vor zwei Jahren habe ich als Tutor an einer Uni
ein Buch als Grafiker gestaltet. Jetzt wollen diese
in genau dem selben Design ein weiteres Buch
herstellen. Hierzu habe ich ihnen ein moderates
Angebot gemacht, welches sie aber nicht angenommen
haben.
Meine Frage:
Habe ich an dem Design Urheberrechte (Ich habe
die Komplette Grafik gemacht: Cover, Layout, Kapitel,
Schrift, etc…), auch wenn ich es als angestellter Tutor
an der Uni gemacht habe?
Hallo,
abgesehen von der Nichtbeachtung der FAQ:1129 :
Da hier so viele Einzelfallumstände (arbeits- bzw. tarifvertragliche Regelungen, Betriebs- oder Dienstvereinbarung, Umstände der ersten Veröffentlichung und, und, und…) zu prüfen sind, kannst die hier keine seriöse Antwort erwarten.
Die kann nur ein Fachmensch vor Ort geben, der alle notwendigen Unterlagen zur Einsicht hat.
Zunächst müsste es sich bei deinem Buch tatsächlich um ein schützenswertes Werk mit besonderer Schöpfungshöhe i. S. d. Urheberrechts handeln.
Entstand das Buch während der Arbeitszeit und mit Hilfe der Arbeitsmittel des Arbeitgebers, so erlangt dieser im Regelfall stillschweigend ein einfaches Nutzungsrecht. Es währt auch nach deinem Jobwechsel fort und eine bloße Nachahmung oder Übernahme des Layouts usw. durch Dritte wäre nicht schützenswert
Entsteht das Werk in deiner Freizeit, aber mit Bezug zur Arbeit, zum Beispiel durch häusliches Grafikprogramm, konnte der Arbeitnehmer verpflichtet sein, dir dafür angemessene Vergütung anzubieten. Dies wäre aber nur abzunehmen, wenn durch Art und Umfang der Nutzung oder „Gewinn“ ein übliches Maß überschritten wäre, denn grds. ist ein Vergütungsanspruch mit dem Gehalt abgegolten.