Urheberrechte/copyright

Liebe Experten,

mal angenommen jemand hat vor ca 10 Jahren die Ergebnisse seiner Forschungsarbeiten anderen Personen gegen Bezahlung zur Verfügung gestellt, und auf den Veröffentlichungen ausdrücklich eine Weiterverbreitung untersagt.

Nun würden diese Veröffentlichungen von diversen Firmen in deren Namen angeboten werden.

Kann der Autor sich dagegen wehren, bzw. auf Schadensersatz klagen, oder nachträglich Nutzungsgebühren oder dergleichen verlangen?

Danke für die Antworten,

liebe Grüße
Bastett

Hallo,

prinzipiell ja. Der Erfolg hängt natürlich von der Beweislage (Vetrag) ab.

ujk

Hallo,

prinzipiell ja. Der Erfolg hängt natürlich von der Beweislage
(Vetrag) ab.

Die Beweislage wäre allerdings eindeutig.

Verträge gäbe es keine, sondern nur den gedrucken Hinweis mit dem Copyright.

Die Veröffentlichungen, die jetzt angeboten werden, wären also geklaut, oder Plagiate, oder wie nennt man sowas?

Ich zitier mal was:

Für die manchmal recht unerfreulichen Briefwechsel mit Klauern wird oft gefragt, welchen Paragrafen des Urheberrechtsgesetzes man zur Begründung solcher Forderungen zitieren könne. Man braucht gar keinen zu zitieren: Es ist das Grundprinzip des Urheberrechts, das hier verletzt wird. Dass allein der Urheber das Recht hat zu bestimmen, ob, wo und wie sein Werk verwertet oder öffentlich wiedergegeben wird, steht in § 15 UrhG.

Den ganzen Artikel kannst Du hier nachlesen:
http://www.mediafon.net/seite.php3?name=Recht+%26+St…

Allerdings gibt es noch interessantere Seiten. In Deinem Fall könnte es evtl. ein Verstoß gegen die Lizenzbedingungen sein.

Gruß und Viel Glück

Thomas