Hallo,
wie sie vorgehen sollten? das kommt darauf an was Ihr Ziel ist. Das einfachste ist eine schriftliche Unterlassung an den HP Betreiber zu schicken. Sollte er dem nicht nachkommen, können Sie nach 2 oder 3 facher Mahnung immer noch den Fachrechtsanwalt einschalten. Dieser wird mit Sicherheit erwirken das die Bilder und die Viedos herausgenommen werden müßten. Die Kosten hierfür hätte der HP Betreiber zu bezahlen. Diese gesammten Kosten können Sie vom Homepage Betreiber zurück fordern. Dies setzt aber auch vorraus das dieser Mensch auch genug „auf der Naht“ hat. Ansonsten bleiben Sie auf diesen kosten hängen. Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, könnten Sie auch beim zuständigen Gericht Prozesskostenhilfe beantragen. Fragen Sie hierfür bei einem dort zuständigen Rechtspfleger nach.
Es grüßt
Andreas