Wir haben eine Firma und von einem Grpahiker ein Logo zeichnen lassen und ein Layout für unseren Firmenauftritt anfertigen lassen. Dies hat sehr viel Geld gekostet. Nun wollten wir die Datein haben und er stellt sich quer, denn er meint, das er das Urheberrecht darauf hat und er die Dateien nicht raus geben muss. Darf er das? Ich meine wir haben ihn für die Erstellung des Logos und der Schriftzüge bezahlt, und das nicht wenig!!!
Das kommt auf den Vertrag an, den ihr abgeschlossen habt. Normalerweise muss man da explizit darauf bestehen, anschließend auch die Rohdaten zu erhalten, sonst hat er mit dem Urheberrecht „Recht“. Im Zweifelsfalle lieber die Rechtsberatung fragen, ob sich eine Lücke findet.
Hallo, ich bekomme schon die zweite Frage zu dem Thema, obwohl ich mich hier nicht als Experte eingetragen habe.
Kann also nicht wirklich was hierzu sagen. Aber das Thema hört man immer wieder und ist schwierig zu beantworten.
Ganz Unrecht hat der Grafiker aber hier wohl nicht. Mehr dazu unter: http://www.laser-line.de/news/ihr-recht-als-grafik-d…
LG
Hallo,
meines Wissens hat er Ihnen die Nutzungsrechte eingeräumt. Als Urheber muss er die Daten nicht hergeben, es sei denn, die Urheberrechte sind per Vertrag auf Sie übertragen worden!
http://dejure.org/gesetze/UrhG/31.html
Viele Grüße
A. Kastner
30.3.2010
Hallo,
danke für Ihre Antwort. Das Nutzungsrecht habe ich, das hat er mir auch gesagt. Mein Problem ist nun, das er mir einfach von den Stundensätzen für das Setzen einer Tafel zu teuer ist und ich die Tafel mit den Daten (welche er alle hat) für die Druckerei benötigen, da die Druckerei mir das zu einem Drittel von dem Preis macht, was er verlangt. Und er will nun die Datein nicht raus geben, da er sich auf das Urheberrecht beruft. Aber ich habe doch die Erstellung des Logos und der Datein mit den Bildern (welche von einer Fotographin gemacht wurden und ebenfalls von uns bezahlt wurden) bezahlen müssen.
Vielleicht können Sie mir da noch mal weiter helfen, was ich unternehmen kann.
Hallo aus Haltern am See,
leider habe ich jetzt wenig Zeit um entsprechende Beispiele zu suchen. Ich meine aber, dass Euch ein uneingeschränktes Nutzungsrecht zusteht und Ihr müsst die Unterlagen (Grafiken im PDF, oder anderem brauchbaren Format) erhalten.
Manche versuchen auf diese Weise die Kunden zu binden, das darf aber keine Firma. Nach der Bezahlung müssen die Sachen zur Verfügung gestellt werden.
LG
friwako
Ich kenne einen ähnlich gelagerten Fall mit dem Wappen einer Gemeinde. Da hat
auch der Grafiker die Rechte dran. Wenn es kein eindeutiges Schriftstück zur
Übertragung der Rechte (z.B. Leistungsbeschreibung bei Angebotserstellung) gibt,
wird man nicht um den Juristischen Rat eines Anwaltes herumkommen.
Es ist auf jeden Fall nicht unüblich das die Urheberrechte beim Ersteller bzw.
Designer verbleiben. Der Kunde bekommt lediglich ein Nutzungsrecht was aber
den „Besitz“ nicht mit einschließt.
Ich mache hier alle Angaben nach besten wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr
Hallo,
entscheidend ist, was im Vertrag steht!
Hier ein Passus aus den AGB eines grafischen Dienstleisters:
„Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von
Computerdaten, so ist dies schriftlich festzuhalten und
gesondert zu vergüten.“
Was bei solchen Aufträgen so teuer bezahlt wird, schliesst nicht automatisch den Erhalt der Originaldaten ein, sondern bezieht sich auf die eingeräumten Nutzungrechte. Würde der Grafiker Ihnen ein Logo erstellen OHNE Nutzungserlaubnis, könnten Sie sich dieses lediglich an die Wand hängen, also privat nutzen. Hier wird aber von einer entsprechenden Vervielfältigung und öffentlichen Zur-Schau-Stellung des Produktes ausgegangen, die in jedem Einzelfall vergütet werden müsste. Dies wird durch Zahlung eines Pauschbetrages (Nutzungsentgelt), dem eine geschätzte Nutzung (Nutzungsfaktoren: NF der Grafikerverbände) zugrunde liegt, abgegolten.
Genanntes entspricht keiner Rechtsbelehrung, sondern ist lediglich meine persönliche Meinung.
Besten Gruss
Klinke
Hallo,
ich weiss nicht, wie Sie auf mich kommen, um eine Antwort oder eine Lösung zu erhalten. Ich kann und darf keine juristische Hilfe anbieten. Am besten kontaktieren Sie einen Anwalt, der Sie beraten kann. Ein Gespräch mit dem Graphiker kann im Vorfeld vielleicht auch billiger sein; am Logo jedenfalls besitzt er alle Rechte, solange Sie das im Vertrag nicht eindeutig geklärt haben.
Viele Grüße
JK
Hallo,
ich denke, Sie könnten Ihn fragen, ob er bereit ist, die Daten an die Druckerei direkt zu schicken und nicht zu Ihnen. So würden die Daten bei ihm bleiben und die Druckerei könnte die Daten bearbeiten vielleicht mit der Auflage, wenn der Auftrag ausgeführt ist, diese zu löschen. Vielleicht geht er darauf ein. Viel Erfolg und frohe Ostern!
Eine Antwort auf diese Frage kann ich dir nicht geben. Da solltest du mal einen Anwalt konsultieren.
In dieser Angelegenheit kann ich leider nicht mit einem Ratschlag weiter helfen. Sorry.
Ich hoffe, das man Ihnen mittlerweise helfen konnte. Ich kann da leider nicht helfen.
Gruss G.