Urheberrecht / Recht am eigenen Bild

Liebe Wissenden,

mich interessiert folgendes:

Mannschaftssportler (z.B. Fußballer) werden bei Turnieren oftmals fotografiert - sie wissen(!), dass Fotografen anwesend sind.

Dürfte der Fotograf die Bilder veröffentlichen und für seine Zwecke nutzen, beispielsweise in einem Prospekt für den Verein (guckt mal, wie toll unsere Turniere), für die Rasenfirma (seht her, was der alles aushält) oder für die Trikothersteller, ohne das ausdrückliche Einverständnis der dargestellten Personen?

Wie war das noch mit stillschweigendem Einverständnis? Dagegen stünde ja das Recht am eigenen Bild…?! Wer kann mir den Sachverhalt erklären?

Dank und Gruß,
Kyan

Hallo Kyan,

als Nichtfachmann denke ich, daß der Fotograf die Bilder in einer Zeitung, Zeitschrift veröffentlichen darf, denn das war ja öffentlich - nicht aber in einem Werbeträger (Prospekt Verein, Trikothersteller, Rasenfirma etc.) Da gab’s ja schon bekannte Prozesse.

So mein Rechtsgefühl.

Gruß Heinz