Urheberrecht Tauschbörse

Hallo,

angenommen ein Internatanschluß läuft über den Vater. Nun hätte der Sohn (über 18, kein gemeinsamer Haushalt) Liedgut über diesen Anschluß bei einer Tauschbörse heruntergeladen,dabei natürlich gleichzeitig auch weitergegeben und würde erwischt werden dabei.

Dann käme ein Schreiben des Rechtsanwaltes der Plattenfirma mit Angebot einer Vergleichszahlung in Höhe von sagen wir mal € 1.200 plus Unterlassungserklärung mit Androhung von € 5.001,-.

Familienmitglied B gibt die Sache zu.

  1. Wäre A damit aus der Sache raus? Auch wenn B den Betrag nicht bezahlen könnte?

  2. Warum würde die Unterlassungserklärung so eine krumme Summe haben (5.001 €). Gelten über 5.000 € andere Regeln?

Danke für Eure Hilfe.

Gruß
Didi

Hallo,

ich kann nur ein Detail beantworten: Über 5.000€ ist nicht mehr das Amtsgericht sondern das Landgericht zuständig.

Dort ist dann Anwaltszwang, das schreckt dann schon wieder ein paar Leute mehr ab…

Viele Grüße
Lumpi