Hallo,
im Bekanntenkreis haben wir darüber diskutiert, ob es eigentlich erlaubt ist, mittels Handy aufgenommene Minifilmchen vom Besuch eines Bundesligaspiels auf einer eigenen Webseite zu hinterlegen.
Einige behauptete, es handle sich um eigene Aufnahmen, die dürfte man bei zeitlichem Abstand zum Spiel und bei geringer Länge der Clips zeigen. Ebenso ein paar selbst dort geschossene Fotos. Andere sagten, das wäre wegen der Urheberrechte nicht erlaubt, aber wer diese Rechte nun konkret habe, wussten sie auch nicht.
Wer kann da mehr zu sagen? Sind eigene Fotos erlaubt, eigene, kurze Clips, oder gar nichts davon? An wen müsste man sich ggf. wenden, um eine Erlaubnis für die Veröffentlichung zu bekommen? Ggf. den Verein? Oder den DFB?
Gruß
loderunner
Wer kann da mehr zu sagen? Sind eigene Fotos erlaubt, eigene,
kurze Clips, oder gar nichts davon? An wen müsste man sich
ggf. wenden, um eine Erlaubnis für die Veröffentlichung zu
bekommen? Ggf. den Verein? Oder den DFB?
Hallo Loderunner,
bekanntlich zahlen die Fernsehsender so einiges für die Übertragungsrechte. Das Urheberrecht an dem Film hat zwar derjenige, der ihn gemacht hat, aber wenn er den veröffentlicht, verstößt er gegen das Wettbewerbsrecht.
Man müsste also eine Erlaubnis desjenigen haben, der die Rechte erworben hat oder dem Veranstalter - sofern er nicht Exklusivrechte verkauft hat.
Gruß!
Horst
Hallo,
danke für Deine Antwort.
Man müsste sich also, sobald da ein Teil des Spiels mehr als Hintergrund auf dem Foto ist, mal beim Ligaverband anfragen, richtig?
Na, mal sehen, ob der irgendwo eine Kontaktmöglichkeit hat…
Gruß
loderunner
Übertragungsrechte. Das Urheberrecht an dem Film hat zwar
derjenige, der ihn gemacht hat, aber wenn er den
veröffentlicht, verstößt er gegen das Wettbewerbsrecht.
Man müsste also eine Erlaubnis desjenigen haben, der die
Rechte erworben hat oder dem Veranstalter - sofern er nicht
Exklusivrechte verkauft hat.Gruß!
Horst
Hallo Horst
Weißt du das sicher? Meines Erachtens ist es eher so, daß ein Stadion kein öffentlicher Raum ist und wg. des Hausrechts das der Eigentümer oder Mieter des Stadions hat, die Nutzung der Einrichtung für bestimmte Zwecke einschränken kann.
Wenn also ein Fußballspiel oder Rockkonzert auf öffentlichem Grund stattfindet, darf dieses auch gefilmt und wohl auch kommerziell vermarktet werden.
Ciao
Wolfgang