mal angenommen jemand hat vor ca 10 Jahren die Ergebnisse seiner Forschungsarbeiten anderen Personen gegen Bezahlung zur Verfügung gestellt, und auf den Veröffentlichungen ausdrücklich eine Weiterverbreitung untersagt.
Nun würden diese Veröffentlichungen von diversen Firmen in deren Namen angeboten werden.
Kann der Autor sich dagegen wehren, bzw. auf Schadensersatz klagen, oder nachträglich Nutzungsgebühren oder dergleichen verlangen?
Für die manchmal recht unerfreulichen Briefwechsel mit Klauern wird oft gefragt, welchen Paragrafen des Urheberrechtsgesetzes man zur Begründung solcher Forderungen zitieren könne. Man braucht gar keinen zu zitieren: Es ist das Grundprinzip des Urheberrechts, das hier verletzt wird. Dass allein der Urheber das Recht hat zu bestimmen, ob, wo und wie sein Werk verwertet oder öffentlich wiedergegeben wird, steht in § 15 UrhG.