Urheberrechte und Recht am eigenen Bild

Hallo!
Ich bin auf einer kommerziellen Homepage mit Bild ohne meine Zustimmung zusehen. Auf dem Bild ist eine weiter Person zu sehen und ein Flugzeug. Stellt das eine Urheberrechtsverletzung dar, auch wenn ich das Foto nicht gemacht habe?
Und weiter hat der Besitzer der HP auch in Youtube drei Videos von meiner CD hochgeladen, die ich gemacht habe. Darf er das? Welchen Schadensersatz kann ich einklagen? Wie muss ich jetzt vorgehen.

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Es geht hier um zwei Sachverhalte.
Ein Foto in der Öffentlichkeit hat nichts mit Urheberrecht zu tun. Wenn man nicht erkannt werden will, muss der Veröffentlicher des Fotos den Betreffenden unkenntlich machen. Das kann dieser ja nicht wissen.
Beim zweiten „Tatbestand“ ist ausschlaggebend, wie der Veröffentlicher an die Videos gekommen ist… Wo hat er die her???

http://dejure.org/gesetze/KunstUrhG/22.html

LG,Kaddie

Ich habe ihm damals eine Kopie des Videos gegeben (damit er sich das ansehen kann).

Das wichtigste ist: Sagen sie dem Betroffenen, er soll die Verwendung ihrer CD und ihres Bildes unterlassen. Sie können auch ankündigen, bei Zuwiderhandlung gerichtlich vor zu gehen.

Sollte dies nicht zur Unterlassung führen, können Sie eine Unterlassungsklage geltend machen.

Für Schadensersatzklagen müssten Sie meiner Meinung nach einen Schaden nachweisen oder zumindest einen Gewinn aufgrund der Nutzung Ihrer Bilder/Videos für eine bereicherungsrechtliche Klage.

Wenn es aber ein private Nutzung ohne Einnahmen und ohne finanzielle oder sonstige Schädigung Ihrer Person ist, dann hilft m.E. nur Ersatzfahrzeug eine Unterlassungsklage.

Wie es in der juristischen Welt Gang und Gebe ist, können Sie aber mit der Geltendmachung von etwaigen Schadensersatzansprüchen „drohen“, auch wenn diese haltlos wären. Oftmals wird das Ziel der Unterlassung auf diese Weise schneller bewirkt.

Ohne „ausdrückliches“ Verbot kann er damit machen was er will - lerne für das nächste Mal !!!

Kann ich leider nicht weiterhelfen, ich würde beim Verbraucherschutz nachfragen.

Da kann ich Dir nicht helfen.
MfG

Hallo,

Frage: woher hat der Betreiber d. HP dieses Bild und die CD? Egal wer das Bild gemacht hat, jemand hat es wohl ins Netz gestellt, ebenso die Videos.
Hat nix mit Urheberrechtsverletzung zu tun, sondern Persönlichkeitsrecht. Geh mal davon aus, dass du kein Promi bist und deshalb nicht akzeptieren musst, dass Bilder,
Video´s von dir veröffentlicht werden.
Wenn du sicher bist, nicht das Bild und CD irgendwann, irgendwie ins Netz gestellt zu haben, kannst du beim Amtsgericht, das für deinen Wohnsitz zuständig ist, klagen. Einfach mal hingehen und fragen.
Viel Glück
LG aus Bayern

Wenn Du nachweislich keine Einwilligung unterschrieben hast, weder für Bild und schon gar nicht für videos von Dir, dann sehe ich gute Chancen.
Rechtsgrundlagen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrechtsgesetz_(D…
und http://dejure.org/gesetze/UrhG sowie http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/urh/allg/ und http://www.infoquelle.de/Recht/Online_Recht/Urheberr…
Bitte in allen weiteren speziellen Detailfragen, Rechtsberatung (auch zur Rechtsdurchsetzung) bei einem versiererten Fachanwalt einholen.

Hallo!
Danke für die Antwort. Ich berichte sobald ich mehr weis oder ein Ergebnishabe.

Beste Grüße

W.

Wie soll ich das verstehen? Kann jeder machen was er will, solange ich es nicht verbiete? Da gibt es doch sicher Gesetze, die solche Sachen regeln! Oder?

Ok, danke! Werde mich an einen Fachanwalt wenden.

