Urheberrechte bei Songs und Texten!

Hallo,

vor einiger Zeit habe ich mich von meiner Band getrennt.
Ich hab dort alle Texte und die dazugehörigen Melodien geschrieben.
Außerdem drei Songs, die 1:1 übernommen wurden.

Ich bin nicht damit einverstanden das die Band weiterhin meine Texte nutzt da sie eigentlich alle von meinen Erlebnissen und Gefühlen handeln. Ereignisse die keiner von den übrigen Bandmitgliedern je erleben wird.
Mal ganz abgesehen von der Arbeit die in den Texten und in der Musik steckt.

Ich habe den Jungs verboten mein Lieder-gut weiter zu verwenden. Dies wird allerdings sehr stark belächelt, und so wird munter weiter musiziert und aufgetreten, weshalb ich nun wohl zum Anwalt gehen muss.

Es sind keine GEMA oder ein Label im Spiel.

Meine Frage vorab:
Darf die Band meine Sachen benutzen? Ich habe nie etwas an die Band überschrieben. In wie weit ich im Recht??

Vielen lieben Dank im voraus.
Daniel

Ich fürchte dass Du nicht viel dagegen unternehmen kannst, so lange Deine Werke von der Band nicht verändert werden. Ob eine Verpflichtung besteht, Komponist und Songtexter vor Aufführung zu nennen weis ich nicht. Allerdings müssen sie bei Aufführung zukünftig GEMA zahlen und Du darfst Dich nach Anmeldung bei der GEMA aus deren Topf gütlich tun.

Gruß
Formator

Nun… Als Mitglied einer Band, sind solche Werke in der Regel „Gemeinschaftswerke“. Entsprechend hat ein jeder seinen Anteil an diesen Werken. Wenn du jedoch…wie auch immer… nachweisen kannst das „Nur du“ diese Werke geschaffen und bereitgestellt hast, hättest du ein Handhabe als Urheber gegenüber deinen ehemaligen Bandkollegen und könntest ihnen die Aufführung auch entsprechend verbieten.

Eine Möglichkeit wäre, einfach GEMA Mitglied zu werden und deine Werke dort als DEINE Werke anzumelden. So würdest du für das aufführen der Werke sogar nocht Geld erhalten. Dann kann es dir sogar Recht sein wenn deine alte Band deine Songs spielt, da du ja damit Geld verdienen würdest. Wäre das eine Überlegung?

Daniel, Ich grüße Sie:

Vorab: Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um eine Rechtsberatung handelt; es bestehen mir gegenüber keine Ansprüche.

Nun zu Ihrer Frage:

An Hand Ihren Angaben gehe ich nun davon aus, dass Sie erstens die Texte alleine geschrieben und komponiert haben und zweitens, dass die anderen Mitglieder des Bands nur die von Ihnen geschriebenen und komponierten Werke aufführten bzw. weiterhin aufführen. Dies gilt also für die drei Songs, die ohne jegliche Verarbeitung oder Veränderung übernommen worden sind:

Grundsätzlich gilt, dass Sie als Urheber nach dem Urheberrechtsgesetz (Text s. unter: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965…) jeweils für die geschriebenen Texte als auch für die Komposition sowohl
(1) sog. Persönlichkeitsrechte (das sind gem. §§ 12 ff UrhG: Veröffentlichungsrecht, § 13 Anerkennung der Urheberschaft, , § 14 UrhG Entstellung des Werkes)

als auch

(2) Verwertungsrechte (diese sind gem. §§ 15 ff UrhG insbesondere das Vervielfältigungsrecht (§ 16), das Verbreitungsrecht (§ 17), ferner das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht (§ 19), das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a), das Senderecht (§ 20), das Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger (§ 21), das Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung (§ 22)).
Schauen Sie sich auch die §§ 39 ff UrhG an.

Ihr Urheberrecht beruht für die geschriebenen Texte (die Lieder) auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG (sog. Schriftwerke) und für die Musik auf § 2 Abs. 1 Nr. 2 UrhG (sog. Werke der Musik).

In diesen Fällen hätten Sie aus § 97 UrhG einen Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz (jeweils für die einzelnen Texte als auch für die Musik).

Falls CDs oder ähnliches entstanden sind, dann hätten Sie auch aus § 98 UrhG Anspruch auf Vernichtung, Rückruf und Überlassung.

Ich würde an Ihrer Stelle mit einer Abmahnung nach § 97a UrhG beginnen. Sie können die vorliegenden Informationen benutzen und mit den angegebenen gesetzlichen Vorschriften ergänzen.

