Urheberrecht und Repro Autogramme!

Ich hätte da mal eine Frage bezüglich des Urheberrechtes: Bei ebay fallen mir immer öfters so genannte „Repro Autogramme“ auf und ich frage mich schon die ganze Zeit warum dies möglich ist? Schließlich bräuchten die Anbieter meines Wissenstandes nach die Erlaubnis des Urhebers oder liege ich damit falsch?
Verfällt das Urheberrecht eigentlich bei einer Bearbeitung des Fotos? Und mal abgesehen davon bräuchte man für die Bearbeitung dieses nicht auch die Erlaubnis des Urhebers?
Und zu guter letzt noch eine Frage: Wen ich jetzt die Erlaubnis des Urhebers habe Kopien seinen Werkes für einen kommerziellen Nutzen zu erstellen muss ich so etwas vertraglich festlegen oder reicht schon eine Mail des Urhebers?

Als Bsp. ein Foto eines Stars die Urheberrechte liegen beim Fotografen. Wen ich von diesem jetzt die Bestätigung einholen würde (wie auch immer das festzuhalten wäre) und hätte eine Erlaubnis zur Vervielfältigung würde ich dann bei Personen die in der Öffentlichkeit und in den Medien ständig präsent sind gegen die Persönlichkeitsrechte verstoßen?

So und schon mal danke für eure Antworten ich hoffe jemand kann mir bei meinem Problem weiterhelfen.

LG Katharina

Jain :smile:

Natürlich ist es immer „fair“ erstmal den Inhaber der Nutzungsrechte zu fragen. Egal wie „wertvoll“ sein Wekt ist oder nicht.

Anderseits ist es aber so, das durch Bearbeitung auch ein eigenes Werk entsteht und dieses in seiner „geistigen Gelstaltungs-/Schöpfungshöhe“ einen wesentlich höheren Wert haben kann als das Original. Auch gibt es soetwas wie ein „Zitatrecht“.

Der Punkt ist…im Grunde kann man ein Werk bearbeiten wie man will, solange man es entweder a.) es nicht veröffentlicht oder b.) die erkennbare Nähe zum „Ur-Werk“ nicht zu groß ist.

Und ja es passiert genau das was du gesagt hast, es werden Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte mit Füßen getreten, besonders im Internet. Das Internet selbst dürfte (durch seine Nutzer) wohl die größte Rechteverletzungsmaschine der Welt und Menscheit sein. Und die Unternehmen die am erfolgreichsten im Internet sind, sind diejenigen die am meisten Rechte verletzen.

Nur wissen will das keiner :open_mouth:

Jedoch musst du zwischen Persönlichkeitsrechten (z.B Rechte am eigenen Bild), Urheberrechten und Neutzungsrechten unterscheiden.

Es kann ja auch durchaus sein das der Heini der auf dem Autogramm prangt sein Einverständnis dazu gegeben hat und mitverdient. Ist jedoch natürlich nicht die Regel sondern wohl eher die Ausnahme.

Tut mir leid, Katharina,

ich kenne mich (ein wenig) beim UrhR in der Literatur aus, aber was diese Bilder und Kopien angeht, habe ich keinen Tau.

Viel Glück beim Lösen der Frage!
WernR

Hallo Katharina,

wenn Fotos bearbeitet werden wie zum Beispiel bei einer Karikatur, dann entsteht hierbei, vorausgesetzt eine gewisse Schöpfungshöhe wird erreicht, ein neues Werk mit neuen Rechten.
Solange es sich um eine sog. Person des öffentlichen Lebens handelt, muss diese nicht um Genehmigung ersucht werden. Unterschriften sind keine urheberrechtlich geschützten Werke und dürfen kopiert werden, solange man damit kleine rechtsverbindlichen Dokumente signiert.

Gruß
Formator