Urheberrecht Screenshots?

Wie läuft das denn bei der Verwendung von Screenshots in Presseerzeugnissen usw?

Man mag ja glauben, dass dies unter die Rubrik Zitate fallen dürfte und somit keiner besonderen Einwilligung des Webmaster bedarf.
(Sonst dürften ja auch Zeitschriften nicht Webseiten mit Beigabe eines Scrennshots kurz besprechen. Im Normalfall wird da der Webmaster nicht gefragt. Er wird im Gegenteil lediglich hoch erfreut sein, wenn seine Seite vorgestellt wurde…).

Aber zur Sicherheit kann man ja nochmals nachfragen :wink:

Scrennshot bedenkenlos verwendbar?
Ja / Nein

NEIN! Wenn BILD, Spiegel oder ein anderes Käseblatt der Meinung sind, daß ich deren Logo zu Unrecht verwende, weil ich keine schriftliche Einwilligung dazu habe, dann bin ich fällig zum Zahlen einer Entschädigung. Allenfalls bei reinen privaten Seiten kann man es riskieren; ich würde es aber nicht machen!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]