Urheberrechte Musik

Hallo, ich würde gerne wissen, ob man im Rahmen einer Projektarbeit für die Uni/Schule klassische Musik verwenden darf, um damit z.B. die Präsentation zu unterstreichen. Der Komponist ist über 70 Jahre tot, aber ist das ausreichend oder muss von dem Orchester, das das Stück spielt, eine Erlaubnis vorliegen. Zählt das Urheberrecht des Komponisten oder desjenigen, der das Stück aufführt?

Hallo,

der, bzw. die „darbietenden Künstler“, im geschilderten Fall die Musiker verfügen über ein eigenes Leistungsschutzrecht, dass dem Urheberrecht sehr ähnlich ist, aber nicht dessen Umfang hat. Dies ergibt sich aus den §§73ff UrhG.

Für eine öffentliche Wiedergabe müssen daher entsprechende Nutzungsrechte erworben werden. Sofern es sich um eine „kommerzielle“ Aufnahme handelt, ist hierfür die GEMA sicherlich der richtige Ansprechpartner.

Ich hoffe ich konnte Ihnen ein wenig weiterhelfen.

Googel mal § 52a Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung.

Die Sache ist ziemlich umstritten. Es gibt einander widersprechende Urteile. Einige sagen, Unterricht ist nicht öffentlich, weil der Teilnehmerkreis begrenzt und definiert ist. Andererseits mußte eine Lehrerin in Hessen oder NRW 18tausen Euro zahlen, weil sie im Musikunterricht ihre CDs vorgespielt hat.

Umgehen kannst Du eventuelle Verbote, indem Du die Musik live z.B. über youtube streamst, also mit einem zweiten Laptop die Musik zum Bild laufen läßt. Is aber ziemlich blöd, gebe ich zu, und rechtlich auch nur eine Grauzone. Du darfst die passende Musik aber nicht vorher selbst einstellen. Und nicht herunterladen, sondern nur abspielen. (Strittig ist das, weil sie beim Streamen ja in den Arbeitsspeicher herunter_geladen_ wird…

Viele Grüße

Uta