Urheberrecht / Plakatwerbung

Hallo,

wie verhält es sich, wenn mit einem Plakat für eine Veranstaltung eines Vereins geworben wird auf dem Bilder abgebildet sind?

Das Plakat ist wie folgt gestaltet; auf dem Plakat befinden sich selbstgemacht Fotos (Schallplatten sind Eigentum) von Schallplatten-Cover verschiedener Jahrgänge.
Für die Veranstaltung werden GEMA-Gebühren bezahlt.

Dürfen diese Fotos auf dem Plakat veröffentlich werden oder gilt das Urheberrecht der Plattenfirma?
Oder gilt „das Recht am eigenen Bild“ Grundgesetz des Künstlers?

Gruß Peter

Hallo Peter,

wie verhält es sich, wenn mit einem Plakat für eine
Veranstaltung eines Vereins geworben wird auf dem Bilder
abgebildet sind?

Das Plakat ist wie folgt gestaltet; auf dem Plakat befinden
sich selbstgemacht Fotos (Schallplatten sind Eigentum) von
Schallplatten-Cover verschiedener Jahrgänge.
Für die Veranstaltung werden GEMA-Gebühren bezahlt.

Dürfen diese Fotos auf dem Plakat veröffentlich werden oder
gilt das Urheberrecht der Plattenfirma?
Oder gilt „das Recht am eigenen Bild“ Grundgesetz des
Künstlers?

Solange die Plattencover so abgebildet sind, dass man sie
wiedererkennen kann, d.h. nicht z.B. durch eine extreme Collage
verfremdet, verletzt eine solche Veröffentlichung das Recht des
Urhebers am jeweiligen Plattencover.
Denn durch die reine Wiedergabe entsteht kein eigenes neues
Urheberrecht.
IMHO ist es also sinnvoll, will man auf Nummer sicher gehen, die
Plattenfirmen anzuschreiben, das Ganze kurz darzustellen und auf die
Vereinstätigkeit abzuheben um eine kostenlose Erlaubnis der
Wiedergabe zu erhalten. Dies halte ich für möglich, wenn die
Veranstaltung örtlich begrenzt ist, aber Erfahrung habe ich da auch
nicht.

Gruß - Jaschiii