Hallo,
ich gehe mal davon aus, daß das eine Frage einfach von Interesse ist und kein wirklicher Fall - sonst wäre eine Beratung in diesem Rahmen nicht zulässig (RDG).
Wenn ein Bild (Foto, Plakat etc.) ganz oder teilweise übernommen werden soll, ist insbesondere zu beachten:
ist das Original urheberrechtlich oder sonst geschützt? Bei Personenabbildungen käme noch deren Recht am eigenen Bild (Persönlichkeitsrecht) dazu.
Wenn urheberrechtlicher Schutz vorliegt, wäre eine Übernahme 1:1 oder auch ähnlich in aller Regel (Ausnahme z.B. Einwilligung des Berechtigten) unzulässig, zulässig wäre die Übernahme, wenn die Abänderung derart groß ist, daß das Charakteristische des Originals nicht mehr wiederzuerkennen ist (dann sog. freie Benutzung, § 24 UrhG). Ob das im genannten Fall vorliegen würde, läßt sich so kaum sagen.
Ich bin als RA im Urheberrecht tätig.