Wie läuft das denn bei der Verwendung von Screenshots in Presseerzeugnissen usw?
Man mag ja glauben, dass dies unter die Rubrik Zitate fallen dürfte und somit keiner besonderen Einwilligung des Webmaster bedarf.
(Sonst dürften ja auch Zeitschriften nicht Webseiten mit Beigabe eines Scrennshots kurz besprechen. Im Normalfall wird da der Webmaster nicht gefragt. Er wird im Gegenteil lediglich hoch erfreut sein, wenn seine Seite vorgestellt wurde…).
Aber zur Sicherheit kann man ja nochmals nachfragen 
Scrennshot bedenkenlos verwendbar?
Ja / Nein