Daniel, Ich grüße Sie:
Vorab: Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um eine Rechtsberatung handelt; es bestehen mir gegenüber keine Ansprüche.
Nun zu Ihrer Frage:
An Hand Ihren Angaben gehe ich nun davon aus, dass Sie erstens die Texte alleine geschrieben und komponiert haben und zweitens, dass die anderen Mitglieder des Bands nur die von Ihnen geschriebenen und komponierten Werke aufführten bzw. weiterhin aufführen. Dies gilt also für die drei Songs, die ohne jegliche Verarbeitung oder Veränderung übernommen worden sind:
Grundsätzlich gilt, dass Sie als Urheber nach dem Urheberrechtsgesetz (Text s. unter: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965…) jeweils für die geschriebenen Texte als auch für die Komposition sowohl
(1) sog. Persönlichkeitsrechte (das sind gem. §§ 12 ff UrhG: Veröffentlichungsrecht, § 13 Anerkennung der Urheberschaft, , § 14 UrhG Entstellung des Werkes)
als auch
(2) Verwertungsrechte (diese sind gem. §§ 15 ff UrhG insbesondere das Vervielfältigungsrecht (§ 16), das Verbreitungsrecht (§ 17), ferner das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht (§ 19), das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a), das Senderecht (§ 20), das Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger (§ 21), das Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung (§ 22)).
Schauen Sie sich auch die §§ 39 ff UrhG an.
Ihr Urheberrecht beruht für die geschriebenen Texte (die Lieder) auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG (sog. Schriftwerke) und für die Musik auf § 2 Abs. 1 Nr. 2 UrhG (sog. Werke der Musik).
In diesen Fällen hätten Sie aus § 97 UrhG einen Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz (jeweils für die einzelnen Texte als auch für die Musik).
Falls CDs oder ähnliches entstanden sind, dann hätten Sie auch aus § 98 UrhG Anspruch auf Vernichtung, Rückruf und Überlassung.
Ich würde an Ihrer Stelle mit einer Abmahnung nach § 97a UrhG beginnen. Sie können die vorliegenden Informationen benutzen und mit den angegebenen gesetzlichen Vorschriften ergänzen.
Seien Sie jedoch bei der Formulierung vorsichtig; schließen Sie ausdrücklich das Bestehen weiterer Ansprüche nicht aus. In der Abmahnung setzen Sie eine angemessene Frist (würde meinen mind. 2 Wochen) fest.
Auch muss die Abmahnung vorsorglich an jedem Bandmitglied geschickt werden; Einschreiben reicht nicht aus; sondern Zustellung durch die Post mittel Einschreiben MIT RÜCKSCHEIN, um sicherzustellen, dass jeder, die Abmahnung tatsächlich und NAWEISLICH erhalten hat.
Vorteil: die Abmahnung können Sie selbst vornehmen; falls dies nichts bringt, dann ist leider der Weg zu einem Rechtsanwalt unvermeidlich, auch weil ich annehmen muss, dass der Streitwert über 5000 Euro liegt.
Das besagte habe ich aufgrund Ihrer Angaben geschrieben. Falls jedoch die anderen Bandmitglieder behaupten würden, dass Sie Miturheber seien, dann schauen Sie sich bitte § 8 UrhG an. Auch hier wäre eine Abmahnung der erste Schritt.
Im Übrigen würde ich Ihnen zu einem Urheberrechtsverzicht gem. § 8 Abs. 4 UrhG nicht raten.
Ferner ist vorsorglich auf die Verjährung (§ 102 UrhG) aufmerksam zu machen.
Vorsicht ist auch geboten, falls die anderen Ihnen gegenüber Ansprüche geltend machen (etwa aufgrund bestehender von Ihnen (mit)zugestimmten Verträgen (z.B. mit Dritten)).
Zusammenfassend: Abmahnung (Unterlassung u. Schadensersatzansprüche) sorgfältig formulieren, eine angemessene Frist (mind. 2 Wochen) festlegen, per Einschreiben mit Rückschein an jeden Bandmitglied schicken, sofern später relevant auf einen Urhheberrechtsverzicht nicht eingehen (es sei denn, dass Sie das wirklich wollen).
Für die restlichen Songs, die bearbeitet bzw. verändert worden sind, würde grundsätzlich dasselbe gelten. Jedoch muss das Recht auf eine Bearbeitung beachtet werden und es muss geklärt werden, ob Sie diese Bearbeitungen bzw. Veränderungen überhaupt zugestimmt haben. Dazu sind die von Ihnen angegebenen Informationen ungenügend
Mit der hier vorgeschlagenen Abmahnung sparen Sie sich eine Menge Anwaltskosten; vielleicht gehen sie auf die Abmahnung ein und man einigt sich auch so…. Vorsicht ist aber geboten. Andernfalls ist der Weg zu einem Rechtsanwalt (dann) unausweichlich.
Ich hoffe, dass ich Ihnen damit weiterhelfen konnte.
Ich wünsche Ihnen viel Glück. Es wäre interessant das Ergebnis zu erfahren.
Noch einmal dies ist keine (Rechts-)Beratung; Ansprüche mir gegenüber können nicht geltend gemacht werden.