Hallo Experten,
vor kurzem habe ich bei einer Agentur Entwürfe für ein Webprojekt eingereicht (auf Anfrage). Außer mir gab es 3 Mitbestreiter.
Leider wurde ein anderer Entwurf ausgewählt.
Dennoch konnte ich die weiteren Arbeitsschritte aus nächster Nähe verfolgen (ich habe noch immer Zugang zum Server)und war überrascht zu sehen, daß das Design der Konkurrentin dem meinen immer näher tritt. Sprich farbliche und kompositorische Annäherung. Auf alle Fälle gleicht es meinem Entwurf mehr als ihrem ursprünglichen.
Mit dem Projektleiter vereinbarte ich anfangs, daß die Urheberrechte strengstens beachtet werden.
Wohl scheinen sie sich nicht daran zu halten.
Nun würde ich natürlich gerne wissen, ob ich dagegen vorgehen kann. Schriftlich wurde nichts festgehalten, noch habe ich das Patent*lächel.
Ist man in solch einer Situation immer dem Arbeitgeber ausgeliefert?
Ab wann gelten denn die Urheberrechte?
Nur wenn sie das Design haargenau übernehmen oder auch schon bei einzelnen Elementen?
Wann ist etwas nur eine Idee, wann ist urheberrechtlich mein?
Danke für Eure Hilfe.
Alles Beste von mica
Hallo Michaela,
Informationen zu Urheberrechten für Design findest du unter dem Stichwort „Geschmacksmuster“. Leider bin ich in dieser Hinsicht nicht genau informiert, zumal Gesetzgebung wie Rechtsprechung recht schwankend ist. Daher würde ich die empfehlen, dich einmal durch die Google-Links
http://www.google.de/search?q=geschmacksmuster&ie=UT…
hindurchzuklicken. Ich habe schon sinnvolle, oder zumindest brauchbare Informationen gefunden, bin aber zeitlich nicht in der Lage, die Informationen für dich zu filtern, verzeih.
Herzliche Grüße
Thomas Miller
Hallo,
Nun würde ich natürlich gerne wissen, ob ich dagegen vorgehen
kann. Schriftlich wurde nichts festgehalten, noch habe ich das
Patent*lächel.
Hihi, naja … das Patent nicht, aber Du bist Urheber Deiner eigenen Werke.
Ist man in solch einer Situation immer dem Arbeitgeber
ausgeliefert?
Nein. Die Frage ist ob es eine Freiberufliche Tätigkeit ist/war oder innerhalb der Firma und wenn ja, wie sehen dann dir regelungen inerhalb des Arbeitsvertrages aus. „Normalerweise“ steht da irgendwas drin von wegen „… Geistige Werke sind Eigentum der Firma…“ oder so.
Nur wenn sie das Design haargenau übernehmen oder auch schon
bei einzelnen Elementen?
Es gab mal die Regelung, das wenn das Ursprungswerk zu mehr als 30% verändert ist nicht mehr der eigentliche Urheber feststellbar ist. Ich glaub das gilt aber nicht mehr. Ich würde hier mal eine Rechtsberatung aufsuchen…
Wann ist etwas nur eine Idee, wann ist urheberrechtlich mein?
Urheberrechtlich sobald Du ein geistiges Werk (Schrift, Bild) zu Papier gebracht hast. Also die Zeichnung daliegt oder das Foto gemacht ist oder das Gedicht aufgeschrieben. Wenn es nur um Buttons oder Strichlinien in einer gewissen Anordnung und Farbe und Form geht, dann fällt das noch nicht unter das Urheberrecht. Soweit die mir bekannten Dinge 
Gruß
h.
Nein. Die Frage ist ob es eine Freiberufliche Tätigkeit
ist/war oder innerhalb der Firma und wenn ja, wie sehen dann
dir regelungen inerhalb des Arbeitsvertrages aus.
„Normalerweise“ steht da irgendwas drin von wegen „…
Geistige Werke sind Eigentum der Firma…“ oder so.
Tja, das war ein freier Auftrag…ohne festen Vertrag.
Mündliche Absprache, daß meine Urheberrechte berücksichtigt werden.
Der Projektleiter versicherte mir, daß wenn Elemente übernommen werden, die jeweilige Designerin diese Teile umsetzt.
Wir hatten Emailverkehr, aber diese Absprache ist nicht schriftlich festgehalten.
Den Fehler mach ich auf jeden Fall nicht mehr.
Nur wenn sie das Design haargenau übernehmen oder auch schon
bei einzelnen Elementen?
Es gab mal die Regelung, das wenn das Ursprungswerk zu mehr
als 30% verändert ist nicht mehr der eigentliche Urheber
feststellbar ist. Ich glaub das gilt aber nicht mehr. Ich
würde hier mal eine Rechtsberatung aufsuchen…
Ja, daß mit den 30% kommt mir bekannt vor. Ich werde mich mal weiter erkundigen.
Danke Euch Beiden!!