Das Urheberrecht schuetzt neuerdings auch Computerprogramme. Was ist Entscheidungskriterium fuer den Schutz? Ist eine neue Anwendung automatisch vor Nachahmern geschuetzt? Oder kann der Nachahmer mit anderer Benutzeroberflache, etc. das Programm frei „nachbauen“?
Gibt es Entscheidungen zu diesem Thema?
Vielen Dank fuer Eure Infos!
Das Programm ist mit der - hoffentlich - funktionsfähigen Ausführung geschützt. Dazu braucht es keiner Eintragung in ein Register. Das Problem ist, wenn Du den Weg A zur Lösung des Problemes einschlägst, ein Wettbewerber aber den Weg B nutzt; also die Codes sich wesentlich unterscheiden, dann hilft Dein Urheberrecht nicht weiter.
Allg. zum Urheberrecht schaust am Besten mal bei http://www.akademie.de (Bereich Onlinerecht) rein. Da steht so viel, daß Du Tage beschäftigt bist.
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