Hallo zusammen,
angenommen A hat einen Internetanschluss angemeldet für eine Wohnung, welcher auf den Namen „A“ läuft. A hat nun auch Untermieter B, welcher dafür zahlt (in der Miete), dass er den Internetanschluss nutzen darf.
Angenommen B fängt jetzt an auf berüchtigten STREAMSEITEN Filme und ähnliche Inhalte auszustrahlen. Wird hier im Falle einer Abmahnung oder Ähnlichem A belangt als Inhaber des Anschlusses, oder kann die Schuld an B festgemacht werden, welcher ja auch realistisch die Inhalte ins Internet setzt?
Was sollte A in diesem Falle tun?
Danke im Voraus für eure Meinungen.
LG
Hallo,
erst einmal läuft natürlich alles auf A zurück.
Allerdings müsste ja der entsprechende Rechner auch sichergestellt werden. Dann würde ersichtlich sein, dass der Rechner B gehört, der den Anschluss mitnutzt. A war unwissentlich und dürfte dann keine weiteren Probleme mehr bekommen.
Sollte keine Hausdurchsuchung stattgefunden haben, sondern nur ein entsprechendes Schreiben mit Zahlungsaufforderungen eingetroffen sein, so sollte A den B direkt darauf ansprechen und ggf. Anzeige erstatten, sofern dieser sich weigert die Schuld auf sich zu nehmen.
Es sollte zu beweisen sein, von welchem Rechner, welche Inhalte hoch/runtergeladen worden sind. Ansonsten kann im ungünstigsten Falle alles auf A zurückfallen. Bei einem gemeinsamen PC ist B in einer sehr konfortablen Situation.
Meine Antwort kann ich sicherlich nicht rechtlich untermauern, aber ich kenne ähnliche Fälle aus Wohnheimen/Wohngemeinschaften/etc., die sehr ähnlich abliefen.
Ersteinmal vielen Dank für die Antwort.
Gibt es da qoutentechnische Ergebnisse wieviele Fälle es diesbezüglich bei wievielen Wohngemeinschaften gab?
Anders gefragt. Wie hoch ist die Chance, dass A eine Abmahnung/Klage bekommt, wenn B jetzt schon seit ca. 3 Stunden streamt.
LG
Sehr hoch, wenn er das auf den falschen Serven/Seiten macht und sich dumm anstellt.
Sehr gering, wenn er ein wenig Ahnung von der Materie hat.
Ich würde da aber ganz schnell einen Riegel vorschieben. Das ist in jedem Fall eine Menge Stress und evtl. auch Geld, wenn es blöd läuft.
Sofern noch schnell reagiert wird, sollte sich A keine allzu großen Sorgen machen müssen 
Hallo,
derzeit werden urheberrechtliche Abmahnungen ausschließlich gegenüber den Anschlussinhabern ausgesprochen. Mir liegt der Fall eines Mandanten vor, der für eine WG als Anschlussinhaber zur Verfügung stand. Nach seinem Auszug aus der WG 2008 hat er den Anschluss nicht umschreiben lassen und wurde nun, obwohl er seit 2008 nicht mehr in der WG wohnt, wegen einer 2009 über den Anschluss der WG abgemahnt, weil der Anschluss der WG weiter auf seinen Namen läuft.
Man muss berücksichtigen, dass es sich hier um Massenverfahren handelt, die nicht darauf abzielen den „wahren Schuldigen“ zu finden, sondern nur darauf illegale Medienangebote zu unterbinden. Die Feststellung des wahren Schuldigen ist in vielen Fällen so schwierig wie sinnlos. Bei einer WG mit zwei Bewohnern ist das noch recht einfach, bei einem Studentenwohnheim in dem alle Bewohner den Anschluss des Wohnheims nutzen oder gar bei einem Internetcafe ist die Ermittlung des wahren Schuldigen unmöglich.
Außerdem ist es auch nicht notwendig den wahren Schuldigen zu ermitteln, da nach der aktuellen Rechtsprechung deutscher Gerichte der Anschlussinhaber im Rahmen seiner Möglichkeiten technisch wie auch organisatorisch sicher zu stellen hat, dass eine illegale Nutzung des Anschlusses unterbleibt. Dies gilt umso mehr, wenn der Anschlussinhaber wie im geschilderten Fall Kenntnis davon hat, dass der Anschluss missbraucht wird.
Sicherlich ist die Haftung des Anschlussinhabers ein rechtlich heiß diskutiertes Thema und sicherlich lässt sich eine Abmahnung auch mit vertretbaren Argumenten bekämpfen, allerdings ist es bereits aufgrund der dann anfallenden Anwaltskosten sicherlich sinnvoll die rechtswidrige Nutzung des Anschlusses zu unterbinden.
Viele Grüße
Bernhard Kelz
Hallöli,
danke an euch beidenm. Das sind super Antworten.
Habe das mit Kommunikation gelöst…
Und das ganze untersagt.
Vielen Dank nochmal und ein schönes WE.
LG
Sasi
Auch wenn die Frage schon zwei Tage alt ist, was mir leid tuen würde, wenn es zu spät sein sollte.
Man gehe mal davon aus das jemand einen Brief bekommen hat von so einem Rechtsanwalt wie RA Sasse & Kollegen in HH.
Also das ist ungefähr so wie wenn ein Schütze ein Ziel treffen möchte das in 5m Entfernung steht. Er nimmt eine Schrotflinte und schießt. Und trifft das Ziel, auch…unter anderem.
Anders gesagt: diese Art von RA versendet 1000 solcher Briefe. 500 davon zahlen sofort,…sacht sich RA…Super DICKER REIBACH MIT WENIG AUFWAND. 250 gehen zu einem anderen RA und wehren sich, weil sie das garnicht gemacht haben. Der andere RA verlangt auch Geld um einen Vergleich zu machen. Das ist dann eine GELDDRUCKMASCHINE. Vergleich: Schuhladen verkauft schlechte Schuhe die nach 3 Monaten zum Schuster müssen…da haben beide was davon.
Der Rest weis, das eine Ermittlung der IP-Adresse schlicht nicht möglich ist, wenn ich von dem Rechner oder Router nichts weis.
Die grinsen sich einen und sitzen die Sache stillschweigend aus.
Mein Rat, warten bis ein Schreiben vom Gericht kommt, dem dann ohne RA wiedersprechen. Damit muss die Gegenseite beweisen das man dies auch getan hat. Und das können die einfach nicht.
Tatsache: die RA´s haben damit eine Lizenz zum GELDDRUCKEN BEKOMMEN und die Gerichte machen da mit, weil keiner dieser Richter einen Hauch einer Ahnung hat.
Tip: die Telekom speicher laut eigener Aussage die Verbindungsdaten nur 7 Tage lang. Danach wird gelöscht. Wie wohlen dann diese Abmahner Wochen später an die Verbindungdaten kommen???
MfG