Urheberrecht und Diplomarbeit

a) In wie weit ist es zulässig, dass ein Betreuer einer Diplomarbeit (Bild)-Material aus informellen Zwischenpräsentationen der Diplomarbeit ohne Quellenangaben in Vorlesungsfolien (welche im Internet durch ein Passwort geschützt werden, welches mind. den Studenten der jeweiligen Vorlesung zur Verfügung stehen) verwendet?

b) In wie weit ist es zulässig, dass ein Betreuer Material aus der fertigen Diplomarbeit sowie formellen und informellen Zwischenpräsentationen für wissenschaftliche Veröffntlichungen nutzt, ohne den Autor anzugeben?

c) In wie weit ist es zulässig, dass eine eingereichte, aber noch nicht bewertete Diplomarbeit an Dritte für „Folgearbeiten“ durch einen der Gutachter weitergegeben wird?

Halloo Striker,

solange es sich alles im Rahmen von wissenschaftlichen Arbeiten hält und „wissenschaftliche Veröffentlichungen“ nicht bedeuten, dass da irgendwas auf dem Ladentisch liegt, dürfte es sich im Rahmen des Urheberrechts bewegen. Grundsätzlich ist es aber unwissenschaftlich, seine Quellen nicht zu benennen und von daher etwas dubios, zumal es ein bißchen so klingt, als schmücke sich jemand mit fremden Federn.

Der Urheber sollte in jedem Fall darauf bestehen, genannt zu werden. Möglicherweise erledigt sich das dann von selbst. Ansonsten ist es schwer pauschal zu beurteilen, ob es sich hier um „Diebstahl von geistigem Eigentum“ handelt oder doch eigentlich den Urheber ehrt, da seine Arbeiten Beachtung finden.

Gruß!

Horst