Hallo zusammen,
jemand verstößt gegen das Urheberrecht und wird
dafür vom Urheber verklagt. Er muss die Lizenzgebühren plus einer Entschädigung zahlen.
Darf er nun die ehemals „geklauten“ Urheberrechte nutzen?
Immerhin hat er ja die Lizenzgebühr plus einer saftigen Entschädigung gezahlt. Als Beispiel könnte man Fotos nehmen.
Gruß
Thomas