Hallo!
Mir wurden vor ca. 3 Jahren Radiojingles für mein Webradio von einem damals befreundetem Musiker eingesprochen und produziert. Diese Jingles wurden speziell für mein Radiosender gemacht. Nach nun 3 Jahren möchte dieser Musiker mir das abspielen der Jingles untersagen. Kann er das verlangen?
Hier droht eine juristische Auseinandersetztung. Ich kann und will dir hier nur den gute gemeinten Tip geben, dich von einem auf Urheberrechte versierten Juristen beraten zu lassen.
Zwei Punkte:
Von dem was du bisher geschildert hast, sieht es nicht gut für dein Position. Aber es gibt eine Reihe von offenen Fragen…
Drei Juristen, fünf Meinungen… und Recht haben und Recht bekommen sind auch Realitäten…
Sorry, nicht das was du wohl primär hören wolltest, aber…
Versuch dich mit dem ‚damals befreundetem Musiker‘ hier zu einigen - das ist imho am Vielversprechensden
Hi, ich denke schon, dass er das kann. Als Urheber des Werks kann er Dir ein Nutzungsrecht übertragen. Sollte dies zeitlich limitiert sein, musst Du in neue Verhandlungen treten. Wenn er das nicht will, bleibt Dir nur die Suche nach einem neuen Jingle. Gruß, Bramante
Hallo Alex !
Ich bin kein Jurist, sondern Techniker. Trozdem sagt
mein verstand, dass ohne schriftlicher Vereinbahrung,
(bis zum Verjährungsfrist) kann der Produzent auf
Grund der Urheberrecht, seine Produckte „zurückrufen“
und Du riskiers empfindliche Strafe, wenn seine Jingles
weiter veröffentlichst. Es gibt soviele Produckte in
Internet, welchen ohne Risiko verwenden kann. Lass bitte die Finger dafon.
Grüsse gyuri
ich kann mir gut vorstellen, dass er als Urheber immer noch die Rechte an den Jingles besitzt. Das ist jedoch nur eine Vermutung. Vielleicht einmal in der „Rechtsabteilung“ posten.
Sorry - Da kenne ich mich nicht aus. Hast du einen Vertrag dass du die Jingles abspielen darfst?
Mündlich ist halt immer sehr schwierig zu beweisen…
Anders wäre das vielleicht wenn du die bisherige Verwendung nachweisen kannst ohne dass der Musiker „Probleme“ gemacht hat. Dann muss er seine Meinungsänderung ja begründen. Aber ohne Vertrag kann er dir die Erlaubnis laut UrhG normalerweise schon entziehen, da er der Produzent ist und über die Rechte verfügt.
Hmm knifflige Angelegenheit. Ich kann mir vorstellen, dass er im Recht ist…Ich hole mir in den nächsten Tagen eine Rückmeldung von einem befreundeten Anwalt und lass es dich wissen…
hast du was schriftlich, hat der damalige freund damals offiziell bei dir gearbeitet?
wenn nichts schriftliches vorliegt, dann hat der urheber stets recht auf seine kunst (jingles).
allerdings wenn du nachweisen kannst dass du die jingles geschrieben hast und er sie nur gesprochen hat ist dies wieder dein recht…es hat also immer der urheber recht drauf, außer der urheber stand mit seiner kreativität zu dem zeitpunt in einem vertragsverhältnis.sollte dies so sein kann man sich da rauskaufen oder man einigt sich halt am besten aussergerichtlich, denn anwälte kosten imme runnötig viel geld.leider.