Urheberrecht zu Führerscheinfragen

Hallo,
wie siehts denn aus mit dem Urheberrecht für den
Fragenkatalog für die theoretische Führerscheinprüfung? Mal angenommen man möchte die Fragen in einer Software verwenden, darf man das so ohne weiters oder muss man sich ne Genehmigung einkaufen? Wie siehts mit den Bildern dazu aus?

vielen Dank
Hans

Hallo,

wie siehts denn aus mit dem Urheberrecht für den
Fragenkatalog für die theoretische Führerscheinprüfung?

Dürften mit großer Sicherheit einem urheberrechtlichen Schutz unterliegen. Aufgaben in Schulbüchern tun das, da werden sich die Führerscheinaufgaben kaum unterscheiden.

Wie siehts mit den Bildern dazu aus?

Fotos und Grafiken sind geschützt, die alleinige (grafische) Abbildung von einem Verkehrszeichen nicht.

PS: Eher falsches Brett -> allgemeine Rechtsfragen
owt

habe dazu anderslautende informationen zu den texten, zu den bildern weiss ich nichts. ich brauche eine genaue aussage.

Hallo,

das liegt bei den Verlagen der Prüfungsbögen.

siehe zum B. hier

http://www.degener.de/degener_verlag.html

als dem größten auf dem Markt.

Daneben gibt es aber auch noch einige andere Verlage.

ich brauche eine genaue aussage.

Wer nicht? Aber die habe ich bereits gegeben.

zu den bildern weiss ich nichts.

Dann gehen wir da einfach mal zum beliebten wiki:

Bei Fotos …- stets mindestens um Lichtbilder handelt, die nach § 72 UrhG zumindest eingeschränkt geschützt sind, oder aber um Lichtbildwerke, die den vollen Schutz nach §2 UrhG genießen.

habe dazu anderslautende informationen zu den texten,

Es gibt immer jemanden, der das anders sieht.

Natürlich ist es immer fraglich, ob bei irgendwelchen Texten überhaupt die erforderliche Schöpfungshöhe für ein urheberrechtliches Werk vorhanden ist. Das Erstellen von Prüfungsaufgaben und deren Lösungen gehört zu § 2.1 und hat durchaus eie gewissen Schöpfungshöhe. Im Zweifel entscheidet das ein Richter.

§ 46 UrhG könnte hier eine Ausnahme sein, ist aber mM nicht zutreffend.

Die Fragen und deren richtige Antwort sind in einem amtlichen Katalog veröffentlicht.
Wer dafür das Urheberrecht hat weiß ich nicht-allerdings meine ich der „Verlag TÜV Rheinland“ macht das federführend.

Grüße

das liegt bei den Verlagen der Prüfungsbögen.

Mit Sicherheit nicht. Das Urheberrecht kann nur bei einer natürlichen Person liegen.

osmodius

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Wie gesagt, deine Mutmaßungen helfen nicht weiter. Ich habe mich wegen der Frage an den Verlag gewandt, damit eben nicht ein Richter darüber entscheiden muss!

Hallo,

soso…und wie kommst du darauf ??..:smile:

Hallo,

lies dir einmal meinen Beitrag durch…:smile:

Die Prüfungssoftware (Bögen werden in der Regel gar nicht mehr verwendet) stammt von der Firma Degener…

Der TÜV (bzw. die DEKRA) verwenden diese…

Wie gesagt, wenn Dir die entsprechenden Paragraphen nicht einmal weiterhelfen, dann wird das der Verlag tun, der natürlich gerne will, dass jemand seine Fragen ins Internet stellt.

Hallo,

soso…und wie kommst du darauf ??..:smile:

Ich würde auf § 7 UrhG tippen.

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Hallo,

soso…und wie kommst du darauf ??..:smile:

http://de.wikipedia.org/wiki/Urheber#Urheber_im_Urhe…

Zitat: Urheber kann nur eine natürliche Person sein.

Eine juristische Person kann ja auch kaum ein Werk schaffen.

Wer die Verwertungsrechte besitzt, ist eine ganz andere Frage…

Gruß

S.J.

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Du hast meine Frage nicht richtig gelesen. Es geht nicht darum zu klären ob ein Urheberrecht besteht, denn das steht wohl zweifelsfrei fest.

Guten Tag,

Anlage 7 FEV (http://www.buzer.de/gesetz/9545/a169231.htm) Nr. 1.1 Unterpunkt 8

„Der Prüfungsstoff bildet die Grundlage für den Fragenkatalog. Der Fragenkatalog wird vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden in der jeweils geltenden Fassung im Verkehrsblatt als Richtlinie bekannt gemacht.“

Damit dürfte es sich um eine amtliche Veröffentlichung handeln, die also keinen urheberrechtlichen Schutz genießt - egal was einem irgendwelche Verlage erzählen wollen, die profitieren ja bis heute davon, dass amtliche Werke so schlecht oder wenigstens umständlich zugänglich sind.

Du hast meine Frage nicht richtig gelesen.

Gelesen habe ich diese Frage:

wie siehts denn aus mit dem Urheberrecht für den
Fragenkatalog für die theoretische Führerscheinprüfung? …

Gab’s noch eine andere?

Es geht nicht darum
zu klären ob ein Urheberrecht besteht, denn das steht wohl
zweifelsfrei fest.

Tut es das? Und in Deinem letzten Kommentar hast Du da was anderes geschrieben. Hab ich aber vielleicht wieder „nicht richtig gelesen“.

Hallo,

soso…und wie kommst du darauf ??..:smile:

Ich würde auf § 7 UrhG tippen.

Gibs zu - das war nicht getippt, das war gewusst…