Hallo,
angenommen ich würde urheberrechtlich geschütztes Material vom Internet, z. B. Bilder eines Onlinemagazin abspeichern und dann nur meinen engsten Freunden zugänglich machen, liegt dann eine Veröffentlichung vor?
Beste Grüße,
Metuschelach
Hallo,
angenommen ich würde urheberrechtlich geschütztes Material vom Internet, z. B. Bilder eines Onlinemagazin abspeichern und dann nur meinen engsten Freunden zugänglich machen, liegt dann eine Veröffentlichung vor?
Beste Grüße,
Metuschelach
Weiß niemand was dazu?
Weiß niemand was dazu?
Doch.
Und wenn du jetzt darauf antworten willst, lies zur Abwechslung mal das was da in Rot steht, bevor du „ja“ anklickst.
Jo