Hallo allesamt,
es ist ja wohl so, dass der Photograph eines Bildes (auch Passbildes/Bewerbungsbild) das Urheberrecht für dieses Bild besitzt und selbst der Abgebildete nicht ohne weiteres das Recht hat, dieses Bild auf seiner eigenen Webseite zu benutzen.
Laut einigen Artikeln im Internet reicht es zudem auch nicht aus, sich bestätigen zu lassen, dass man das Bild online nutzen darf, derweil daraus nicht klar hervorgeht, wie es online genutzt werden soll.
Deshalb meine Frage: Was muss man mit dem Photographen vereinbaren, damit man alle erdenklichen Nutzungsrechte unwiderruflich überschrieben bekommt?
Gruss
norsemanna
Also, ich bin mir zu 100% sicher, dass deine Beispiele nicht korrekt sind.
Ein Fotograph der Bilder von der Natur, öffentlichen Veranstalltungen, oder Gegenständen macht, oder eben von Personen die im öffentlichen Leben stehen (Politiker), der hat natürlich auch das Urheberrecht und darf entscheiden, was mit den Bildern gemacht werden darf.
Allerdings, bei einem PASSBILD…??? Hier gilt doch immer noch das Recht am eigenen Bild. Also, wenn ich auf diesem Bild eindeutig zu erkennen bin, und davon kann man bei einem Passbild ja ausgehen, dann hat der Fotograph bestimmt kein Recht an diesem Bild. Sondern ICH, der ja darauf abgebildet ist. Sollte also jemand im Internet ein Bild von mir veröffentlichen und ich bin dagegen, muss derjenige das Bild wieder von der Seite nehmen.
Glaub mir…da gibt dir jedes Gericht Recht.
Gruß parzival
Glaub mir…da gibt dir jedes Gericht Recht.
Hallo parzival,
du liegst dennoch falsch.
Das Recht am eigenen Bild steht neben dem Recht des Urhebers, nicht über dem.
Das Bedeutet, bei einem Passbild, dass der Urheber nicht ohne Einverständnis des Abgebildeten das Bild veröffentlichen darf und umgekehrt.
Grüße
Ulf
Hallo, Parzival,
hier ist wohl eher zu unterscheiden zwischen dem Urheberrecht eines Fotos (das hat sicher der Fotograf) und den Rechten zur Verwertung/Veröffentlichung. Zudem sind die Persönlichkeitsrechte zu beachten.
Auch wenn ein Fotograf das Urheberrecht an einem Foto (auch Passfoto) hat, wird er es nicht nach Belieben verwenden können (z.B. als Aushang in seinem Schaufenster), dem würden die Persönlichkeitsrechte des Abgebildeten widersprechen. Aber möglicherweise wird er sich diese Rechte bereits in seinen AGB zusichern lassen, sodass bei Zustandekommen des Auftrages bereits in eine solche Verwendung eingewilligt wird. Möglich ist da viel.
Gruß
Eckard
Hi,
Das Bedeutet, bei einem Passbild, dass der Urheber nicht ohne
Einverständnis des Abgebildeten das Bild veröffentlichen darf
und umgekehrt.
richtig, deshalb ja auch meine Frage, in welcher Form man sich von dem Photographen (z.B. Photo Studio X) alle dafür relevanten Rechte überschrieben lässt.
Gruss
norsemanna
PS Es ging in dem Posting - wie richtig bemerkt - darum, dass ein Kunde z.B. ein Bewerbungsphoto machen lässt und dann unter anderem es auf seiner Website veröffentlichen möchte (Was der Photograph mit dem Photo macht oder nicht, ist erstmal Nebensache).
hallo,
das heißt, er muss ich die uneingeschränkten Nutzungsrecht inklusive digitaler Nutzung übertragen lassen.
Grüßerle
Richard
Hallo Richard,
das heißt, er muss ich die uneingeschränkten Nutzungsrecht
inklusive digitaler Nutzung übertragen lassen.
in einem Fall, den ich gelesen habe, hat sich der Kunde die „online“ Rechte schriftlich gesichert und wurde trotzdem erfolgreich verklagt, als er das Photo auf seiner Webseite verwendet hat. Ich hab den Eindruck, dass man jeden Punkt einzelnd auflisten muss …
Gruss
norsemanna
Aaaaajaaa…ok… Jetzt muss ich aber gestehen, all zu oft war ich noch nicht beim Fotografen um Passbilder zu machen. Allerdings die paar Mal wo ich war, da hab ich nie irgendeinen Wisch unterschrieben bezüglich der Nutzungsrechte meiner Bilder. Die Bilder wurden angefertigt, entwickelt und mir sofort übergeben. Wenn das so abläuft gehe ich mal stark davon aus, dass ich keine Einverständniserklärung abgegeben habe, die dem Fotografen die Nutzung meiner Passbilder gestattet.
Gruß
hallo,
hm, ich kanns mir nicht recht vorstellen, aber dazu müsste man den ganzen Fall kennen. Vor Gericht und auf hoher See …
Grüßerle
Richard
Hi,
aus, dass ich keine Einverständniserklärung abgegeben habe,
die dem Fotografen die Nutzung meiner Passbilder gestattet.
wie schon gesagt, es geht nicht darum, ob der Fotograf die Passbilder nutzen darf, sondern darum, in welcher Form der Kunde die notwendigen Rechte übertragen bekommt, dass dieser sie dann „universell“ nutzen kann.
Gruss
norsemanna