Urheberrecht vereinslogo

hallo liebe leute,

ich habe eine frage zu einem vereinslogo das ich erstellen möchte.
würde ich hierfür aus einem filmplakat den hauptdarsteller in dem logo unterbringen, sehr reduziert natürlich auf nur schwarze und weiße bildpunkte (ähnlich wie das che guevara-gesicht das man auf so vielen t-shirts sieht), wie wäre dies im hinblick auf das urhererrecht?

Wenn es reduziert genung ist und keine direkte Ähnlichkeit da ist, sehe ich das als ungefährlich an.

Da du nur das Gesicht aus dem Filmplakat nimmst und nicht das ganze Plakat, greift hier das Urheberrecht weniger. Es sei denn das die Person eine Fantasieperson ist. Ich nehme an das es sich um eine lebende Person handelt, daher würdde hier eher das Persönlichkeitsrecht greifen. Da du das Gesicht aber stark reduzierst, könnte es im Grunde ja auch „jeder andere“ sein… und daher ungefährlich.

Ein Filmplakat ist eine eigene Schöpfung, auf der ein Urheberrecht liegt. Selbst wenn Du nur Teile davon für Dich benutzt, ist das grundsätzlich eine Urheberrechtsverletzung. Du solltest Dir vor Benutzung eine Zustimmung, sprich Lizenz, einholen.
Was sicherlich praktisch schwierig ist: Fotografiere den Hauptdarsteller selbst. Ein selbst fotografiertes Bild darfst Du grundsätzlich benutzen. Das gil aber nur bei Personen, die im öffentlichen Leben stehen. Ansonsten müsstest Du von dem Hauptdarsteller eine Erlaubnis einholen.
Urheberrecht ist gerechtfertigt. Man sollte sehr vorsichtig sein. Am besten suche Dir einen auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt!

Guten Tag Soefo

der Darsteller darf einfach nicht erkannt werden, dann gibt’s auch keine Probleme mit dem Urheberrecht.

LG
Robert

Hallo,

ich gehe mal davon aus, daß das eine Frage einfach von Interesse ist und kein wirklicher Fall - sonst wäre eine Beratung in diesem Rahmen nicht zulässig (RDG).

Wenn ein Bild (Foto, Plakat etc.) ganz oder teilweise übernommen werden soll, ist insbesondere zu beachten:
ist das Original urheberrechtlich oder sonst geschützt? Bei Personenabbildungen käme noch deren Recht am eigenen Bild (Persönlichkeitsrecht) dazu.
Wenn urheberrechtlicher Schutz vorliegt, wäre eine Übernahme 1:1 oder auch ähnlich in aller Regel (Ausnahme z.B. Einwilligung des Berechtigten) unzulässig, zulässig wäre die Übernahme, wenn die Abänderung derart groß ist, daß das Charakteristische des Originals nicht mehr wiederzuerkennen ist (dann sog. freie Benutzung, § 24 UrhG). Ob das im genannten Fall vorliegen würde, läßt sich so kaum sagen.

Ich bin als RA im Urheberrecht tätig.

Auch eine Verfremdung muss genehmigt werden … es kann u.U. zu Problemen kommen wegen „Verunstaltung“ des Werkes.

Liebe Leute,

vielen Dank für eure Antworten, ihr habt mir wirklich sehr geholfen. Natürlich würde das charakteristische erhalten bleiben, von daher gäbe es wohl probleme. Aber wie wäre es wenn jemand eine sehr gute Zeichnung von der Szene, die charakteristisch ist anfertigen würde und diese Zeichnung verwendet würde? Das wichtige wäre in diesem Fall das charakteristische und der Wiedererkennungswert gerade sehr wichtig. Sollte dies über die Zeichnung gelingen, wäre es zulässig die Zeichnung zu verwenden?

Vielen Dank nochmal für die vielen Antworten.,

soefo

Auch eine „Kopie“ egal ob Zeichnung oder sonst was, muss Merkmale gewisser eingenständiger Schöpfung aufweisen, erlaubt ist Inspiration, aber nicht kopieren, das neue Werk muss sich deutlich vom Original abheben / entfernen und damit ist der Inhalt gemeint und nicht die Art der Entstehung

liebe leute, ich habe folgendes gefunden und mich würde eure meinung hierzu interessieren:

§ 24 „Freie Benutzung“ des UrhG besagt:
(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.

Kann mir vielleicht jemand sagen, was das für ein Filmplakat konkret bedeutet?

Vielen Dank!

§ 24 „Freie Benutzung“ des UrhG besagt:
(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes
eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des
Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet
werden.

Wenn das Werk zur freien Benutzung frei gegeben ist, dann kannst du es auch verwenden, nichts anderes sagt der Absatz … aber es muss FREI sein … was bei Filmplakaten seltenst der Fall ist

Ohne vorher diejenige Person/desen Management zu fragen, darf das Logo nicht abgebildet werden… vorher auf jeden Fall abklären, ob und wenn ja, wie das Bild der Person verwendet werden darf…

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