Urheberrecht von Texten

Hallo liebe Experten!

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?! Es wäre mir sehr wichtig. Ich habe von einem Anwalt ein Schreiben bekommen, wo ich das Urheberrecht eines Internetseitenanbieters verletzt haben soll. Es handelt sich dabei um einen Text, der die Biografie eines bekannten Menschen schildert. Ich habe diesen Text teilweise kopiert und teilweise selbst ausgearbeitet. Nun soll ich knapp 1000 Euro an den Anwalt bezahlen, da sich der „Gegenstandswert“ auf 15000 Euro beläuft. Hat jemand damit Erfahrung und wenn ja, wie ist die Vorgehensweise? Anwalt habe ich leider nicht und kann mir den auch nicht leisten, geschweige denn die 1000 Euro Gebühren. Natürlich soll ich auch binnen einer gestetzten Frist den Text von meiner Seite nehmen, was ich aber eigentlich nicht möchte, da es ja nicht 1:1 kopiert ist. Gibt es echt Menschen, die nicht Besseres zu tun haben, als das so zu behandeln? Eine Email an mich und man kann sich sicherlich wie erwachsene Menschen damit auseinandersetzen.

Ich bitte Euch ganz lieb um Hilfe. Natürlich nicht um ausführliche Rechtsberatung, da ich weiß, dass das auf diesem Weg nicht erlaubt ist, aber vielleicht hat jemand etwas Erfahrung und einen kleinen Tipp für mich, um heil aus dieser Geschichte zu kommen. Danke für die Mühe

MfG, Nico

Hallo!

Leider kann ich Ihnen nichts wegen der Gebühren eines Anwalts erzählen und ob da nun der Anwalt Recht oder Unrecht hat (zumal ich die beiden Texte nicht kenne).
Um Ihre andere Anfrage zu beantworten: Ja, es gibt Menschen, die (gleich) einen Anwalt einschalten. Irgendwo kann ich diese Menschen verstehen; leider gibt es mehr als genug User, die E-Mails mit der Bitte einen Text von der Webseite zu nehmen, weil dieser urheberrechtlich geschützt ist und der Benutzer keine Okay bekam. diese zu verwenden, schlichtweg ignorieren und dem Bittenden den Mittelfinger entgegenstrecken.
Es ist zwar schade, aber leider gang und gebe.
Von daher kann ich verstehen, dass ein Urheber den Weg des geringsten Widerstandes gehen will und gleich einen Anwalt einschaltet.

Lieben Gruß
Michael Vogl

Hallo Nico,

Deine Anfrage ist nicht so einfach zu beantworten. Hierfür fehlen einige Informationen. Ich denke, dass es sich um eine Abmahnung des Anwaltes handelt.
Meiner Meinung nach sollte deine erste Handlung das Entfernen der umstrittenen Textpassagen von der Homepage sein.
Urheberrechtsverletzungen könne auch begangen werden, wenn man nicht die Texte 1:1 übernimmt. Schau Dir dafür einmal den § 23 UrhG an. Es wird sich vermutlich um eine Bearbeitung handeln.
Die einzige Möglichkeit sehe ich in der Höhe der Forderung. 15.000 € erscheint mir doch sehr hoch. Ich kenne allerdings nicht den Text und den Umfang der Verletzung. Vielleicht kannst Du an der Stelle noch etwas machen. Ich würde es auf jeden Fall versuchen.
Ansonsten kann ich Dir wirklich nur empfehlen, dass Du Dich noch einmal mit einem Anwalt in Verbindung setzt. Er kann auch noch einmal genau auf die Textstellen eingehen. Der urheberrechtliche Schutz von Biografien ist nicht ganz unumstritten. Aber ein Rechtstreit kann Dich noch viel mehr kosten.

Es tut mir leid, dass ich Dir keine positivere Antwort geben kann. Viel Erfolg bei den Verhandlungen.

Gruß

Roy

Hallo Nico,

Deine Anfrage ist nicht so einfach zu beantworten. Hierfür fehlen einige Informationen. Ich denke, dass es sich um eine Abmahnung des Anwaltes handelt.
Meiner Meinung nach sollte deine erste Handlung das Entfernen der umstrittenen Textpassagen von der Homepage sein.
Urheberrechtsverletzungen könne auch begangen werden, wenn man nicht die Texte 1:1 übernimmt. Schau Dir dafür einmal den § 23 UrhG an. Es wird sich vermutlich um eine Bearbeitung handeln.
Die einzige Möglichkeit sehe ich in der Höhe der Forderung. 15.000 € erscheint mir doch sehr hoch. Ich kenne allerdings nicht den Text und den Umfang der Verletzung. Vielleicht kannst Du an der Stelle noch etwas machen. Ich würde es auf jeden Fall versuchen.
Ansonsten kann ich Dir wirklich nur empfehlen, dass Du Dich noch einmal mit einem Anwalt in Verbindung setzt. Er kann auch noch einmal genau auf die Textstellen eingehen. Der urheberrechtliche Schutz von Biografien ist nicht ganz unumstritten. Aber ein Rechtstreit kann Dich noch viel mehr kosten.

