiert, ist aber mE keine Reproduktion/Vervielfältigung, sondern eine Fotografie einer öffentlichen Werbetafel.
Gruß,
Max
Hallo,
Die Frage bleibt jedoch, ob durch das Abfotografieren einer
Werbetafel Schutzrechte nach dem Urheberrecht verletzt werden.
Eben.
Mal ehrlich: Wenn ich heute ein Bild vom Stachus in München
mache, verletzte ich dann die Schutzrechte der Grafik-Designer
von McDonald’s, Hugendubel und Osram? Mit Sicherheit nicht.
Nein. Das war aber auch nicht das Thema hier im Thread. Und das hast Du auch nicht geschrieben.
Gruß
loderunner (ianal)
Hallo!
Nein. Das war aber auch nicht das Thema hier im Thread.
Das Thema war: Darf man ein Foto einer Werbeanzeige veröffentlichen? Und meine Antwort darauf ist nach wie vor: Sofern es sich nicht um eine 1-zu-1-Reproduktion handelt, sehe ich darin keine Verletzung des Urheberrechts. Und das habe ich auch so geschrieben.
Ich weiß bloß nicht, was Du gelesen hast.
)
Lg,
Max
Hallo,
Das Thema war: Darf man ein Foto einer Werbeanzeige
veröffentlichen? Und meine Antwort darauf ist nach wie vor:
Sofern es sich nicht um eine 1-zu-1-Reproduktion handelt, sehe
ich darin keine Verletzung des Urheberrechts.
Und genau das ist hier nicht das Thema, denn die Frage lautet: „…jemand fotografiert in einem öffentlichen Verkehrsmittel eine lustige Werbung eines Unternehmens, auf dem drei Personen abgebildet sind. …“. Die Werbung ist nicht zufällig nebenbei mit drauf, als man den PicadillyCircus fotografiert hat, sie ist das Motiv des veröffentlichten Fotos. Das IST eine 1:1-Reproduktion.
Gruß
loderunner (ianal)
hallo!
Die Werbung ist nicht zufällig nebenbei
mit drauf, als man den PicadillyCircus fotografiert hat
Es geht hier mE auch nicht um „zufällig nebenbei drauf“. Wenn ich die berühmte Leuchtreklame am Picadilly fotografiere, dann ist die Leuchtreklame nicht „zufällig nebenbei“ mit drauf, sondern sie ist exakt das Motiv des Nildes. Und trotzdem ist es keine Reproduktion. Deswegen sehe ich einen Unterschied zwischen „etwas zum Motiv eines Bildes zu machen“ und „etwas reproduzieren“. Zumindest habe ich das Urheberrecht bisher immer so verstanden. Ich bin aber auch kein Jurist; ich kann mich aber gerne mal bei der Rechtsberatung des Designerverbandes schlau machen.
Gruß,
Max