Urheberrecht und Zitieren von Bildern/Abbildung

Hallo liebe Wissende,

ich würde gerne wissen, was man theoretisch beachten muss, wenn man einige fremde Fotos und Abbildungen für eine (wissenschaftliche) Arbeit verwenden möchte, die ggf. auch veröffentlich werden soll. Wie sieht die rechtliche Lage aus? Darf man fremdes Bild-Material verwenden, wenn dabei wissenschaftlich genau ein Abbildungsverzeichnnis verwendet wird und der Ursprung der Quellen nachvollziehbar ist?
Einige der Qullen verweisen darauf, dass alle Rechte, auch der auszugsweise Nachdruck, beim jeweiligen Verlag liegt. Bedeutet das, dass eine Verwendung generell verboten ist, oder die Quelle nur jeweils genannt werden muss.
Welche Möglichkeiten gibt es theoretisch, das Bildmaterial oder Teile davon zu verwenden?
Wie sähe es weiter aus, wenn das Bildmaterialvor 1945 aufgenommen worden wäre?

Vielen Dank schon einmal!

Moin,

Darf man fremdes Bild-Material verwenden, wenn dabei
wissenschaftlich genau ein Abbildungsverzeichnnis verwendet
wird und der Ursprung der Quellen nachvollziehbar ist?

Man darf Material, das dem Urheberrecht unterliegt nur nutzen, wenn man vom Urheber ein Nutzungsrecht eingeräumt bekommt.

Hat man das nicht, machen es die Quellenangaben für den Rechteinhaber nur einfacher, denjenigen, der das Urheberrecht nicht beachtet hat, ausfindig zu machen und entsprechend abzumahnen (oder eine Rechnung für die Nutzung zu stellen).

Einige der Qullen verweisen darauf, dass alle Rechte, auch der
auszugsweise Nachdruck, beim jeweiligen Verlag liegt. Bedeutet
das, dass eine Verwendung generell verboten ist, oder die
Quelle nur jeweils genannt werden muss.

Das bedeutet, dass die Rechte beim Verlag liegen und wenn man selbst auch Rechte haben will, sich an den Verlag wenden soll.

Welche Möglichkeiten gibt es theoretisch, das Bildmaterial
oder Teile davon zu verwenden?

Beim Urheber/Rechteinhaber anfragen.

Liebe Grüße,
-Efchen

Hallo,

ich habe damals per Mail angefragt, ob ich das Bild für meine Uni-Abschlussarbeit verwenden darf und habe ein „Go“ bekommen. Heute weiß ich, dass das eigentlich recht wackelig ist, denn Mails halten vor Gericht wohl nicht stand… Also wenn am besten unterschreiben lassen.

Hilfreich (weil ich grad zu einem ähnlichen Thema recherchiere): Dorothee Bölke: Presserecht für Journalisten, dtv 2005. Da ist ein recht umfangreiches Kapitel zum Zitieren, auch von Bildern, drin.

Gruß schleichrabe

1 „Gefällt mir“

Vielen Dank für die schnellen Antworten owt
ohne weiteren Text :smile: