Urheberrecht Übersetzungen

Hallo!

Ich habe für einen Verlag ein Buch übersetzt. Dieser Verlag hat nun vergessen, mich als Übersetzer zu nennen, d.h., in dem Buch steht nirgends drin „Aus dem Niederländischen von XY“. Das ist doch eine Urheberrechtsverletzung, oder nicht? Letztlich wird ja jetzt mein Text (=meine Übersetzung) verkauft, ohne dass ich als Autorin genannt werde.

Was kann ich da machen?

Danke!

Es zählt der Vertrag den du mit dem Verlag gemacht hast. Wie lautet der dazu?

Grundsätzlich hast du ein bereits vorhandenes Werk übersetzt, daher wäre ich vorsichtig im Bezug auf Urheberrechte.

Ich denke du hast ein Bestimmungsrrecht auf die Verwertung der Übersetzung, aber bestimmt nicht auf das Werk selbst.

Hallo Ilona,

damit ist nicht zu spaßen! Ich würde mich

  1. ganz schnell an den Verlag wenden,
  2. an Deine Rechtsschutzversicherung und
  3. an Deinen Anwalt.

Auf jeden Fall solltest Du mit dem BDÜ Rücksprache halten, wo Du ja vielleicht Mitglied bist. Die können Dir sicherlich Tips geben und evtl. Fachleute empfehlen, die in ähnlichen Fällen bereits Erfahrung haben. Wenn sich der Verlag quer stellt, nicht zögern: Anwalt! Und zwar am besten heute noch.
Ist das Buch noch nicht veröffentlicht, ist es weniger tragisch, wenn ja, musst Du eine Vertragsstrafe einklagen, VORAUSGESETZT, Du hast in den Verhandlungen explizit auf die Nennung als Übersetzerin hingewiesen!

Viel Glück!

Markus

Nach dem Urheberrechtsgesetz hast Du tatsächlich, neben Deinem Honorar, das Recht in den Veröffentlichungen Deines Werkes genannt zu werden. Ich würde in diesem Zusammenhang mit dem Verlag bezüglich eines finanziellen Ausgleich, wegen des entgehenden Werbeeffekt nachverhandeln.

Wünsche Dir viel Glück !

Gruß
Formator

Hallo!

Zunächst der wichtige Hinweis, daß ich selbst kein Anwalt bin und mich nur interessehalber mit dem Recht beschäftige. Die Antwort ist deshalb absolut unverbindlich, konkrete Rechtsberatung machen Anwälte :wink:

Ich habe für einen Verlag ein Buch übersetzt. Dieser Verlag hat nun vergessen, mich als Übersetzer zu nennen, d.h., in dem Buch steht nirgends drin „Aus dem Niederländischen von XY“.
Das ist doch eine Urheberrechtsverletzung, oder nicht?

Grundsätzlich besteht ein Recht auf Nennung als Urheber eines Werkes, allerdings ist es auch möglich auf eine Nennung zu verzichten (§13 UrhG -> http://bundesrecht.juris.de/urhg/__13.html). Das müßte dann entweder „übliche Praxis“ sein (hier eher nicht) oder explizit so im Vertrag stehen.

Was kann ich da machen?

  1. Freundlich nachfragen, vielleicht ist es nur ein Versehen.
  2. Bestimmt auf Nennung bestehen.
  3. Abmahnen (mit oder ohne Anwalt).
  4. Klagen.

Spätestens bei der Klage besser einen Anwalt einschalten. Die Kosten dafür hat im Zivilrecht immer der Verlierer zu tragen, wenn du gewinnst also der Verlag :wink:

Gruß, Jan.

Hallo zurück, Ilona!

Ich habe für einen Verlag ein Buch übersetzt. Dieser Verlag
hat nun vergessen, mich als Übersetzer zu nennen, d.h., in dem
Buch steht nirgends drin „Aus dem Niederländischen von XY“.
Das ist doch eine Urheberrechtsverletzung, oder nicht?
Letztlich wird ja jetzt mein Text (=meine Übersetzung)
verkauft, ohne dass ich als Autorin genannt werde.

Hast du recht, ganz klar. Im UrhR steht deutlich und wörtlich drin, dass „der Urheber im Zusammenhang mit dem Werk“ zu nennen ist, siehe §13, das findest zB. im „Grundriss des Urheberrechts“ von Peter Lutz (http://books.google.at/books?id=j8A_wJPBqCQC&pg=PA75…) oder im UrhR selbst.

Das heißt, du hast ein Recht darauf, und das kannst du auch durchsetzen – zur Not mit Rechtshilfe. Bist du bei Ver.di? Dann hast du den gewerkschaftlichen Rechtsschutz, den du bei einer so klaren Sache locker bekommst: Mail nach Stuttgart und los geht’s.

Was kann ich da machen?

