Urheberrecht oder doch nicht?

Hallo…
mir kam letztens eine Geschäftsidee und ich dachte mir, das kannste, haste drauf, machste.
Ich hatte vor, meine gebastelten Fensterbilder, die den Vorlagen aus den Bastelzeitschriften entsprechen, auf einer HP auszustellen und evtl. zu vermarkten.
In den Heften steht aber immer was von Urhebberrecht usw.
Was ich nicht ganz verstehe, warum werden so viele Leute im ebay damit so „reich“?
Darf ich sowas jetzt basteln und Fotos von MEINEN gebastelten Bildern in Netz stellen oder darf ich das nicht?

Hallo…
mir kam letztens eine Geschäftsidee

Es sieht doch wohl so aus: Du willst die künstlerischen Kreationen eines Anderen für Dich nutzen. Ganz einfach: Das darfst Du nicht.

Ganz so einfach iste auch wieder nicht …
In den Heften sind auch Vorlagen, die von Dritten erstellt wurden und für den Zweck liezensiert wurden - ähnlich der Cliparts von Microsoft - aber nicht Dinge erlauben die deinem Vorhaben entsprechen. Vorlagen die bspw Figuren von Disney enthalten - da kann das schon mächtig Mecker geben, oder auch von anderen „Warenzeichen“
Du siehst, man kann das so pauschal nicht beantworten - es ist leider vom Einzelfall abhängig

Nur wenn das Fensterbild „deine Kreation“ ist…dann kannst du diese auch problemlos vermarkten.

Wenn du das Fensterbild eines anderen nachbaust, dann solltest du das lieber nicht, es sei denn das du die Erlaubnis dazu hast.

Hallo Sha’Ree,

das Urheberrecht der Motive die der Verlag in seiner Bastelanleitung veröffentlicht hat, liegt bei demjenigen der sich das entspr. Motiv erdacht hat. Der Verlag hat in aller Regel vom Urheber ein einfaches, oder erweitertes Nutzungsrecht für das Abbilden in den
Bastelanleitungen erhalten. Nun kommt es darauf an, ob das Motiv eine sog. Schöpfungshöhe erreicht hat. Ein Beispiel: Wenn man/frau eine brennende Kerze abbildet, dann wir hierfür schwerlich urheberrechtlicher Schutz beansprucht werden können. Die Abbildung einer Kerze + Sterne + Mond, in einer ganz besonders kreativen und einzigartigen Anordnung macht erst einen Schutzanspruch möglich. Ob dieser dann tatsächlich auch gerechtfertigt ist, entscheidet sich immer erst vor Gericht, wenn jemand klagt dass ein von ihm erdachtes Motiv kopiert wurde.
Mein Rat: Denk Dir einfach eigene Motive aus, oder verändere die Motive der Bastelanleitungen so, dass ein neues Werk entsteht (andere Anordnung, Farben, Elemente… ) dann gehst Du auch kein Risiko ein und geniest selbst Urheberrechtsschutz für diese Werke. Wenn Du die Motive der Anleitungen 1:1 übernehmen möchtest, dann solltest Du Dich mit dem Verlag in Verbindung setzen, Dir Name und Anschrift des oder der Künstler geben lassen, diese Anschreiben und ein Nutzungsrecht für die Motive schriftlich einräumen lassen. Das lassen sich diese Künstler jedoch vermutlich von Dir bezahlen, oder verlangen eine Beteiligung an Deinem Gewinn der beim Verkauf des Produkt herausspringt. Die vom Verlag beschriebene
Methode zur Herstellung ist sicher „Stand der Technik“ und somit auch von jedem ohne besondere Rechte zu beachten nachzumachen. Beim Verkauf wirst Du gewerblich tätig, brauchst also eine Gewerbeanmeldung und eine Steuernummer vom Finanzamt !

Ich wünsche Dir viel Erfolg !

Gruß
Formator

Ich grüße Sie,

Ein Urheberrecht ist im Uhrheberechtsgesetz geregelt (s. http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965…); es berechtigt dessen Inhaber sein Werk (z.B. ein Roman, ein Gedicht, ein Gemälde … etc.) anderen von der Verwertung seines Werkes auszuschließen; das nennt man Verwertungsrecht des Urhebers. Hinzukommt ein sog. Persönlichkeitsrecht (sog. Moral right); d.h. er hat ein Recht darauf, dass z.B. seinen Namen genannt wird oder über die Erstveröffentlichung seines Werkes zu entscheiden u.a… Auch das Ausstellungsrecht gehört dazu.

Z.B. darf ein Filmmacher ein Roman ohne Zustimmung des Schriftstellers (also des Urhebers) nicht verfilmen. Es muss eine Vereinbarung (also ein Vertrag) zwischen den Beiden geschlossen werden, dass der Filmmacher das Roman verfilmen (also verwerten) kann (meist gegen eine angemessene Vergütung). Die vertragliche Vereinbarung kann viele andere Einzelheiten enthalten, die je nach Fall sehr kompliziert sein können.

Nun haben grob gesprochen die Inhaber der Bastelzeitschriften auch ein Urheberrecht auf die Bilder; ohne deren Zustimmung können Sie diese Bilder nicht verwerten (also nicht ausstellen oder vermarkten).

Nach Ihren Angaben, haben Sie Ihre Fensterbilder aus den Vorlagen der Bastelzeitschriften angefertigt und diese entsprechen auch diesen Vorlagen. Das würde bedeutet, dass grob gesprochen die Inhaber der Bastelzeitschriften Ihnen gegenüber verschieden Ansprüche haben können (z.B. Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz gem. § 97 UrhG oder Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz gem. § 98 UrhB).

Ob es sich bei den von Ihnen gebastelten Fensterbilder um eine Bearbeitung gem. § 3 UrhG handelt, die möglicherweise auch Urheberechtsschutz verdient, vermag ich an dieser Stelle nicht zu beurteilen. Fest steht jedoch, dass Sie die Bastelzeitschriften als Vorlage benutzt haben und Rechtsinhaber ein Urheberrecht nach dem Urheberrechtsgesetz haben. Somit müssen Sie mit o.g. Ansprüchen rechnen, die auch rechtlich durchgesetzt werden können. Ich würde es an dieser Stelle nicht ohne Zustimmung vermarkten od. gar bloß auf dem HP ausstellen.

Wenn Sie jedoch Ihre Bilder mit neuen kreativen Ideen genügend verändern, sodass kein Zusammenhang zu den Bildern in den Bastlerzeitschriften besteht, dann könnten Sie möglicherweise Ihre Bilder ohne die Gefahr einer Urheberechtsverletzung austellen und vermarkten.

Ich hoffe, dass ich Ihnen ein Wenig helfen konnte.

Achtung: es handelt sich vorliegend Nicht um ein RECHTSRAT; es ergeben sich daher keine rechtlichen Ansprüche mir gegenüber.

Gruß

hallo,wenn die gebastelten bilder mit eigenen motiven sind, kannst du damit machen was du willst.die kenntlichmachung von anderen bildern wo auf das „copyright“ hingewiesen wird, machen dies mit dem hintergrund, dass diese nicht einfach kopiert und verwendet werden dürfen.
solltest du bilder mit motiven anderer produzieren, dann müßt du immer das ok des urhebers einholen, bevor du die bilder onlione stellen, bewerben und verkaufen darfst.

gruß pater