Hallo Experten,
mich interessiert folgender Sachverhalt:
Ich habe als Angestellter in einem Unternehmen ein auf MS Excel basierendes Reporting erstellt. Die Umsetzung hierbei ist zu 90% durch VBA Programmierung erfolgt.
Das Layout des Reports ist in einem Workshop von mehreren Mitarbeitern erarbeitet worden. Die Umsetzung, d.h. die Datenaufbereitung in einer Datenbank und die Programmierung des Reports, ist danach alleine durch mich erfolgt. Ich habe bereits in meinem Arbeitsvertrag nachgeschaut, kann hier aber diesbezüglich keine Passagen bezüglich des Rechteübergangs finden.
Wie sind hier die Rechtsverhältnisse? Ist meine Auffassung des Urheber- und Nutzungsrechts korrekt, dass
a) das Layout dem Unternehmen gehört?
b) die Nutzungsrechte des Reports dem Unternehmen automatisch eingeräumt wurden?
c) das Urheberrecht aber bei mir als Programmierer verbleibt (obwohl ich Angestellter des Unternehmens bin)?
d) es meiner Erlaubnis Bedarf den VBA Code zu verändern bzw. einzusehen?
e) ich das Recht habe den VBA Code mit einem Kopierschutz zu versehen?
Oder wie sieht hier die rechtliche Lage aus?
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand diesbezüglich fachkundigen Rat geben könnte.
Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße,
Jan
Grüezi Jan
Diese Frage hat mir Excel selbst nichts zu tun; ich kann dazu keine ‚fundierte‘ Aussage machen.
Wende dich daher bitte an die Rechts-Experten hier im Forum.
Hier meine persönliche Einschätzung zu den Fragen, ohne Anspruch auf rechtliche Verbindlichkeit.
a) das Layout dem Unternehmen gehört?
Ja
b) die Nutzungsrechte des Reports dem Unternehmen automatisch
eingeräumt wurden?
Ja
c) das Urheberrecht aber bei mir als Programmierer verbleibt
(obwohl ich Angestellter des Unternehmens bin)?
Ja?
d) es meiner Erlaubnis Bedarf den VBA Code zu verändern bzw.
einzusehen?
Nein
e) ich das Recht habe den VBA Code mit einem Kopierschutz zu
versehen?
Nein (dafür gibt es in Excel auch keine Möglichkeiten)
Mit freundlichen Grüssen
Thomas Ramel
Hallo Jan,
nach meinen Informationen liegt das Urheberrecht beim Unternehmen, nicht bei dir.
Da du als Angestellter für das Unternehmen den Code erstellt hast (und du ja als Angestellter bezahlt wirst) wurde der Code letztendlich vom Unternehmen erstellt, nicht von dir.
Du hast wohl keine Rechte an dem Code.
Grüße
Markus
Hallo Jan,
normalerweise gehört alles, was mit den Mitteln des Arbeitgebers produziert wurde, dem Arbeitgeber.
Der Arbeitgeber hat Dich eingestellt, damit Du für diesen eine gewisse Aufgsbe erledigst. Hierfür werden Dir in der Regel auch alle Arbeitsmittel kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Dem Arbeitgeber muss zusätzlich für sämtliche entstehenden Kosten de für die Erfüllung des gestellten Auftrags aufkommen.
Aus den zuvor genannten Gründen gehen sämtliche Rechte am entstehenden Produkt auch an den Arbeitgeber über.
Ich kann dies nicht mit Gesetzes-Paragraphen belegen. Es spiegelt nur meine Einschätzung wieder.
Wenn dem nicht so wäre, müsste der Arbeitgeber jedes erstellte Produkt von Dir erst zusätzlich erwerben, welches bereits mit den Mitteln des Arbeitgebers geschaffen wurde. In diesem Fall würde der Arbeitgeber doppelt bezahlen müssen.
Anders sieht die Situation aus, wenn Du Teile bereits bspw. Daheim mit eigenen Mitteln und Ressourcen erstellt hast. In dirsem Fall könnte man theoretisch den Arbeitgeber die Teilkosten in Rechnung stellen. Der Arbeitgeber kann jedoch auch fordern, dass diese Teillösungen nochmals mit den Mitteln des Arbeitgebers erstellt werden.
Viele Grüße,
BigBen
Hallo Jan,
ich bin keine Anwältin, die könnte das ganz exakt beantworten. Tatsache ist jedoch jedenfalls - und das enttäuscht dich jetzt möglicherweise - dass das Urheberrecht des von dir geschriebenen Codes bei deinem Arbeitgeber liegt; wie der Arbeitgeber das Recht auf alles im Rahmen des Dienstverhältnisses Erstellte hat. Hintergrund: er bezahlt dafür. Und damit steht ihm nicht nur das Nutzungsrecht zu. Abweichungen - also, dass das Urheberrecht dir zusteht - wären allenfalls im Arbeitsvertrag gesondert geregelt; ich kenne allerdings keinen einzigen Arbeitgeber, der sich auf so etwas einließe.
mfg
Katharina
Dem Unternehmen ist ein Nutzungsrecht hier grundsätzlich einzuräumen - sie sind Urheber von den Teilen, die sie geschaffen haben - sonst Miturheber. Ihr Urheberrecht wirkt auch über das ende des Arbeitsverhältnisses hinaus und ist angemessen zu vergüten.
Dies gilt nicht, wenn es hauptberuflich Ihre Aufgabe ist so was zu entwickeln und wäre somit keine Arbeitnehmererfindung mehr und hat dann auch keine rechtlichen Auswirkungen auf sie.
Ich war mir nicht sicher, ob ich das Urheberrecht richtig ausgelegt hatte. Letztlich ist es also abhängig vom Arbeitsvertrag bzw. Aufgabenbereich. Vielen Dank und schönen Abend!
Ich war mir nicht sicher, ob ich das Urheberrecht richtig ausgelegt hatte. Letztlich ist es also abhängig vom Arbeitsvertrag. Vielen Dank und schönen Abend!
Ich war mir nicht sicher, ob ich das Urheberrecht richtig ausgelegt hatte. Letztlich ist es also abhängig vom Arbeitsvertrag.
Vielen Dank und schönen Abend!
Ich war mir nicht sicher, ob ich das Urheberrecht richtig ausgelegt hatte. Letztlich ist es also abhängig vom Arbeitsvertrag/Arbeitsverhältnis.
Vielen Dank und schönen Abend!
Ich war mir nicht sicher, ob ich das Urheberrecht richtig ausgelegt hatte. Letztlich scheint es aber abhängig vom Arbeitsvertrag zu sein.
Vielen Dank und schönen Abend!
Lieber Jan, bei Deiner Frage handelt es sich um eine rein rechtliche Frage, die ich und wahrscheinlich auch kein anderer Excel-Fachmann beantworten kann. Ich rate Dir daher, die gleiche Frage unter Rechtsprobleme abzuschicken, oder, falls es sich auch um finanzielle Vorteile für Dich handelt, sich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen!
Mit freundlichem Gruß
Bodo
Sorry,
mit den juristischen Voraussetzungen kenne ich mich nicht aus.
Gruß,
Ptonka