Urheberrecht zu beachten oder nicht?

Hallo

Wie ist das, wenn ich für jemanden der keinen Scanner hat, ein Buch einscanne und mir diese Arbeit bezahlen lasse, darf ich das, oder ist das Verletzung des Urheberrechts, er versichert mir, dies ausdrücklich zu Privatzwecken zu verwenden und auch nicht weiter zu veräußern.

Wie ist das bei Musik, die derjenige mir zur Verfügung stellt, damit ich sie ihm auf MP3 konvertiere, weil er keinen Computer hat und ich laß mir meine Arbeit bezahlen?

Das ist doch sowas wie individuelles Copyshop oder nicht?

Ciao
Wolfgang

Hi

Was dein Kunde dir verspricht oder nicht, ist doch egal. Du stellst eine Kopie her. Bei Büchern kannst du zwar keinen Kopierschutz umgehen, aber steht in den Büchern nicht irgendwo der Hinweis, das Kopien - und wenn es auch nur Textpassagen sind, ohne Genehmigung des Verlages, nicht…usw.
Andere Frage: Stell dir vor du bist gerade beim kopieren und die Polizei, der Zoll, Gewerbeamt usw., macht gerade eine Hausdurchsuchung. Was sagst du ? Wird es die Kollegen interessieren ?

Vermiete dem Kunden deinen Scanner und alles was er braucht.

Gruß Nino

Wenn du gewerblich vermietest, bist du auch nicht aus dem Schneider. Denn der Hauptzweck von Scannern ist doch, zu kopieren. Da kannst du dich, auch wenn du vermietest, nicht rausreden: „Dass er kopiert, habe ich nicht gewusst.“ Freilich weißt du es.
Kurz: Finger weg davon.

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Hi

Ich denke, das eine Nachfrage im Brett: Allgemeine Rechtsfragen besser wäre. So bleibt mir nur zu vermuten, das der Mieter allein verantwortlich ist, was er am Ende mit dem Mietgerät macht. (Von Zweckenfremdungen mal abgesehen).
Wenn ich also gewerblich eine Videokamera vermiete, kann ich nicht belangt werden, wenn mein Kunde einen illegalen Film dreht. (Wenn er es mir vorher ankündigt, ev. schon)

Gruß Nino