für ein EDV Projekt steht im Rahmenvertrag eines freien Mitarbeiters unten stehender Artikel. Weiss jemand, was das genau heisst? Ich bin mir nicht sicher, ob das jetzt nur für die erstellten Programmmodule innerhalb der Tätigkeit gilt, oder auch für alle Ideen, die währenddessen aufkommen und evtl. für andere Tätigkeiten verwendbar wären… Und sind solche Formulierungen Standard?
Danke,
Sven
Urheberrechtliche Verwertungsrechte, Leistungsschutzrechte oder sonstige immateriellen Eigentumsrechte, die der FMA im Verlauf seiner Tätigkeit für die Firma erwirbt, überträgt er hier-durch, soweit dies nach dem Gesetz möglich ist, zur ausschließlichen Verwendung für alle gesetz-lichen Nutzungsarten auf die Firma, räumlich und zeitlich unbeschränkt. Die Firma ist berechtigt, ihre insoweit erlangte Rechtsstellung auf ihre Kunden zu übertragen oder die Rechte durch ihre Kun-den oder Dritte – auch in veränderter Form – verwerten zu lassen. Die Entscheidung über Veröf-fentlichungen, Urheberbenennungen, die Abwehr von Entstellungen und die Vergabe von Zwangs-lizenzen liegen im Ermessen der Firma.
Das heisst einfach, dass alles was Du für den jeweiligen AG im definierten Zeitraum ‚erfindest‘ (und abänderst) in dessen Besitztum übergeht. Inklusive dessen Copyright, sofern vorhanden. Eine spätere Weiterverwendung der dortigen Erzeugnisse ist danach nicht so ganz ohne (aber seitens des AG erst mal zu beweisen…). Am besten man macht dann was ganz Neues für das gewünschte Resultat. Und für den Fall einer Patentverletzung hat man -als (Ex-)FMA - ohnehin schlechte Karten.
Das Beispiel der Diskussion um Softwarepatente spricht hier für sich :,-(
ah ok, geht es dann um den Programmcode selbst oder geht es vielmehr um die Idee. Also angenommen, ich würde bereits existierende Algorithmen miteinander verbinden um damit dann etwas neues zu lösen. Gehört dem AG dann der Code oder auch die Idee, dass man dieses Neue so lösen kann. Mal ein konkretes Beispiel:
Es gibt einen Algorithmus, der Strings also Worte miteinander verbinden kann und es gibt einen Algorithmus, der Leerzeichen ezreugt. Ich nehme nun beide und baue etwas, dass Worte miteinander verbindet und zwischen diesen dann ein Leerzeichen lässt.
Dürfte ich so etwas (also nicht den Programmcode, sondern die Idee) für jemand anders verwenden oder nicht?
Und gibt es eigentlich auch etwas abgeschwächtes als die ursprüngliche Formulierung? Also so etwas wie: Er darf es verwenden wie er will, aber ich darf die Idee auch woanders einsetzen…
Grüße,
Sven
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ah ok, geht es dann um den Programmcode selbst oder geht es
vielmehr um die Idee.
Eine Idee kann man nicht schützen! Diese kannst du natürlich (im Rahmen einer ggf. Schweigepflicht) natürlich erneut umsetzen.
Es gibt einen Algorithmus, der Strings also Worte miteinander
verbinden kann und es gibt einen Algorithmus, der Leerzeichen
ezreugt. Ich nehme nun beide und baue etwas, dass Worte
miteinander verbindet und zwischen diesen dann ein Leerzeichen
lässt.
Dürfte ich so etwas (also nicht den Programmcode, sondern die
Idee) für jemand anders verwenden oder nicht?
Aus meiner Sicht schwierig zu sagen. In den USA werden zur Zeit sehr oft Prozesse wegen einzelner Programm-Zeilen geführt, die weiterentwickelt bei anderen Firmen verwendet wurden.
ah ok, geht es dann um den Programmcode selbst oder geht es
vielmehr um die Idee.
Eine Idee kann man nicht schützen! Diese kannst du natürlich
(im Rahmen einer ggf. Schweigepflicht) natürlich erneut
umsetzen.
ok, also ein Algorithmus (der ja letztendlich eine idee ist) unterliegt danna lso nicht irgendeinem Urheberrecht? So ganz verstanden habe ich das jetzt noch nicht…
Es gibt einen Algorithmus, der Strings also Worte miteinander
verbinden kann und es gibt einen Algorithmus, der Leerzeichen
ezreugt. Ich nehme nun beide und baue etwas, dass Worte
miteinander verbindet und zwischen diesen dann ein Leerzeichen
lässt.
Dürfte ich so etwas (also nicht den Programmcode, sondern die
Idee) für jemand anders verwenden oder nicht?
Aus meiner Sicht schwierig zu sagen. In den USA werden zur
Zeit sehr oft Prozesse wegen einzelner Programm-Zeilen
geführt, die weiterentwickelt bei anderen Firmen verwendet
wurden.
Da gehts aber dann um echten Code oder? Verzwickt… Gibt es denn eine Vertragsformulierung, die beide Seiten zufrieden sein lässt? Also der eine darfs nutzen (Firma), der andere (FMA) darfs aber trotzdem in einer anderen Art und Weise einsetzen nach Beendigung des Vertrages - auch wenn er es dann natürlich nochmal neu programmieren müsste…
Mir gehts halt darum, dass ich mit meinem Wissen um das Thema auch für andere Kunden tätig sein kann ohne sagen zu müssen: Hier kann ich Ihnen nichts machen, denn die Algorithmik gehört jetzt der anderen Firma.
Mit der oben genannten Formulierung im Vertrag „gehört“ alles dem AG. Es soll ja gerade ausgeschlossen werden, dass ein AN bei einer neuen Firma tätig wird und das schon geschaffte einsetzt.
Aber je nach AG kann man eine humanere Formulierung finden. Die meisten AG´s wollen dies natürlich nicht.
Ah ok, aber was heisst denn jetzt in dem Fall eigentlich „alles“ ? Bezieht sich das auf Programmcode? Könnte ich also etwas ähnliches für einen anderen AG nochmal neu codieren?
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