Urheberrecht WWII Videos

Hallo.
Ich würde demnächst gerne ein Musikvideo für eine befreundete Band schneiden. Vom Inhalt her sollen sich dort Live-Szenen der Band und Ausschnitte aus der „Wochenschau“ von 1939 - 1945 abwechseln.
(Der Song ist weder kriegsverherrlichend, noch irgendetwas Richtung rechte Szene, sondern soll eine Anti-Kriegshaltung vermitteln und das Ganze in kritisches Licht rücken!).

Meine Frage: Wie sieht es da mit dem Urheberrecht aus?
Mir ist klar, dass ich kein BBC Material oder ähnliches nehmen kann, aber originale Videoausschnitte der „Wochenschau“ findet man ja bei YT und Konsorten zu Hauf. Das Urheberrecht erlischt im Normalfall nach 70 Jahren. Doch wer ist hier eigentlich der Urheber? Und dürfte ich mit dieser 70-Jahres-Grenze dann quasi alles (natürlich nur 1.Quelle) vor 1942 problemlos verwenden und das Video online stellen ohne Angst zu haben eine Urheberrechtsklage am Bein zu haben?

Hallo zurück!

Bei diesen Ausschnitten aus der Wochenschau sollte man trotzdem noch aufpassen. Natürlich stimmt das, dass das Urheberrecht in Deutschland nach 70 Jahren erlischt. Aber erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers und nicht 70 Jahre nach Erstellung des Werkes!!! Da muss man gewaltig aufpassen!!! Wenn z. B. der Urheber 1970 gestorben ist, erlischt das Urheberrecht erst 2040! Somit sollten Sie sich kundig machen, ob und wenn ja, wann der Urheber dieser Wochenschaufilme gestorben ist.

Doch wer ist hier eigentlich der Urheber?

Das müsstest du zu jedem Werk entsprechen recherchieren!

Wie sieht es da mit dem Urheberrecht aus?

Im Grunde ist es wie du es sagst, jedoch kann es durchaus sein das auf der Wochenschau und den darin enthaltenen „Werken“ durchaus noch irgendwelche Verlagsrechte oder so bestehen. Vielleicht auch nur auf einen Teil des Gesamtwerks wie z.B einer Musik oder einem Symbol. Auch ist es ja möglich das sich jemand anderes einen Markennamen oder ein Geschmacksmuster hat sichern lassen.

Da hilft leider nichts anderes als Recherche, Recherche,Recherche… und sich vom Urheber immmer schriftlich eine Nutzungsgenehmigung mit Freistellung geben lassen.