Urheberrecht von verstorben künstler

guten tag,

nur eine kurz frage darf jemand ein bild verändern und dies auch anschliessend veröffentlichen
diese bild wurde im jahr 1848 geschaffen und der künstler ist bereits verstorben
wer hat den jetzt das urheberrecht oder gibt es jetzt kein urheberrecht

ich hab jetzt das genaue werk nicht genannt da ich die dies als direkte anfrage gesehen hab was ja nicht zulässig ist

mfg
unbekannt_acab

Hallo unbekannt_acab,

wenn der Schaffende seit 70 Jahren verstorben ist, was man hier mit einiger Wahrscheinlichkeit vermuten kann, ist das Urheberrecht erloschen.

Gandalf

ok danke

mfg
unbekannt_acab

ps: der künstler ist bereits vor über 150 jahren verstorben

Hallo

wenn der Schaffende seit 70 Jahren verstorben ist, was man
hier mit einiger Wahrscheinlichkeit vermuten kann, ist das
Urheberrecht erloschen.

Gilt das auch für Musik?

z.B. Von Mozart oder ist dann der z.B. Pianist welcher spielt der Urheber?

Und was ist mit Cover-Versionen?

Hallo, Patrick

Gilt das auch für Musik?

ja, das gilt für alle Kunstwerke

z.B. Von Mozart oder ist dann der z.B. Pianist welcher spielt
der Urheber?

Dann hat der Interpret das Urheberrecht , allerdings nur an seiner Interpretation - kopieren ist nicht!
Bei Cover-Versionen? muß eine Genehmigung des Inhabers der Urheberrechte (Des Urhebers selbst oder seiner Erben) vorliegen - sofern der Urheber nicht bereits 70 Jahre tot ist.

Gruß
Eckard
(Kein Jurist!)