Seien Sie jedoch bei der Formulierung vorsichtig; schließen Sie ausdrücklich das Bestehen weiterer Ansprüche nicht aus. In der Abmahnung setzen Sie eine angemessene Frist (würde meinen mind. 2 Wochen) fest.

Auch muss die Abmahnung vorsorglich an jedem Bandmitglied geschickt werden; Einschreiben reicht nicht aus; sondern Zustellung durch die Post mittel Einschreiben MIT RÜCKSCHEIN, um sicherzustellen, dass jeder, die Abmahnung tatsächlich und NAWEISLICH erhalten hat.

Vorteil: die Abmahnung können Sie selbst vornehmen; falls dies nichts bringt, dann ist leider der Weg zu einem Rechtsanwalt unvermeidlich, auch weil ich annehmen muss, dass der Streitwert über 5000 Euro liegt.

Das besagte habe ich aufgrund Ihrer Angaben geschrieben. Falls jedoch die anderen Bandmitglieder behaupten würden, dass Sie Miturheber seien, dann schauen Sie sich bitte § 8 UrhG an. Auch hier wäre eine Abmahnung der erste Schritt.

Im Übrigen würde ich Ihnen zu einem Urheberrechtsverzicht gem. § 8 Abs. 4 UrhG nicht raten.

Ferner ist vorsorglich auf die Verjährung (§ 102 UrhG) aufmerksam zu machen.
Vorsicht ist auch geboten, falls die anderen Ihnen gegenüber Ansprüche geltend machen (etwa aufgrund bestehender von Ihnen (mit)zugestimmten Verträgen (z.B. mit Dritten)).
Zusammenfassend: Abmahnung (Unterlassung u. Schadensersatzansprüche) sorgfältig formulieren, eine angemessene Frist (mind. 2 Wochen) festlegen, per Einschreiben mit Rückschein an jeden Bandmitglied schicken, sofern später relevant auf einen Urhheberrechtsverzicht nicht eingehen (es sei denn, dass Sie das wirklich wollen).

Für die restlichen Songs, die bearbeitet bzw. verändert worden sind, würde grundsätzlich dasselbe gelten. Jedoch muss das Recht auf eine Bearbeitung beachtet werden und es muss geklärt werden, ob Sie diese Bearbeitungen bzw. Veränderungen überhaupt zugestimmt haben. Dazu sind die von Ihnen angegebenen Informationen ungenügend

Mit der hier vorgeschlagenen Abmahnung sparen Sie sich eine Menge Anwaltskosten; vielleicht gehen sie auf die Abmahnung ein und man einigt sich auch so…. Vorsicht ist aber geboten. Andernfalls ist der Weg zu einem Rechtsanwalt (dann) unausweichlich.

Ich hoffe, dass ich Ihnen damit weiterhelfen konnte.

Ich wünsche Ihnen viel Glück. Es wäre interessant das Ergebnis zu erfahren.

Noch einmal dies ist keine (Rechts-)Beratung; Ansprüche mir gegenüber können nicht geltend gemacht werden.

Hallo Daniel,

aufgrund deiner Angaben darf ich davon ausgehen, dass Du die Texte alleine geschrieben und die jeweiligen Musikstücke alleine und ohne Mitwirkung der weiteren Mitglieder der Band komponiert hast, sprich alleiniger Urheber bist.

Grundsätzlich stehen dem Urheber auch sämtliche Rechte an den von Ihn geschaffenen Werken zu dies umfasst insbesondere die Nutzungs- und Verwertungsrechte.

Die Nutzung der Werke durch Dritter bedarf grundsätzlich der Zustimmung des Urhebers. Illegale Nutzungen kann der Urheber unterbinden und ggf. auch Schadensersatz geltend machen.

Soweit grob formuliert zu den Rechtsgrundsätzen und der grauen Theorie. Die Rechtsdurchsetzung selbst, Art und Umfang einer denkbaren Abmahnung, Art, Umfang und Formulierung der dabei zu fordernden Unterlassungserklärung oder auch eines denkbaren Beseitigungsanspruchs (falls bereits Tonträger hergestellt wurden), oder aber auch die Frage, ob man bei der Schadensberechnung auf eine Lizenzanalogie oder eine Gewinnabschöpfung zurück greift sind juristisch komplexe Detailfragen.

Eine unsachgemäße Bearbeitung einer solchen Angelegenheit kann den Sachverhalt schnell komplizieren, zu langen Verfahren, hohen Prozesskosten und ggf. auch Schadensersatzansprüchen deiner Bandkollegen führen.

