Urheberrecht - wer darf Homepage verändern?

Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:

Person A erstellt für einen Verein eine Homepage. Die Domainrechte liegen beim Verein. Person A ist selbst kein Mitglied im Verein.

Ein Vertrag in Schriftform über Auftrag, Vergütung etc. existiert nicht. Für das Erstellen erhält die Person eine einmalige Vergütung. Es sollen monatliche Zahlungen für die Homepagepflege erfolgen.

Ein Copyrightzeichen auf der Homepage gibt es auch nicht.

Person A gilt trotzdem als Urheber, oder muss dazu ein direkter Nachweis vorliegen? Alle Homepagedaten und -dateien liegen ja nur auf dem PC von Person A vor!?

Inzwischen gibt es keinerlei Beziehung mehr zwischen dem Verein und der Person. Dürfen die Vereinsmitglieder die Website trotzdem nutzen und verändern oder bedarf es zumindest der Zustimmung von A?

Vielen Dank für die Antworten.

Hallo

Person A erstellt für einen Verein eine Homepage. Die
Domainrechte liegen beim Verein. Person A ist selbst kein
Mitglied im Verein.

Ein Dienstleister der nicht Mitglied eines Vereins ist, erstellt eigenständig sämtliche Werbe-/ Informationstexte?
Das klingt recht unwahrscheinlich.

Person A gilt trotzdem als Urheber, oder muss dazu ein
direkter Nachweis vorliegen?

Wenn tatsächlich alle Texte des Vereins von diesem Nicht-Mitglied erstellt wurden und diese die nötige Schöpfungshöhe aufweisen, ist Person A der Urheber.

Inzwischen gibt es keinerlei Beziehung mehr zwischen dem
Verein und der Person. Dürfen die Vereinsmitglieder die
Website trotzdem nutzen und verändern oder bedarf es zumindest
der Zustimmung von A?

Das verändern vorhandener Texte könnte zustimmungspflichtig sein.

MfG Frank

Moin,

Ein Copyrightzeichen auf der Homepage gibt es auch nicht.

Copyright gibts in Deutschland auch nicht und selbst in den USA, wo man sich früher in ein Copyrightverzeichnis hat eintragen lassen müssen, ist das Ding IIRC ein Auslaufmodell.

Dürfen die Vereinsmitglieder die
Website trotzdem nutzen und verändern oder bedarf es zumindest
der Zustimmung von A?

Das kommt eigentlich doch in erster Linie darauf an, was bei Abschluss des mündlichen Vertrags vereinbart war.

Liebe Grüße,
-Efchen

Hallo und danke für die Antwort.

Es wurde vereinbart, dass Person A alle notwendigen Dateien, Termine, Texte, Bilder etc. von den Vereinsmitglieder zugeschickt bekommt. Danach wurde alles von Person A bearbeitet bzw. so aufbereitet, dass es online gestellt werden konnte.

Ansonsten hat niemand, vor allem aus Zeitgründen, bei der Website mitgewirkt.

Danke für die Antwort.

Es ist so, dass alle Dateien von Vereinsmitgliedern zugesandt wurden. Durch A fand eine Bearbeitung und Aufbereitung statt, um die Inhalte online präsentieren zu können.

Die Tätigkeit für den Verein erfolgte aus „guter Bekanntschaft“ heraus und weil die Vereinsmitglieder weder die notwendige Zeit noch das Know-how besaßen…

Es ist so, dass alle Dateien von Vereinsmitgliedern zugesandt
wurden. Durch A fand eine Bearbeitung und Aufbereitung statt,
um die Inhalte online präsentieren zu können.

Hier wäre zu prüfen, ob die „Bearbeitung“ durch A ausreicht, um einen Schutz nach dem Urheberrecht zu erreichen. Ich glaube, dass das nicht der Fall sein wird.

lg
Richard