Hi,
besten Dank nach Bayern. Mals sehn was draus wird.

Ich wollte auf die Aufzählung der betreffenden Paragraphen verzichten und es allgemein verständlich machen. Das Problem an der Geschichte ist die Beweispflicht. Natürlich ist mein Eigentum (auch das geistige) geschützt und der Schutz meiner Daten wird in Deutschland auch ganz großgeschrieben, aber : Um alle diese Dinge durchzusetzen muss man das auch beweisen. Gebe ich „mein“ Video weg ist es eben weg. Wenn ich möchte, dass es sich jemand nur anschaut, kann ich es ihm zeigen aber eben nicht geben! Es sei denn, man macht einen Vertrag darüber. Hurra Deutschland - alles voller Bürokratie. Deshalb (und das war echt nur gutgemeint!!!) - beim nächsten Mal immer Vorsicht mit dem Eigentum.

ich nix wissen
ich nix wissen

Grundsätzlich haben sie natürlich das Recht am eigenen Bild und können damit auch kommerziellen Verwendungen widersprechen. Das gilt allerdings nur, wenn sie das Objekt des Bildes sind, d.h. wenn sie mehr zufällig neben dem eigentlichen Fotobjekt fotografiert werden sind Sie nicht geschützt.
Videos, die sie gedreht haben unterliegen natürlich genauso dem Urheberrechtsschutz.
Allerdings muss man sich in ihrem Fall schon fragen, wie die Person an Ihre CD gekommen ist und welche Abmachungen Sie da im Hintergrund hatten, bevor man diese Frage rechtlich klären kann. Wenn Sie z.B. im Auftrag der Person gedreht haben, ist das mit dem Urheberschutz schon ganz anders zu werten.
Schadensersatz steht ihnen nur zu wenn Sie geschädigt wurden. Um das beurteilen zu können muss man das Umfeld der Bilder kennen und den Aufwand für die Herstellung der Filme.
Ist das Umfeld rufschädigend (z.B. Pornoseite) ist das etwas anders als z.B. eine Werbung für Urlaubsreisen.
Bei ihren Filmen gilt dasselbe. In der regel können Sie höchstens den üblichen Lohn für die Herstellung solcher Filme einklagen. Bei Amateurvideos also recht weng.
Und natürlich können sie verlangen, dass Fotos und Bilder, die ohne Rechtgrundlage verwendet wurden, aus dem Netz gelöscht werden.

Nach meiner Meinung stellt dies eine Verletzung der Urheberrechte dar.
Würde da aber einen Anwalt einschalten.

Hallo,

hier sind zwei Dinge zu unterscheiden:

  1. DIe Veröffentlichung eines Fotos, auf dem Du abgebildet bist, hat nichts mit dem Urheberrecht zu tun. Sofern Du keine Person des öffentlichen Interesses (Promi, Politiker o.ä.) bist, verstößt er damit aber gegen Persönlichkeitsrechte und das Recht am eigenen Bild.

Hier mit Schadenersatz zu kommen, ist eher albern, es sei denn, Du kannst einen Schaden auch nachweisen, was schwierig sein sollte. Fordere ihn einfach schriftlich auf, das Bild unverzüglich zu entfernen, mit Fristsetzung. Sollte er dieser Forderung nicht nachkommen, kannst Du bei Gericht eine Unterlassungsklage einreichen. Mit der Klage entstehen dann Kosten, diese kannst Du dann ggf. als Schadenersatz geltend machen.

  1. Wenn er Videos, die Du erstellt hast, auf Youtube veröffentlicht ohne Deine Erlaubnis, dann verstößt er gegen das Urheberrecht.

Fordere ihn auch hier schriftlich mit Frist auf, die Videos zu entfernen. Wenn es Dir hier gelingen sollte, einen schaden nachzuweisen, dann kannst Du das geltend machen.

Ansonsten gleiche Verfahrensweise wie 1.

Viel Erfolg
nch

sorry lieber Ratagresch aber da kann ich nichts zu sagen oder raten.
Nur soviel wo kein Kläger da kein Richter !
Man kann so gut wie alles machen solange man damit Niemand auf die Füße tritt (oder der GEMA)
Wegen des Missbrauchs deiner Videos würde ich mich an einen Anwalt wenden weil das ist denk ich mal strafbar.
Alles Gute und kläre das mal !
Sweetsour