es gibt im Internet Vokabellernprogramme, die auf dem Karteikastenprinzip funktionieren.
Ein von Person K benutztes Programm ermöglicht das Erstellen von eigenen Lektionen, die man auch der Allgemeinheit zur Verfügung stellen kann.
Wenn man seine Vokabeln veröffentlicht, muss man bestätigen, dass man der Urheber ist. In der Info heißt es, dass man eigene Zusammenstellungen sowie aus Lektüren herausgeschriebene Vokabeln veröffentlichen darf, jedoch nicht solche, die aus Wortschatzsammlungen/Schulbüchern stammen.
Würde man wirklich gegen das Urheberrecht (oder gegen was auch immer) verstoßen, wenn man eine Liste von Vokabeln einstellte, die zu einem bestimmten Text in einem bestimmten Buch gehören?
Gruß
Kati
PS: Ich bin mir dessen bewusst, dass das in diesem Fall wirklich keinen (außer mir) interessiert, aber ich finde die Frage interessant.
In der Info heißt es, dass man
eigene Zusammenstellungen sowie aus Lektüren
herausgeschriebene Vokabeln veröffentlichen darf, jedoch nicht
solche, die aus Wortschatzsammlungen/Schulbüchern stammen.
Würde man wirklich gegen das Urheberrecht (oder gegen was auch
immer) verstoßen, wenn man eine Liste von Vokabeln einstellte,
die zu einem bestimmten Text in einem bestimmten Buch gehören?
Hallo Katie,
das ist so zu verstehen, dass man nicht Vokabellisten einfach so abschreiben darf. Vokabeln, „die zu einem bestimmten Text in einem bestimmten Buch“ gehören klingt eher nach „aus Lektüren herausgeschriebene Vokabeln“, die ja demnach veröffentlicht werden dürfen.
Es ist in etwa so, wie mit den Telefonbuch-CDs, die immer wieder auf den Index kamen, weil man einfach irgendwo in China die Telefonbücher der Telekom abschreiben ließ. Eigene Sammlungen wären dagegen erlaubt gewesen.
Aber wie das nunmal bei Vokabeln so ist, ist die kreative Umgestaltung da eh schwierig. Insofern kann es da eigentlich nur Probleme geben, wenn man eindeutig jemand anderes Liste einfach kopiert.
wie wäre das denn, wenn man die Vokabeln aus einem Lexikon abschreibt?
Die dort vorgegebene alphabeitsche Reihenfolge dürfte ja irgendwie auch so logisch sein?
Oder ist das immer noch so wie (zumindest früher) bei den Landkarten, dass unauffällig Fehler eingebaut sind, sodaß einwandfrei erkennbar ist, dass ein bestimmter Lexikon abgeschrieben wurde?
ein Lexikon abzuschreiben wäre bei der heutigen Technik schon etwas viel der Liebesmühe. Wenn man sich dann aber vorstellt, dass man es einfach einscannt, dann beantwortet sich die Frage von selbst.
(Absichtliche) Fehler sind wohl eher nicht eingebaut, aber da Vokabeln meist mehrere Bedeutungen haben können, wäre es wohl auffällig, wenn man diese haargenau in derselben Reihenfolge auflistet und dann auch noch dieselben Satzbeispiele bringt.
Aber wie erwähnt, bei derlei Listen ist der Kreativität eh eine Grenze gesetzt und abgesehen von den genannten Beispielen könnte wohl kaum jemand klagen, dass man dieselben Vokabeln auflistet.