Wenn nicht, ist es schwieriger, aber sollte letztlich auch zu machen sein. Zwei Dinge sind zu bedenken:

  1. wenn du in deinem Verlag keinen *sehr* guten Stand hast und/oder das sehr lässig rüberbringen kannst (à la „Sie und ich wissen, dass so ein Lapsus eben Geld kostet, und Ihnen ist doch klar, dass ich das nicht mit einem warmen Händedruck abgehen lasse“) den Verlag evtl. danach los bist.

  2. ist die übliche Reaktion in den Verlagen leider die Vorwärtsverteidigung (weil sie genau wissen, dass es sonst was kostet): „Nun haben Sie sich mal nicht so, das kann doch passieren“, und schuld war ja eh die Druckerei oder sonst ein Heini. Aber klar, entschädigt werden Sie natürlich. Wie wär’s mit 10 Extra-Belegexemplaren? Also bitte, Sie wollen Geld haben? Wo gibt’s denn so was!

Ist mir selbst so passiert, vor vielen hundert Jahren allerdings. But I was young and foolish: Der erste, zugegeben ein echter Kleinverleger, konnte wirklich nix dafür, dass die rororo-TB-Ausgabe den Namen nicht drin hatte (obwohl in meinem Vertrag mit ihm stand, dass „bei Lizenzvergaben der Verlag für die Namensnennung zu sorgen hat“). Was soll ich machen, sagt er: Kommen Sie nach München, und ich lad Sie zum Essen ein. Hab ich gemacht, mit Frau, und wir hatten ein anregendes Gespräch über den Nahen Osten.
Bei Diogenes hat mir die Lektorin mal ganz zerknirscht (vor Weihnachten) freie Auswahl im Programm angeboten: „Sie suchen sich 20 Bücher aus, aber damit hat sich’s dann bitte.“

Was könntest du kriegen/was hätte ich kriegen können, also jedenfalls heutzutage?

Soweit ich das von Kollegen/undinen höre, ist die übliche Honorierung – sofern sie durchgesetzt werden kann, siehe oben – die nochmalige Zahlung des Honorars. Kenn ich aus ca. 3-5 Fällen.

Also, das ist deine Antwort. Natürlich musst du dir das überlegen. Aber wie gesagt, so was lässt sich durchaus professionell regeln – wenn man dem anderen klarmacht, dass es sich eben um ein echte Rechtsverletzung handelt, die nicht hätte passieren dürfen. So als wenn du deine Üb. voller Schludereien abgeliefert hättest: dann würden sie sie dir ja auch um die Ohren hauen d.h. zur Überarbeitung zurückgeben (und das würde dich Zeit = Geld kosten, und zwar *zu Recht*!)

Das Problem ist meist, dass man es mit der „netten Lektorin“ zu tun hat, die über Geld genauso ungern redet wie du (wahrscheinlich). Evtl. lässt sich das lösen, indem du ihr/ihm die Diskussion ersparst und von vornherein „lieber mit der Rechtsabteilung oder der Buchhaltung oder wer halt für Entschädigungen zuständig ist“ sprechen möchtest. Die sind zwar garantiert nicht so nett, aber sie kennen die Rechtslage (vermutlich) besser als das Lektorat. Wenn der Papierlieferant seinen Vertrag nicht erfüllt bekommt, steigt der ihnen genau so aufs Dach – und da schreit kein „Wirtschaftstreibender“ Alarm und „so geht’s aber nicht!“

Und deshalb ist es gar nicht mal so sicher, dass die dich dann automatisch auf irgendeine Blacklist setzen. Versuch daher wirklich, diese heikle Diskussion von deinen üblichen Ansprechpartnern abzuziehen und in die Abteilung zu verlagern, die sowieso mit dem Geld zu tun hat.

So, viel Glück (an der Länge meiner Antwort ersiehst du vielleicht, wie sehr ich es dir wünsche) beim Durchsetzen deiner Rechte.

schöne Grüße
Werner

Einen Vertrag gibt es keinen…

Herzlichen Dank Euch allen für Eure Mühe und Eure Antworten!!! :smile:

Einen Vertrag gibt es keinen…

Es gibt garantiert einen… nur evtl. nicht auf dem Papier!

Also… was war abgesprochen?

Einen Vertrag gibt es keinen…

Es gibt garantiert einen… nur evtl. nicht auf dem Papier!

Also… was war abgesprochen?

Tja… Es kam die Mail, Wollen Sie dieses Buch übersetzen? Und ich sagte: Ja, gern, mach ich. Mehr Absprache bzw. mehr Details gab’s da eigentlich nicht.

Nein ist es nicht - sie sind ÜBERSETZER, aber nicht der Urheber! Sie haben KEINEN Anspruch auf Schutzrechte daraus

Da hst Du wohl Recht.
RA einschlaten!