Hallo erstmal,
wenn jemand Ergebnisse öffentlich zugänglicher Suchmaschinen sammeln würde, beispielsweise einer Arztsuchmaschine für eine bestimmte Region, ist das Sammeln der Suchergebnisse und Weitergeben in Listenform, wie einer Excel Tabelle, dann rechtlich bedenklich? Die Daten selbst sind ja so oder so öffentlich zugänglich.
Vielen Dank schonmal.
wenn jemand Ergebnisse öffentlich zugänglicher Suchmaschinen
sammeln würde, beispielsweise einer Arztsuchmaschine für eine
bestimmte Region, ist das Sammeln der Suchergebnisse und
Weitergeben in Listenform, wie einer Excel Tabelle, dann
rechtlich bedenklich? Die Daten selbst sind ja so oder so
öffentlich zugänglich.
Ob Daten öffentlich zugänglich sind oder nicht, ist bezüglich des Urheberrechts ohne jeden Belang. Wenn die Suchnmaschine auf einer redaktionell gepflegten Datenbank beruht - wie es bei einer Arztsuchmaschine anzunehmen ist - stellt eine Nutzung, wie du sie dir vorstellst, eine Verletzung des Urheberrechts dar.
IANAL