Der Internetunternehmer P. entwickelt eine Seite, mit welcher er die Angebote der fünf größten Internetauktionshäuser auf einer Seite bündelt. Dabei schaut er täglich in die Newsletter der Anbieter (die er nach Registrierung kostenfrei erhält), wertet diese aus und postet auf seiner Seite die Angebote. Dabei bewertet er die Auktionen nicht und verlinkt gut erkennbar auf die Seiten der Anbieter. Verletzt er mit diesem Informationsangebot die Rechte der Internetauktionshäuser an ihren Auktionsdaten?
Hallo Andi,
das genau versteht man unter „Partnerlinks“ und wird von den meisten Seiten - nicht nur Ebay - mittlerweile angeboten.
Der Seitenhersteller wäre höchstens etwas dumm, weil er über die Partnerlinks nicht nur Rechtssicherheit hätte, sondern auch noch ein paar Euro verdienen könnte.
Gruß!
Horst