Aus diesem Grund ist deine Einschätzung, dass hier die Hilfe eines Rechtsanwalts erforderlich ist in jedem Fall der richtige Ansatz. Auch sollte hier ein Kollege gewählt werden, der Erfahrungen bzw. zumindest seinen Tätigkeitsschwerpunkt im Urheberrecht hat.

Wie man das Problem am besten klärt, was die nächsten Schritte sein sollten und welche Erfolgschancen hier bestehen, lässt sich letztendlich erst nach Aufarbeitung des kompletten Sachverhalts in einem Beratungsgespräch klären. Die Kosten eine Erstberatung betragen maximal 190,00 EUR zzgl. MwSt. Außerdem sollte Dich ein seriöser Anwalt auf die Möglichkeiten von Beratungs- und Prozesskostenhilfe bzw. Kostenübernahme durch eine eventuell bestehende Rechtschutzversicherung hinweisen.

Falls du noch Fragen hast, kannst Du Dich jederzeit bei mir melden. Gerne auch telefonisch unter 0351 / 42 64 06 26.

Viele Grüße

Hallo!

Ich hab dort alle Texte und die dazugehörigen Melodien geschrieben.

Allein? Ohne die Mitwirkung der anderen Mitglieder?

Ich bin nicht damit einverstanden das die Band weiterhin meine Texte nutzt

[…]

Ich habe den Jungs verboten mein Lieder-gut weiter zu verwenden. Dies wird allerdings sehr stark belächelt, und so wird munter weiter musiziert und aufgetreten, weshalb ich nun wohl zum Anwalt gehen muss.

Gute Entscheidung. Von mir dazu nur ein paar allgemeine Hinweise, denn IANAL und das hier keine Rechtsberatung :wink:

Darf die Band meine Sachen benutzen? Ich habe nie etwas an die Band überschrieben. In wie weit ich im Recht??

Wenn du tatsächlich alleiniger Urheber bist *und* das beweisen kannst, dann stehen dir zunächst mal sämtliche Verwertungsrechte an den Stücken zu.

Der Band hast du in der Vergangenheit offenbar (stillschweigend/konkludent) eine Lizenz zur Nutzung eingeräumt, die du nun zurückziehen möchtest. Prinzipiell ist das AFAIK schon möglich, allerdings bräuchtest du dazu einen triftigen Grund - dein Ausstieg aus der Band genügt da IMHO eher nicht.

Besprich die Geschichte unbedingt mit einem fähigen Anwalt! Praktisch wirst du vermutlich aber am Nachweis deiner alleinigen Urheberschaft scheitern…

Gruß, Jan.

hallo kotekka

im Grossen und Ganzen schliesse ich mich den anderen Antworten an.
Knackpunkt wird der Beweis der Urheberschaft sein.
Zu gemeinsamen Zeiten der Band, gab es demnach ein Einverständnis, dass Deine Texte/Musik gemeinsam verwendet wurden. Wurde da Deine Urheberschaft von den anderen nachweislich anerkannt? Aber bedenke, wenn Du diese Zustimmung nun widerrufst, entsteht der „Restband“ auch ein gewisser Schaden.
Die Idee mit der Abmahnung finde ich gut, um nicht mit der Tür ins Haus zu fallen und da Du berechtigtes Interesse hast. Ob die bereits ohne Anwalt durchzuführen ist, bezweifle ich.
Ich würde auf ein Agreement hinarbeiten, immerhin, waren Deine Texte/Musik zu gemeinsamen Zeiten bereits auf der Bühne (also nicht zu intim…) . Dein Interesse sollte demnach darin liegen,als Urheber genannt und respektiert zu werden und ggf. zu partiziperen (in EUR). Dabei ist die GEMA für die Urheberrechte zuständig und die z.B. GVL für die Zweitverwertungsrechte (z.B. Tonträger). Mit beiden müsstest Du vertragliche Vereinbarungen treffen, um als Komponist/Urheber zu verdienen. Unsummen sind das aber nicht. Der Aufwand dafür scheint mir recht hoch zu sein, sofern Du kein professionller Komponist bist, der viel textet und komponiert.
Vorsicht bei der GEMA. Wenn du Mitglied würdest, musst Du dann auch alle Texte Songs über die GEMA anmelden, auch in Zukunft. Ein leben ohne GEMA gibt es dann nicht mehr. Informiere Dich einfach auf der Website der GEMA GVL oder Stichwort Verwertungsgesellschaften. Zudem würde ich, wenn Du auf einen Anwalt zugreifst, auf einen erfahrenen Fachanwalt zurückgreifen. Vielleicht über eine preislich gedeckelte Erstberatung. „Frag einen Anwalt“ ist, so glaube ich, ein Internetportal, beidem Du anwaltliche Auskunft erhälst. Du bietest einen Preis und ein Anwalt, der antworten möchte, gibt Dir Auskunft. Vielleicht ein Anfang.

gruss
microrman

Urheberrechte bei Songs und Texten!
Hallo alle zusammen,

erstmal vielen lieben Dank für das rege Interesse an diesem Thema und die Antworten und Tipps von allen Seiten.
Ich habe das eine oder andere von jeden von Euch beherzigt. Somit kurz zu meinem „Bericht“. (Für alle die in ähnlichem Schlamassel stecken).

