Ich hätte da mal eine Frage bezüglich des Urheberrechtes: Bei ebay fallen mir immer öfters so genannte „Repro Autogramme“ auf und ich frage mich schon die ganze Zeit warum dies möglich ist? Schließlich bräuchten die Anbieter meines Wissenstandes nach die Erlaubnis des Urhebers oder liege ich damit falsch?
Verfällt das Urheberrecht eigentlich bei einer Bearbeitung des Fotos? Und mal abgesehen davon bräuchte man für die Bearbeitung dieses nicht auch die Erlaubnis des Urhebers?
Und zu guter letzt noch eine Frage: Wen ich jetzt die Erlaubnis des Urhebers habe Kopien seinen Werkes für einen kommerziellen Nutzen zu erstellen muss ich so etwas vertraglich festlegen oder reicht schon eine Mail des Urhebers?
Als Bsp. ein Foto eines Stars die Urheberrechte liegen beim Fotografen. Wen ich von diesem jetzt die Bestätigung einholen würde (wie auch immer das festzuhalten wäre) und hätte eine Erlaubnis zur Vervielfältigung würde ich dann bei Personen die in der Öffentlichkeit und in den Medien ständig präsent sind gegen die Persönlichkeitsrechte verstoßen?
So und schon mal danke für eure Antworten ich hoffe jemand kann mir bei meinem Problem weiterhelfen.
LG Katharina