Urheberrecht: Sind Ideen geschützt?

Hallo,

gerade erhalte ich von einer Privatperson eine Abmahnung, ich hätte eine Idee geklaut ohne ihn zu zitieren und solle dafür eine hohe Lizenzgebühr zahlen.

Tatsächlich habe ich auf meiner Website zum gleichen Thema etwas veröffentlicht. Die abgemahnte Idee hatte ich aus einem Gespräch mit einem Fachmann und zum Thema noch eine zweite Idee ausformuliert. Mein Textabschnitt ist kein „Plagiat“ im Sinne von Plagiatsuchmaschinen. Es werden eben die gleiche Fragestellung, die gleichen Fakten und die gleiche Lösung beschreiben und zusätzlich noch eine zweite Lösung, die beim Abmahnenden nirgendwo steht.

Es ist auch unklar, wer die erste Idee zuerst veröffentlicht hat.

Den Anspruch habe ich erst einmal schriftlich zurückgewiesen.

Gruss, Dagwyna
„Das einzige sichere Ereignis im Leben ist der Tod.“

Ideen sind nicht Schutzwürdig!

Wenn der klagen sollte (Insofern er ein Trottel oder schlecht beraten ist…oder Beides), dürfte das Recht stark auf deiner Seite sein.

Du solltest jedoch evtl. noch Patente prüfen… Insofern er oder jemand anderes eins hat.

Robert

Morgen, vergiss die Abmahnung. Soweit Dein Gegenpart sich nichts hat patentieren lassen etc, kann er nichts geltend machen. Denn wäre das so, würde sich ja jeder Journalist der Urheberrechtsverletzung schuldig machen, wenn er ein selbstgeführtes Interview veröffentlicht, dass vor ihm auch schon ein anderer geführt hat. Mehr zu diesem Thema findest Du hier. Gruß, Bramante
http://www.akademie.de/wissen/ideen-schuetzen-freila…

Ideen, Geschäftskonzepte, Rezepte…, geniesen keinen Urheberrechtsschutz.

Gruß
Formator

Eine Idee alleine ist niemals geschützt - weder urheber- noch markenrechtlich… das mal dazu.

Allerdings könnte eine unerlaubte Verwendung vorliegen, wenn sie die selben Fragen verwendet haben, sie also identisch mit den bereits veröffentlichten Texten sind.

Zu klären wäre noch, ob denn eine simple Frage auch als Sprachwerk schützenswert ist - wenn ja, was einzelfallabhängig ist, dann läge eine unerlaubte Vervielfältigung (§ 16 UrhG), eine unerlaubte Verbreitung (§ 17 UrhG) und eine unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) vor, was ohne Nutzungserlaubnis nach § 31 UrhG eine Straftat darstellt und zur Abmahnung berechtigt wie zur Unterlassung aufzufordern ist (§§ 97 u.97a ff UrhG)

Hallo Dagwyna,
also nach meinem persönlichen Rechtsempfinden sind Ideen erst dann geschützt, wenn man sie über eine entsprechende Behörde schützen lassen hat. Wenn ein anderer sie dann nicht nutzen darf, dann ist es ja schön blöd sie zu veröffentlichen. Wenn du nicht den Text dieser Idee wörtlich kopiert hast, brauchst du dir denke ich nicht viel Sorgen zu machen. Leider ist es mittlerweile Gang und Gäbe geworden, gleich Abmahnungen zu schreiben und sogar Strafgelder zu verlangen. Meines Wissens haben sich sogar schon einige Anwaltskanzleien darauf spezialisiert und beschäftigen Leute, die nichts anderes tun als nach angeblichen Urheberrechtsverletzungen zu suchen. Deine Vorgehensweise, erst einmal der Abmahnung zu widersprechen ist deshalb total richtig. Ich kenne mich nun nicht 100%ig mit dem Schutz von Ideen aus, aber wenn du notfalls mit Zeugen nachweisen kannst, dass du nicht „geklaut“ hast, fahre weiter diese Schiene!

Liebe Grüße
Magu

Urheberrecht: Sind Ideen geschützt?
Vielen Dank für die guten Ratschläge, leider ist man auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand. So musste ich mich in der Verhandlung vor dem AG vergleichen und über 1000€ Journalistenhonorar und 400€ Anwaltshonorar für diesen kleinen Absatz zahlen. Das LG hätte meine Berufung verworfen und kein Rechtsmittel zulassen. Der Journalist hatte die gleiche Idee 5 Jahre zuvor mit einer völlig anderen Schlussfolgerung publiziert. Bei vielen älteren Artikeln, bei denen andere diese Ideen in anderen Zusammenhängen wieder aufgegriffen hatten, hatte er vor diesem Amtsgericht und Landgericht mit seinen Abmahnungen auch schon Erfolg.

Von Journalisten veröffentlichte Ideen sind offensichtlich urheberrechtlich geschützt.

Wenn ich dann die ganzen Diskussionen um ACTA lese - in Deutschland ist das schon alles und viel härter durchgesetzte Rechtswirklichkeit.

Was lernen wir daraus:
Vor einer Publikation immer sehr sorgfältig recherchieren, ob schon jemand anderes ähnliches publiziert hat. Nur wenn man ihn dann zitiert, ist man urheberrechtlich aus dem Schneider.

Gruss, Dagwyna