wie ist eine derartige Formulierung betreffs der Urheberrechte zu bewerten?
Für die Behandlung von Diensterfindungen gelten die Vorschriften des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen in seiner jeweiligen Fassung sowie die jeweils hierzu ergangenen Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmern im privaten Dienst.
Sonstige Urheberrechte aller Art, die aufgrund der Tätigkeit von Herrn X entstehen, sind auf die FIRMA zu übertragen, soweit nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Die Übertragung dieser Rechte ist durch die Vergütung abgegolten.
Für mich ist in dieser Formulierung die Reichweite der Begriffe Dienst-/Arbeitnehmererfindungen und der Bezeichnung „im privaten Dienst“ unklar.
Betrifft dies ausschließlich Erfindungen/Errungenschaften während der Arbeitszeit oder sind davon auch alle Dinge betroffen, die während der Freizeit erlangt werden?
Sonstige Urheberrechte aller Art, die aufgrund der Tätigkeit
von Herrn X entstehen, sind auf die FIRMA zu übertragen,
Hallo,
ich finde die Formulierung komisch, da sich Nutzungsrechte, aber keine Urheberrechte übertragen lassen können (vom Todesfall abgesehen).
Das habe ich jetzt „laut“ gedacht, in der Hoffnung, dass jemand darauf eingeht.
Grüße
Ulf
Sonstige Urheberrechte aller Art, die aufgrund der Tätigkeit :
von Herrn X entstehen, sind auf die FIRMA zu übertragen, soweit
nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
Ich sehe das auch so. Und da der AG so nett war und die Einschränkung
gleich mit drunter gepinselt hat, wird er wohl nicht sehr glücklich
werden können damit, denn der Übertragung von Urheberrechten steht eben
entgegen, dass sie nicht übertragen werden können.
Grüßerle und schönes Wochenende
Richard
Für mich ist in dieser Formulierung die Reichweite der
Begriffe Dienst-/Arbeitnehmererfindungen und der Bezeichnung
„im privaten Dienst“ unklar.
Betrifft dies ausschließlich Erfindungen/Errungenschaften
während der Arbeitszeit oder sind davon auch alle Dinge
betroffen, die während der Freizeit erlangt werden?
Sonstige Urheberrechte aller Art, die aufgrund der Tätigkeit
von Herrn X entstehen, sind auf die FIRMA zu übertragen,
Hallo,
ich finde die Formulierung komisch, da sich Nutzungsrechte,
aber keine Urheberrechte übertragen lassen können (vom
Todesfall abgesehen).
Das habe ich jetzt „laut“ gedacht, in der Hoffnung, dass
jemand darauf eingeht.
Ich denke auch mal „laut“.
Irgendwie scheinen da die Begriffe auf beiden Seten durcheinander zu gehen. Erfindungen / Patentrechte einerseits und Urheberrechte andererseits. Erfinder und Patentinhaber können schon 2 verschiedene Personen / Firmen sein.
Gruß
Peter