Hallo Gemeinschaft „wer weiss was“,
1 - Müssen alle E-Mails die ein Homepagebetreiber bekommt um sie auf seine Homepage zu veröffentlichen, überprüft werden ob der Absender Urheberrechte Andere verletzt hat? (mit dem Erlaubnis des Absenders (manchmal Nickname)
2 - Wenn man aus Internetveröffentlichungen zitieren möchte;
wieviel Sätze darf rechtlich zitiert werden?
wie muß es konkret markiert sein?
Danke und Gruß
ivo
Hallo Gemeinschaft „wer weiss was“,
1 - Müssen alle E-Mails die ein Homepagebetreiber bekommt um
sie auf seine Homepage zu veröffentlichen, überprüft werden ob
der Absender Urheberrechte Andere verletzt hat? (mit dem
Erlaubnis des Absenders (manchmal Nickname)
nicht zwangsläufig. muss ein forenbetreiber ja auch nicht wenn jeder user selbst posten kann. man kann vom betreiber ja nicht erwarten, erstmal alle postings probe zu lesen. er muss die urheberrechtsverletzung aber sofort beseitigen, sobald er kenntnis davon erlangt. aber vermutlich sieht es anders aus, wenn nicht der user selbst posten kann, sondern der betreiber dafür aktiv werden muss (wie in diesem fall).
2 - Wenn man aus Internetveröffentlichungen zitieren möchte;
wieviel Sätze darf rechtlich zitiert werden?
unter angabe der quelle? eigentlich alles was frei zugänglich ist - oder übersehe ich was?
wie muß es konkret markiert sein?
wie zitiert man in einer wissenschaftlichen arbeit? ein vermerk nach dem zitat sollte eigentlich ausreichen. wenn man größere blöcke zitiert kann man diese ja noch durch eine andere schriftart, kursive buchstaben etc. abheben und dann am ende die quelle angeben. ach ja, am besten noch das datum dazu. gerade im inet ändern sich inhalte ja auch mal schnell…
Danke Jens,
vielleicht schreibt der Homepagebetreiber ein Zusatz, dass er für den Inhalt der E-Mails nicht verantwortlich ist, jedoch jedem Hinweis nachgeht wenn sich rausstellen sollte dass gegen geltendes Recht verstoßen wurde.
Gruß
ivo
vielleicht schreibt der Homepagebetreiber ein Zusatz, dass er
für den Inhalt der E-Mails nicht verantwortlich ist, jedoch
jedem Hinweis nachgeht wenn sich rausstellen sollte dass gegen
geltendes Recht verstoßen wurde.
Du schreibst doch
1 - Müssen alle E-Mails die ein Homepagebetreiber bekommt um sie auf :seine Homepage zu veröffentlichen, überprüft werden ob der Absender :Urheberrechte Andere verletzt hat?
Damit bist Du derjenige, der die Inhalte veröffentlicht.
Anders sieht es bei einem Forum (wie z.B. diesem) aus, bei dem Beiträge ungeprüft veröffentlicht werden. http://www.heise.de/newsticker/meldung/Berufungsurte…
Deine Annahme ist also genauso irrig wie jene, daß man Bilder einfach veröffentlichen kann und der Urheber sich melden möge, wenn er der Veröffentlichung nicht zustimme.
Du kannst Dir natürlich durch den Urheber schriftlich zusichern lassen, daß er mit seinem Beitrag keine Rechte Dritter verletzt und Dich dann im Falle des Falle an ihm schadlos halten. Die Unterlassungsansprüche und alles weitere würden jedoch gegen Dich gehen. Und bei einem Urheber von dem Du lediglich einen Nick kennst dürftest Du auf allen Kosten sitzenbleiben.