Es tut mir leid, dass ich Dir keine positivere Antwort geben kann. Viel Erfolg bei den Verhandlungen.

Gruß

Roy.

Hallo Nico,

Deine Anfrage ist nicht so einfach zu beantworten. Hierfür fehlen einige Informationen. Ich denke, dass es sich um eine Abmahnung des Anwaltes handelt.
Meiner Meinung nach sollte deine erste Handlung das Entfernen der umstrittenen Textpassagen von der Homepage sein.
Urheberrechtsverletzungen könne auch begangen werden, wenn man nicht die Texte 1:1 übernimmt. Schau Dir dafür einmal den § 23 UrhG an. Es wird sich vermutlich um eine Bearbeitung handeln.
Die einzige Möglichkeit sehe ich in der Höhe der Forderung. 15.000 € erscheint mir doch sehr hoch. Ich kenne allerdings nicht den Text und den Umfang der Verletzung. Vielleicht kannst Du an der Stelle noch etwas machen. Ich würde es auf jeden Fall versuchen.
Ansonsten kann ich Dir wirklich nur empfehlen, dass Du Dich noch einmal mit einem Anwalt in Verbindung setzt. Er kann auch noch einmal genau auf die Textstellen eingehen. Der urheberrechtliche Schutz von Biografien ist nicht ganz unumstritten. Aber ein Rechtstreit kann Dich noch viel mehr kosten.

Es tut mir leid, dass ich Dir keine positivere Antwort geben kann. Viel Erfolg bei den Verhandlungen.

Gruß

Roy…

Hallo,
Das Internetrecht ist gibt öfters mal Kanzleien Anlass dazu, ihr Budget mal wieder etwas zu erhöhen.
Ich empfehle dir, dass von einem Anwalt klären zu lassen. Einen Anwalt bekommst du „Gratis“ von deinem zuständigen Amtsgericht in deiner nähe.
Was ich dir noch empfehle ist, unter dem Text deiner Seite zu schreiben, wer der Urheber des Textes ist, auch mit präzisen Textstellen.

Hallo Nico,

kerinesfalls bezahlen oder Anerkennung schicken. Die Gebühren sind viel zu hoch. Ich würde, damit du nicht gefahr läufst, Dir eine einstw. Verfügung einzufangen Dem Anwalt schreiben: Dass Du die Urheberverletzung bestreitetest, aber ohne Anerkennung eines Rechtsgrundes den text vrläufig von der Seite herunter genommen hast. Damit fehlt es dem Anwalt an einem rechtsschutzinteresse für eine Einstweilige Veefügung. Da ich den Text und den originaltet nicht kenne, kann ich zu der tatsüchlichen Urheberrechtsverletzung nichts sagen-

Bese Grüße
Michael

Hallo Michael

Vielen Dank für die Info. Bin gerade dabei, dem Anwalt ein Schreiben zu schicken, mit der Tatsache, das ich nicht einverstanden bin, den Betrag zu zahlen und auch keine Verletzung laut UrhG begangen habe. Ich habe im I-Net herumgeforscht und auf 3 anderen Seiten den selben besagten Text gefunden. Auf einer Seite ist eine Quelle angegeben. Auf den anderen Seite ist weder ein Copyright noch ein Quelle-Vermerk angegeben. Sollte man soetwas in meinem Schreiben mit einbeziehen und sagen, das es von dieser Seite ist und somit keine Rechtsverletzung darstellt? Ich habe auch § 97 a Abmahnungen gefunden, in dem von max 100 Euro im Absatz 2 die Rede ist. Komme ich mit diesem § vielleicht auch raus?

Ich hoffe es macht keine Umstände, aber ich bin echt total fertig

Danke

Gruß, Nico

Hallo Roy

Vielen Dank für die Info. Bin gerade dabei, dem Anwalt ein Schreiben zu schicken, mit der Tatsache, das ich nicht einverstanden bin, den Betrag zu zahlen und auch keine Verletzung laut UrhG begangen habe. Ich habe im I-Net herumgeforscht und auf 3 anderen Seiten den selben besagten Text gefunden. Auf einer Seite ist eine Quelle angegeben. Auf den anderen Seite ist weder ein Copyright noch ein Quelle-Vermerk angegeben. Sollte man soetwas in meinem Schreiben mit einbeziehen und sagen, das es von dieser Seite ist und somit keine Rechtsverletzung darstellt? Ich habe auch § 97 a Abmahnungen gefunden, in dem von max 100 Euro im Absatz 2 die Rede ist. Komme ich mit diesem § vielleicht auch raus?

