ich habe einem ehemaligen Freund ein Photo überlassen, das er im Internet veröffentlicht hat und ich das Photo nun aus persönl. Gründen aus dem Netz entfernt haben möchte.
kann man seine Urheberrechte an Photos rückwirkend geltend machen?
ich habe einem ehemaligen Freund ein Photo überlassen, das er im Internet veröffentlicht hat und ich das Photo nun aus persönl. Gründen aus dem Netz entfernt haben möchte.
kann man seine Urheberrechte an Photos rückwirkend geltend machen?
Jain… Kommt auf den Einzelfall an und vor allem welche Rechte du ihm damals zur Nutzung gegeben hast.
Urheberrechte können sie nicht geltend mach - nur wenn sie das Bild auch gemacht haben.
Aber - es gibt das KunstUrhG, speziell § 22 der sagt im Kern - eine Veröffentlichung nur mit Einwilligung. Haben sie diese (auch konkludent) gegeben - ist ja schon länger online mit Ihrem Wissen, dann haben sie aber auch hier etwas schlechte Karten. Man kann hier eigentlich nur an den menschlichen Verstand appelieren
Wenn du das Photo selbst fotografiert hast, bist du der Urheber. Was du deinem EX-Kumpel eingeräumt hast, ist ein Nutzungsrecht an deinem „Werk“. Dieses Nutzungsrecht kannst du
auch widerrufen.
Gruß
Formator
wer ist denn auf dem foto zu sehen?du?dann hätter er kein recht das zu tun und sollte dieses foto wieder zurück geben.
solltest du keinen nachweis am urheberrecht des bildes haben, wirds wohl schwer sein da was bewirken zu können.leider!