Ein freier Redaktuer eines Internet Magazins hat Texte von einem anderen Online Magazin kopiert mit angabe der Quelle von wo dieser Text kommt. Nun droht der Verfasser des Orginal Artikels mit einer klage auf Schadensersatz und Urherberrechts Verletzung.
In dem Orginalen Magazin steht nicht im Impressum oder wo anders das es Untersagt die Texte zu kopieren.
Ist dies nun eine Verletzung des Urheberrechts?
Gruß Mathias
Hallo Mahias,
es steht auch nicht an jedem Laden, dass Klauen untersagt ist und trotzdem darf man es nicht.
Einen ganzen Text abzukupfern hat nichts mehr mit Zitaten zu tun.
Gruß!
Horst
Hallo Mathias,
Ein freier Redaktuer eines Internet Magazins hat Texte von
einem anderen Online Magazin kopiert mit angabe der Quelle von
wo dieser Text kommt. Nun droht der Verfasser des Orginal
Artikels mit einer klage auf Schadensersatz und Urherberrechts
Verletzung.
Würde ich auch machen.
In dem Orginalen Magazin steht nicht im Impressum oder wo
anders das es Untersagt die Texte zu kopieren.
Das Urheberrecht gilt unabhängig davon, ob ich über dieses Gesetz etwas schreibe.
Ist dies nun eine Verletzung des Urheberrechts?
So wie du es schilderst: Ja.
Grüße
Ulf