Ich hoffe es macht keine Umstände, aber ich bin echt total fertig

Danke

Gruß, Nico

Hallo

Vielen Dank für die Antwort. Es ist sicherlich ein Weg, ich kann nun auch nicht wirklich viel dagegen sagen, nun ist es so und ich muss das Beste daraus machen. Nur ist es mir in diesem Fall ein wenig komisch. Mich beschleicht das Gefühl, das dieser Mensch ( ist sogar ein Firma ) speziell auf die Suche geht, um Menschen wie mich zu finden, die Textpassagen oder Texte auf Ihren Seiten bereitstellen. Ich habe Screenshots vom Anwalt erhalten, auf dem im Internetexplorer ein Toolbar ist, wo eine kleine Textpassage in " " gesetzt worden ist, um etwas zu finden. Ich habe nun auch mal nach der Passage gesucht und 3 weitere gefunden, die den Text ebenfalls kopiert haben. 1 hat eine Quelle - Vermerk. Die anderen Beiden haben weder einen Quelle - noch ein Copytight - Vermerk. Wenn ich sage, ich habe es von einen der Beiden, ist es dann immernoch ein Urheberrechtsvergehen?

Sorry, das ich soviel frage, aber es ist für mich wirklich eine Menge Geld

Gruß und nochmals vielen Dank
Nico

Noch einmal Hallo,

Wie bereits gesagt, würde ich den Text von der Internetseite nehmen. Wenn DU darauf hinweißt, dass es weitere Rechtsverletzungen gibt schadet es nur den anderen Personen und hilft Dir nicht. Ich würde aber die anderen Betreiber anschreiben, da ansonsten auch bald Post bekommen.

Rechtsverletzung bleibt Rechtsverletzung. Da hilft kein Berufen auf andere Quellen.

§ 97a ist für die illegalen Downloads im Internet eingeführt worden. Für deinen Fall scheint er nicht anwendbar zu sein. Aber Du kannst natürlich versuchen darauf zu verweisen. Erfolg wird es vermutlich nicht haben.

Noch einmal zusammengefasst: Wenn der anwalt nachweisen kann, dass der Text, welchen Du auf Deiner Seite hattest, von ihm stammt sieht es sehr schlecht aus. Nur die Höhe der Forderung ist fraglich. Dabei muss man allerdings bedenken, dass Du die Texte ins Internet für JEDEN sichtbar gestellt hast. Steht der andere Text auch frei zur Verfügung im Internet ist die Rechtsverletzung nicht so gravierend, dass er vermutlichen eine so hohe Summe rechtfertigt. Aber ich kenne den Text nicht. Bleibt zu fragen, ob Du es zitiert hast. Dann könnte eine Urheberrechtsschranke eingreifen. Doch im Detail sollte sich dies am Ende ein Anwalt ansehen, der vermutlich die Kosten für Dich ein wenig senken könnte. Mehr ist aus meiner Sicht nach deinen Schilderungen nicht wirklich drin.

Viel Erfolg und Kraft

Gruß

Roy

Vielen Dank. Ja, den Text habe ich natürlich sofort entfernt und auch schon ein Schreiben an den Anwalt augesetzt. Danke für die Mühe und einen schönen Sonntag noch

Gruß, Nico

Ich habe nun auch mal nach der Passage gesucht und

3 weitere gefunden, die den Text ebenfalls kopiert haben. 1
hat eine Quelle - Vermerk. Die anderen Beiden haben weder
einen Quelle - noch ein Copytight - Vermerk. Wenn ich sage,
ich habe es von einen der Beiden, ist es dann immernoch ein
Urheberrechtsvergehen?

Sorry, das ich soviel frage, aber es ist für mich wirklich
eine Menge Geld

Gruß und nochmals vielen Dank
Nico

In erster Linie ist es noch immer eine Verletzung des Urheberrechts, egal ob Sie das ganze nun von der Originalwebseite nehmen oder sich eine „Kopie“ von einer „Kopie“ ziehen.
Auch der Vermerk einer Quelle ist keine Absicherung, AUßER, derjenige beachtet das Zitatrecht. Beim Zitatrecht darf man 5 Sätze eines Aufsatzes/Textpassage/was auch immer nehmen, muss dann aber Autor, Buchtitel/Seite, Verlag, Erscheinungsjahr etc.pp angeben.

Bevor Sie aber nun zähneknirschend bezahlen: mir fällt gerade ein, dass einmal eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht wurde, die gegen diese Abmahnungen gerichtet war. Soweit ich weiß wurde da auch etwas beschlossen, aber wie das genau zu verstehen ist, bitte ich Sie, dass mit einem Anwalt für Urheberrecht zu klären, bevor ich Ihnen jetzt falsche Hoffnungen mache oder gar Blödsinn erzähle (ich bin kein Jurist, auch wenn ich mich schon ein wenig mit dem Urheberrecht auskenne).

Es tut mir leid, dass ich Ihnen da keine weiteren Informationen geben kann.

Lieben Gruß und trotzdem viel Glück

Michael Vogl