„Artikel 13
Nutzung geschützter Inhalte durch Diensteanbieter der Informationsgesellschaft, die große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände speichern oder zugänglich machen“
Finde den Fehler!
Damit Art. 13 überhaupt greift, müssen es
große Mengen sein und die
Werke müssen hochgeladen werden!
Das handelsübliche Forum ist davon überhaupt nicht betroffen. Es ist schon gar nicht betroffen, wenn man, wie es hier gemacht wird, gar keine Möglichkeit bietet, Fotos hochzuladen. Was Texte angeht, könnte man das Problem technisch auch beschränken, in dem man Einfügen größerer Textmengen unterbindet, die nicht aus dem Forum zitiert werden.
Dieses Gruselszenario hat mit der Realität des Art. 13 also überhaupt nichts zu tun!
Das ist falsch.
Ich habe vor ein paar Tagen ein Bild direkt hier hochgeladen:
[Bildchen][1]
Und dann sogar noch aus einem urheberrechtlich geschützen Werk…
Das ist falsch. Der Text, auf den du dich beziehst, existiert in der aktuellen Version nicht mehr. Es ist übrigens in der deutschen Version nicht mal mehr die Nummer 13 aktuell.
Lies und folge den Links:
Kannst du nicht lesen, verstehst du es wirklich nicht oder willst du uns veräppeln?
Über die großen Anbieter wird die große Menge der Nutzer im Netz über den Uploadfilter behindert bzw. der Upload verhindert.
Dann würde ich noch für die verbleibende kleine Menge von Blogs
„die große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände speichern oder zugänglich machen“
auf die Größe der Blogs beziehen. Um nicht zu sagen, genau so ist es formuliert. Die Größe des Anbieters als solches spielt doch keine Rolle!!!
dass Du das Urheberrecht nicht begreifst, leuchtet ein. Keiner kann sich an Deinem gestigen Eigentum vergreifen. Etwas ganz Entscheidendes fehlt.
Dein Freiheitsbegriff erinnert an jenen der Ultrarechten in den USA: Jede® hat zum Beispiel das Recht, einen anderen Menschen gleich welcher Hautfarbe zu vergewaltigen, solange er/sie nur stärker ist. Nicht Staat, nicht Gesellschaft, nicht Gesetze begrenzen die Freiheit des Einzelnen. Es gilt einzig und allein das Recht des Stärkeren. So sehen dann die armseligen Allmachtsphantasien zu diesem Freiheitsbegriff aus:
So weit, so belanglos. Hier schreibt sich ein offenbar vom Leben Gebeutelter seinen Frust von der Seele.
Was mich aber (nicht zum ersten Mal) verwundert, ist die Tatsache, dass eine Menge gebildeter, logisch argumentierender und der deutschen Sprache mächtiger Menschen …
… auf unterschiedlichste Weise versuchen, Mann oder Frau den rechten Weg zu weisen. Dabei ist die einzige Befriedigung, die jene® empfindet, die Beachtung und Beantwortung seiner Pamphlete.
Dabei sollten wir uns im Klaren darüber sein, dass nicht jede®, sei es aus intellektuellen oder charakterlichen Vorgaben, in der Lage ist, auf Logik basierenden Argumenten zu folgen.
Also, alter weisser Mann, lebe Deine Freiheit noch mal so richtig ungeniert aus. Mit Schmackes!