  1. Ich habe ein Beratungsgespräch mit einer Fachanwältin gehabt, Kosten dafür 150€ + Mwst.
    Wir haben uns darauf verständigt zuerst einmal eine „Mahnung“ zu schicken, die Kosten dafür werden mit dem Beratungs-Entgelt verrechnet. Kosten gesamt bis hierher etwa 200€ inkl.

Was steht in der Mahnung?
Dass die Band zukünftig alle Werke, sei es Audio oder Video mit meinen Texten binnen einer Frist, aus dem Internet zu entfernen hat. Außerdem darf die Band zukünftig nicht mehr die Texte für öffentliche Auftritte nutzen. Ebenso sieht es mit einer Komposition aus.

Eine Abmahnung kann erst ausgesprochen werden, sobald diese Vereinbarung gebrochen wird. Sollte die Gegenseite dann mit einem Anwalt kommen, muss ich fähig sein in Beweislage gehen zu können dass die Texte von mir sind, was ich bin. Ich kann beweisen dass ich die Texte geschrieben habe, und dies kann auch neutral bezeugt werden. Ein Gemeinschaftswerk ist es in sofern nicht. Ich muss der Band die Texte schon überschreiben, damit sie genutzt werden dürfen. Theoretisch kann ich der Band auch Nutzungsrechte verkaufen, trotzdem gehören die Texte immer noch mir. Da man eine Urheberschaft in BRD nicht verkaufen kann. (außer in USA)

Außerdem habe ich mich bei der GEMA angemeldet.
Musik wird immer eine Begleiter meines Lebens sein, von daher ist der Schritt nicht überstürzt.

Somit kommen folgende § zum Einsatz:
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG (sog. Schriftwerke) und für die Musik auf § 2 Abs. 1 Nr. 2 UrhG (sog. Werke der Musik)
und § 97 UrhG Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz (jeweils für die einzelnen Texte als auch für die Musik).

(§ 98 UrhG Anspruch auf Vernichtung, Rückruf und Überlassung.)
Werde ich nicht beanspruchen, der Tonträger mit den Texten darf nur an Fans/Zuhörer verschenkt werden, aber nicht zu Promo-Zwecken genutzt werden.

Das war’s soweit, mal sehen was passiert?
Melde mich dann nochmal.

Danke nochmal an alle! BYE Daniel

Hallo

Also wenn die Songs bereits veröffentlicht worden sind (live gespielt, auf Tonträger oder im Internet erschienen), dann darf die Band die weiterhin spielen. Es kommt oft vor, dass ein Bandmitglied die Band verlässt, dann muss die restliche Band aber nicht auf ihre gesamten Songs verzichten.

GEMA-Mitglied muss man nicht sein, um seine Urheberrechte durchzusetzen. Aber so lässt es sich leichter beweisen, dass man tatsächlich der Urheber ist. Ansonsten wird es für den Komponisten schwierig nachzuweisen, dass er der Urheber ist.

Nach dem dt. Urheberrecht ist es so, dass nur der Urheber das Recht hat, seine Musik zu veröffentlichen und zu verwerten.

Dann bring die GEMA doch ins Spiel … melde deine Rechte an und sie müssen an dich zahlen!

Dad bist Du sicher im Recht. Das Urheberrecht, dass Du automatisch durch das Schaffen Deiner Wérke hast, gibt Dir ein Verbietungsrecht, juristisch heisst das, dass Du Anspruch auf Unterlassung hast.
Wende Dich an einen erfahrenen Rechtsanwalt. Den kannst Du Dir von der örtlichen Rechtsanwaltskammer empfehlen lassen.

Hallo,

vor einiger Zeit habe ich mich von meiner Band getrennt.
Ich hab dort alle Texte und die dazugehörigen Melodien
geschrieben.
Außerdem drei Songs, die 1:1 übernommen wurden.

Ich bin nicht damit einverstanden das die Band weiterhin meine
Texte nutzt